Blogpost
Mittwoch, 01. Juni 2022

01. Juni 2022, 12:52    Webmaster

Das Augsburger Gamsurteil – wir schauen nach vorn!


Am 30. Mai 2022 hat das Verwaltungsgericht Augsburg seine Entscheidung vom 22. Februar 2022 öffentlich gemacht, die Klage von Wildes Bayern gegen den  Abschussplan für Gamswild 2021/22 im Bereich des Kürnacher Waldes abzuweisen.

Wir können dennoch zwei große Erfolge verbuchen: 1.) Die kleine Gamspopulation in der Kürnach blieb 2021 von der Bejagung weitgehend verschont und wurde vor allem nicht auf den großen Drückjagden freigegeben. Das bedeutet eine Atempause für den kleinen Bestand. Und 2.) Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg kam zu dem Ergebnis, dass wir als anerkannte Naturschutzvereinigung berechtigt sind, eine gerichtliche Prüfung von Abschussplanungen anzustrengen. Darauf werden wir bei Bedarf zurückgreifen, denn nicht nur in Sonthofen werden unserer Ansicht nach nicht nachhaltige und un-ökologische Abschusspläne aufgestellt.

Nachdem die DPA die Pressemitteilung des Gerichts aufgenommen hatte, haben diverse Medien deutschlandweit darüber berichtet. Auch das verbuchen wir als Erfolg für die Gams, auch wenn hier und da Fehler unterlaufen sind, zum Beispiel hat die Studie in der Kürnach nicht einen Bestand von 18 Stück ergeben, wie der BR berichtete, sondern eine Spanne von 18 bis maximal 51 in Kürnach und Adelegg (Baden-Württemberg) zusammen.

Weitere Medienberichte zu diesem Urteil

Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexl




Jan schrieb:


Leider eine miese Formulierung der Artikel: “Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen.” Man impliziert, dass die Jäger darauf hingearbeitet haben, dass die Klage gekippt wird. Jedoch war genau das Gegenteil der Fall. Der Kreisjagdverband KE und der Bayrische Jagdverband haben dafür gekämpft, dass der Abschuss der Gämsen freigegeben wird. Dies wirft in der Bevölkerung wiedermal ein schlechtes Licht auf die Jägerschaft.

Antworten
Jan schrieb:


Korrektur: Die Jagdverbände waren natürlich zusammen mit den Verein “Wildes Bayern e.V.” gegen die Freigabe der Abschüsse.

Antworten
Jan schrieb:


Leider eine miese Formulierung der Artikel: “Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen.” Man impliziert, dass die Jäger darauf hingearbeitet haben, dass die Klage gekippt wird. Jedoch war genau das Gegenteil der Fall. Der Kreisjagdverband KE und der Bayrische Jagdverband haben dafür gekämpft, dass der Abschuss der Gämsen NICHT freigegeben wird. Dies wirft in der Bevölkerung wiedermal ein schlechtes Licht auf die Jägerschaft.

Antworten
Schreibe einen Kommentar zu Jan Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.









Aktuelle Informationen



Schonzeitschreiben - Durchbruch oder Blendgranate? Beim Landesjägertag am vergangenen Wochenende hat Jagdminister Hubert Aiwanger angekündigt, den Anträgen auf Schonzeitverkürzung über die Unteren Jagdbehörden einen Riegel…

Freitag, 15. März 2024
Jetzt lesen
Aktion zum EU-Saatgutgesetz - Deadline 19. März Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt bittet um Aufmerksamkeit für ein dringendes Thema: "In diesem Frühjahr steht in Brüssel ein neues…

Freitag, 15. März 2024
Jetzt lesen
Kadavergehorsam Der Körper der Säugetiere besteht zu rund 60 Prozent aus Wasser. Aber wenn sie sterben, verwandelt er sich in eine…

Freitag, 15. März 2024
Jetzt lesen

Mitglied werden