Der Bezirk Landeck und der Bezirk Innsbruck im österreichischen Bundesland Tirol haben auf Flächen die Schonzeit der Gams aufgehoben und klassenlose Abschüsse verfügt. In beiden Fällen waren angeblich untragbare Wildschäden der Grund. In welchem Zustand sich allerdings die jeweiligen Gamspopulationen in den Gebieten befinden, oder wie sich derart drastische Abschüsse auf die Populationen auswirken, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerden eingereicht und vom Landesverwaltungsgericht in beiden Fällen Recht bekommen.
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