Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat auf eine Klage des Vereins Wildes Bayern hin zwei Bescheide des Landratsamts Kronach für rechtswidrig erklärt, mit denen eine Bejagung von Rotwild im Mai sowie bei Nacht in drei Staatsjagdrevieren des Forstbetriebs Nordhalben (Oberfranken) genehmigt worden war. Es machte deutlich, dass das Abweichen vom Jagdgesetz einer solideren und nachvollziehbareren Begründung bedarf.
Bildquelle: Monika Baudrexl
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