Schutzmaßnahmen für Tierarten beim Bau von Windkraftanlagen müssen sinnvoll, durchdacht und fachlich geeignet sein. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit einem Beschluss vom 11. Mai 2022 deutlich gemacht, den der Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) in seinem Schnellbrief 233 vom Juli/August 2022 vorgestellt hat.
Darin ging es um die Haselmaus und die Frage, ob die Population, die von einer Waldrodung für eine Windkraftanlage betroffen war, nach dem Erwachen aus dem Winterschlaf einfach in die umliegenden Lebensräume ausweichen könnte und würde. Der VGH Kassel befand: Davon kann nicht unbedingt ausgegangen werden. Denn nicht klar war, ob die umliegenden Lebensräume vielleicht bereits besetzt wären. Eine Vergrämung der Haselmaus aus ihrem angestammten Gebiet, so der VGH, müsse mit einer vorherigen Habitataufwertung in den angrenzenden Bereichen unterstützt werden, zusätzlich seien Haselmauskästen vorzusehen. Dass die Abwanderung außerdem durch einen Amphibienschutzzaun erschwert oder sogar verhindert wurde, bewertete der VGH als weiteren Mangel. Er betonte, dass Schutzmaßnahmen für verschiedene Tierarten zeitlich und inhaltlich kohärent sein müssten. “Funktioniert das Schutzkonzept nicht, dann bsteht eine Gefahr der Verzögerung beim Aufbau der erneuerbaren Energien”, heißt es im IDUR-Schnellbrief. “Daran sind jedoch nicht die geschützten Tierarten und auch nicht die Naturschützer schuld, sondern Anlagenbetreiber und deren Gutachter, die den Artenschutz immer noch nicht ernst genug nehmen.
Hier gehts zum Beitrag aus dem IDUR Schnellbrief 233_1 – Wirksame Vergraemung der Haselmaus
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Umwelt. Gut zu wissen, dass das Umweltrecht ein solch großes Rechtsgebiet ist. Ich bin hierbei aber der Meinung, dass der Windkraftausbau ein würdiges Thema ist.
https://www.klasnic.com/de/graz-umgebung/umweltrecht/