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Montag, 09. Februar 2026

Scrollicon
Ein Rehbock dreht sich auf dem Weg in den herbstlichen Wald zum Betrachter um.
09. Februar 2026, 10:35    office@wildes-bayern.de

Jagdgesetz im Landtag VIDEO UPDATE


Am 5. Februar fand im Bayerischen Landtag die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes statt, zu dem wir uns unten schon ausführlich geäußert haben. Darin haben sich neben den Gesetzesinitiatoren Freie Wähler und CSU (als Koalitionspartner) auch die Fraktion der AfD für die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hat über ihren jagdpolitischen Sprecher Horst Arnold massiven Diskussionsbedarf in den Fachausschüssen angekündigt und sich dabei überraschend stark an die Stellungnahme des Bayerischen Jagdverbands angelehnt.

Klare Ablehnung kam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sprecherin Mia Goller kritisierte in ihrer Rede, dass Nachtzieltechnik auf Reh- und Rotwild weiterhin nicht zugelassen sei (ab Minute 2:39:05). Sie begrüßte die frühere Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe (ab Minute 2:38:40), hätte gerne eine Ausdehnung bis auf den 31.1. gesehen (ab Minute 2:38:59) und forderte: Abschüsse rauf, „damit der Wald überhaupt eine Chance hat“ (ab Minute 2:37:57). Den Grünen geht das Gesetz „nicht weit genug“.

Damit Sie sich selbst ein Bild der Positionen unserer Landtagsparteien machen können, haben wir Ihnen alle Zugänge und Unterlagen hier im Blog verllinkt.

Das Video der Gesetzeslesung im Plenum vom 5.2.2026 können Sie sich hier anschauen, der Vorgang beginnt etwa bei Minute 2:16. Die Abgeordnete der Grünen, Mia Goller, spricht ungefähr ab Minute 2:38.

 

Meldung vom 5. Februar 2026: Jagdgesetz und „Lobbyregister“ – Schräglage im Landtag

Vor wenigen Tagen wurde der Gesetzentwurf zum geänderten Bayerischen Jagdgesetz im Landtag veröffentlicht. Wir haben uns die Augen gerieben, denn unter den dazu eingereichten und veröffentlichten Stellungnahmen finden sich selbst solche regionaler Spezialvertretungen wie der Waldbesitzervereinigung Holzkirchen oder solche fachfremder Verbände wie des Bunds Deutscher Forstleute (warum nicht auch die Bäckerinnung oder Sägewerksbesitzer?).

Den Abgeordneten wurden jedoch nicht jene des Deutschen Tierschutzbunds, Landesverband Bayern, als einziger Vertretung des Tierschutzes zugeleitet. Auch die mehrseitigen juristischen Ausführungen des bayernweit anerkannten Naturschutzvereins Wildes Bayern sind unter den Tisch gefallen, ebenso wie jene des Fachverbands Bund Bayrischer Berufsjäger.

Wie kommt es zu so einer Ungleichgewichtung? Die Antwort liegt nahe: Alle Verbände, die berücksichtigt wurden, sind im Lobbyregister des Bayerischen Landtags eingetragen. Den Eintrag in dieses Register, das seit 2022 existiert, haben auch wir vom Wilden Bayern uns mehrfach überlegt – und sind immer wieder zu dem Schluss gekommen, dass er für uns weder notwendig noch vertretbar ist. Letzteres vor allem deshalb, weil mit diesem Eintrag eine weitgehende Offenlegung von Daten unserer Unterstützer notwendig gewesen wäre – nichts, was das Wilde Bayern für angemessen und datenschutzrechtlich vertretbar hält.

Diese Auffassung wird übrigens auch untermauert durch ein Urteil vor dem Verwaltungsgericht München, das kürzlich in der „Zeitschrift für das Recht der non profit-Organisationen“ veröffentlicht wurde. Auch in dem Artikel wird eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung der Spender gesehen. Wir haben das Urteil unten für Sie verlinkt.

So kommt es jedenfalls, dass die Abgeordneten des Bayerischen Landtags zahlreiche wildfeindliche Stellungnahmen zur Kenntnis bekommen. Sowohl die kleine WBV Holzkirchen wie auch der Bund Naturschutz (man höre) und natürlich der „Ökologische“ Jagdverein sprechen sich dafür aus, dass der Abschuss von Wildwiederkäuern künftig auch mithilfe von Nachtzieltechnik erlaubt sein sollte – was dabei heraus kommen würde, sehen wir derzeit ja eindrucksvoll in den verschiedenen illegalen „Freilandlaboren“, die sich eigenbewirtschaftende Jagdgenossenschaften so eingerichtet haben und in denen derzeit ein auffälliges Aufkommen an Streifenwagen und polizeilichen Ermittlungsbeamten zu verzeichnen ist – siehe bei Anger oder Rottach-Egern, aber auch in BaySF Revieren wie in Schongau.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München zum Lobbyregistergesetz von 28.4.25 (Az. M 30 E 25.278) können Sie hier nachlesen.

Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes können Sie hier nachlesen.

Die Unterlagen zum Gesetzentwurf des Bayerischen Jagdgesetzes inklusive der vorgelegten Stellungnahmen außer von Wildes Bayern, Bund Bayrischer Berufsjäger und dem bayerischen Landestierschutzbund können Sie hier nachschauen

 

Meldung vom 14.1.2026

Über zehn eng beschriebene Seiten umfasst die Stellungnahme von Wildes Bayern zum aktuell in der Diskussion befindlichen Entwurf eines neuen Bayerischen Jagdgesetzes. Nachdem das Ministerium den Verbänden ausgerechnet die Zeit zwischen Mitte Dezember 2025 und Mitte Januar 2026 zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat, haben wir die Gelegenheit der „staden Zeit“ dazu genutzt, über die geänderten Passagen hinaus auch viele änderungswürdige weitere Punkte zu thematisieren und unsere fachliche Expertise dazu ausführlich einzubringen.

Denn beim Lesen des Gesetzesentwurfs mussten wir mit großem Bedauern feststellen, dass bei der geplanten Novellierung diverse Chancen vertan wurden, bestehende Schwachstellen zu beheben und Ungenauigkeiten zu konkretisieren. Wir fanden auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wildbiologie und zu ökologischen Beziehungen in der Natur nicht beachtet. Kritisiert haben wir eine Reihe von vorgeschlagenen Änderungen, die wildbiologisch kontraproduktiv sowie jagdpraktisch zweifelhaft sind und gegen bestehendes nationales Tier- und Naturschutzrecht sowie Europa- und Völkerrecht verstoßen.

Für uns besonders wichtige Punkte sind unter anderem:

  • die bestehenden rotwildfreien Gebiete sind nicht rechtskonform und gehören aufgelöst
  • die geplante Abschaffung des Abschussplans ist abzulehnen, weil dadurch eine wildbiologisch richtige Bejagung und eine entsprechende Kontrolle nicht mehr sichergestellt werden kann
  • der geplante neue Jagdzeitbeginn für Rehwild am 16. April ist ungeeignet, statt dessen brauchen wir ein Jagdzeitende bei allen Schalenwildarten mit dem 31.12.
  • Der Plan, die Herausgabe „jagdrechtlicher Nachweise“, die Umweltinformationen darstellen, an betreffende Verbände einzuschränken, verstößt unserer Ansicht nach gegen höherrangiges Recht.

Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes können Sie hier nachlesen.




Ludwig Fegg schrieb:


Danke Christl Miller, danke Wildes Bayern,
wichtige Punkte, die angesprochen und gezeigt werden. Vielen ist leider nicht bewusst, was wir jagdlich und forstlich falsch machen und damit sowohl dem Wald wie dem Wild schaden. Danke für die vielen Stunden aktiver Arbeit, des Nachdenkens, des Niederschreibens und dem Rückgrat dies auch öffentlich an geeigneter Stelle mitzuteilen.
Habe den link auch hier im Berchtesgadener Land weiter geteilt und hoffe, dass sich viele Jäger, Förster und Naturfreunde die Zeit nehmen, zu lesen, nachzudenken und sich eine eigene Meinung dazu zu bilden.
Viele Grüße aus Bischofswiesen
Ludwig

Antworten
Joachim Orbach schrieb:


Da kann man der Meinung von L. Fegg nur zustimmen.

Antworten
Ulrich Haizinger schrieb:


Der entscheidende Unterschied wird wohl sein, das die im Lobbyregister registrierten Verbände Ihre Förderer/Unterstützer mit gutem Gewissen veröffentlichen können/dürfen. Das nennt man Transparenz.

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