In mehreren Fällen hat Wildes Bayern im Frühjahr 2023 erfolgreich gegen Schonzeitaufhebungen fürs Rehwild im Landkreis Regensburg geklagt. Überraschend kam für uns deshalb eine Veröffentlichung in der Donau-Post vom 23. Mai unter dem Titel “Wer früher schießt, hat eher Ruhe”, in der über die Sache berichtet wurde, aber allein die Positionen des Landratsamts sowie des Kreisjagdvorsitzenden dargestellt wurden. Es wurde über Wildes Bayern geschrieben, aber von Seiten der Presse nicht mit uns gesprochen.
Wir sind dagegen eingeschritten und haben unsere Stellungnahme nachgereicht, zu der am 7. Juli der folgende ein Beitrag erschienen ist, in dem unsere fachliche Position zu Schonzeitverkürzungen im Frühjahr dargestellt ist. Hier der Auszug:
,,Voraussetzung für eine Verkürzung der Schonzeit und damit eine Freigabe von Wildabschüssen innerhalb der Schutzzeit sind übermäßige durch Rehwild verursachte Verbissschäden. Die hat das Landratsamt in den von uns beklagten Fällen nicht plausibel dargelegt. Die Gerichte machen klar: Die Anforderungen für Schonzeitverkürzungen sind hoch. Schonzeiten dienen dem Tierschutz und dem Naturschutz. Das Frühjahr ist eine besonders sensible Zeit, in der viele Wildarten bereits jetzt unter der Klimaveränderung leiden. Störungen durch Jagd im April können übrigens auch Nachteile für die Waldentwicklung haben, weil die Beunruhigung und Stress zu mehr Nährstoffbedarf der Tiere und damit zu mehr Verbiss führen.”
Zu dem vollständigen Beitrag bei idowa.de kommt Ihr über diesen Link…
Unseren früheren Beitrag zum Thema Schonzeitverkürzungen in Regensburg findet Ihr hier
Bildquelle: (c)be-outdoor.de - Petra Sobinger