Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege führt zur Zeit eine absolut spannende Aktion durch: Jede Woche stellt er einen Satz aus der Bayerischen Verfassung zur Diskussion. Denn das grundlegende Manifest unseres Zusammenlebens ist ebenso wertvoll wie in die Jahre gekommen. Zeit, es mal wieder abzustauben, genau anzuschauen und unser heutiges Tun und Treiben daran zu messen. Im September sammelt der Verein Kommentare zu dem Satz: Es ist Aufgabe des Staates, „auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten“. Kaum zu glauben, dass das schon 1946 so verankert wurde!
Im August stand ein Satz zur Diskussion, der für uns vom Wilden Bayern sogar noch mehr Bedeutung hatte: „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit“.
Hier unser Kommentar dazu: Auch das Eigentum an Wald und Wiese verpflichtet! Fast täglich müssen wir erleben, dass Grundbesitzer-Lobbyisten und selbst die Verwalter von Staats- und Kommunaleigentum diesen Artikel 158 nicht kennen. Offen wird gefordert, dass Allgemeingüter und Naturschätze, entfernt, geschädigt oder vernichtet werden, weil sie möglicherweise den Gewinn aus der Fläche schmälern. Das Motto „Wald vor Wild“, das ins Bayerische Waldgesetz geschrieben wurde, empfinden wir daher im Grunde als Verstoß gegen die bayerische Verfassung. Die Allgemeinverpflichtung der Grundeigentümer gegenüber Wildtieren, Lebensräumen und ökologischen Beziehungen ist leider auch der Öffentlichkeit nicht so bewusst, wie bei der Zerstörung eines denkmalgeschützten Bauwerks.
Alle Infos zur Kampagne und die Möglichkeiten zum Mitmachen findet Ihr unter www.heimat-bayern.de
Bildquelle: (c)CMiller