Niedersächsisches Jagdgesetz – Deutsche Wildtier Stiftung nimmt Stellung
Anfang Februar hat die Niedersächsische Landesregierung mit dem Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz für große Furore und negative Schlagzeilen. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden soll, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist.Nach Ansicht der forstlichen Lobbyverbände, die sich für diese Regelung stark gemacht hatten und dem der willfährigen Ministerialbürokratie, die diese Idee bereits seit Jahren öffentlich propagiert, könne ein durchschnittlicher Drückjagdjäger nicht wissen, dass ein Alttier, dass im Laufe einer Drückjagd von ihrem Kalb wegführt. Explizit wird in der Begründung genannt, dass diese führenden Muttertiere, die sich kurzfristig von ihrem Kalb trennen gezielt erlegt werden!Auch die Deutsche Wildtier Stiftung hat den Entwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz scharf verurteilt. Weitere Kritikpunkte der Stiftung betreffen die vorgesehenen Regelungen zum waldbaulichen Ziel der Hege, zum Mindestabschussplan für Rehwild und die indirekte Wiedereinführung von Rotwild-Ausrottungsgebieten im Land. Zum Beitrag mit der vollständigen Stellungnahme kommt Ihr über diesen Link…
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