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Mittwoch, 21. April 2021

21. April 2021, 07:11    Webmaster

Tatort Natur – Tagung zur Naturschutzkriminalität in Bayern


Am 15. und 16. April nahm „Wildes Bayern“ an der Tagung zur Naturschutzkriminalität teil, die der Landesbund für Vogelschutz (LBV) zusammen mit der Gregor Louisoder Stiftung (GLUS) organisiert hatte. Eine wichtige Tagung! Es darf nicht sein, dass in unserer Natur wild lebende Tiere aus Eigennutz, Unwissenheit oder für wirtschaftliche Interessen einfach aus dem Weg geräumt werden. Wildes Bayern e. V. hat sich schon in der Vergangenheit für die Einrichtung entsprechender Ermittlungsstellen eingesetzt und wiederholt diese Forderung hier deutlich: Naturschutzkriminalität gehört aufgeklärt und bestraft! Dabei können aber solide Ermittlungen und Recherchen nicht durch windige Vorverurteilungen ersetzt werden.

Als Wildtier-Schutzverein äußern wir aber auch deutlich die Kritik, dass bei den bisherigen Bemühungen sehr oft Scheuklappen existieren und fatale Unterschiede gemacht werden zwischen „wichtigen“ und „nicht-wichtigen“ Tieren. Niemand darf Greifvögel ungestraft vergiften oder fangen, aber genauso wenig darf niemand ungestraft Bestände von großen Pflanzenfressern einfach zusammen schießen. Alle frei lebenden Tiere verdienen unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit in gleichem Maße. Deshalb hätte zu dieser Tagung auch ein Bayerischer Jagdverband als Partner und Diskussionsteilnehmer gehört – leider war er nur ganz am Schluss mit einem Vortrag vertreten, der mehr Fragen aufwarf als beantwortete.

(c)Wildes Bayern H.Moser

In Zukunft werden wir die Naturschutzverstöße gegen Wildtiere, die von uns aufgegriffen werden auch der Datenbank des LBV und der GLUS zur Verfügung stellen.

Irritierend waren für uns die vermeintlichen Fakten, die zum Luchs präsentiert wurden. Sie dürften all jene bass erstaunen, die sich eingehender mit dieser Materie beschäftigen. Wie kann man die Auswilderung und Bestandsstützung in Regionen fordern, wenn dort gleichzeitig die Beutetierarten Reh- und Rotwild schärfstens verfolgt werden? Auch die Dezimierung der Beutetierpopulationen ist ein zu ahndendes Naturschutzdelikt! Haben die beteiligten Verbände etwa übersehen, dass der Nationalpark Bayerischer Wald seine Rotwild-Abschüsse in den vergangenen zwei Jahren mehr als verdoppelt hat? Auch Rotwild gehört ins Beutespektrum der Luchse, zumal der Rehbestand im Bayerischen Wald eher dünn ist. In einer Studie der WiIldtierfreundlichkeit unverdächtigen Landesanstalt für Forstwirtschaft wurde kürzlich festgestellt, dass Rotwild im Grenzbereich zu Tschechien die dünnsten Vorkommen im Bereich des Forstbetriebs Neureichenau hat. Ganz zu schweigen von einer Studie der Game Conservancy aus dem „Bermudadreieck“ Lamer Winkel, wo eine ganze Phalanx hungriger Luchse durch die Kameras marschiert – aber kaum noch ein Stück Schalenwild. Haben sich die Beteiligten mal gefragt, ob die „luchsuntypisch“ plötzlich verschwundenen Luchse einfach dort hin gezogen sind, wo ihnen auch noch was zum Fressen bleibt?

Es hilft dem Artenschutz wenig, wenn man immer wieder nur einseitige Erklärungsmuster bemüht. Luchse dürfen weder gewildert werden, noch vergiftet, noch darf ihnen die Nahrungsgrundlage entzogen werden. Alles dies sind Naturschutz-Verbrechen und gehören verfolgt und bestraft.

 

Es beschädigt die Glaubwürdigkeit von Naturschutzvereinen und Behörden, wenn verschwundene Luchse immer nur als vermutlich „vorsätzlich getötet“ kategorisiert werden. Wenn es keine eindeutigen und hinreichenden Belege für Straftaten gibt, dann sollte man auch nicht unnötig spekulieren. Das schadet der Verfolgung von Naturschutz-Straftaten insgesamt. Wir plädieren dafür: Genau hinschauen, Beweise sichern, Strafverfolgung stärken und Verstöße ahnden und bestrafen.

 

Fazit: Zur Bekämpfung von Naturschutzkriminalität gibt es noch viel zu tun: Bei den Strafverfolgungsbehörden muss es ausreichend Fachkenntnisse und Befugnisse geben. Dazu muss sowohl in der Ausbildung und in der Ausstattung der Dienststellen noch nachgeschärft werden. Bestehende Rechtslücken müssen geschlossen werden, so dass die Beschaffung illegaler Gifte wie Carbofuran endlich auch ausreichend verfolgt und bestraft werden können. Und schließlich müssen auch Scheuklappen fallen!

So sorgt zum Beispiel der Einsatz von Rodentiziden für schwere Sekundärverluste bei Greifvögeln und Eulen. Der Einsatz derartiger Mittel gehört strengstens reglementiert – zum Beispiel auch auf Kalamitätsflächen. Und nicht zuletzt müssen große Beutegreifer wie der Luchs ausreichend natürliche Beute finden. Wer gegen diese Regeln verstößt, gehört verfolgt und bestraft.!

 

Eine erste Übersicht über die illegal getöteten Wildtiere findet man unter diesem Link auf der Seite „Tatort Natur“.

Einen Hinweis auf die Untersuchung des vermeintlich erdrosselten Luchsfinden Sie hier…

Ergebnisse der Fachtagung Naturschutzkriminalitaet

 

Bildquelle: (c)Wildes Bayern H.Moser




Held schrieb:


Rotwild gehört nur ausnahmsweise zum Nahrungsspektrum von Luchsen.Das belegen Pansenanalysen des Nationalparks Bayer.Wald.
Auf der gesamten Fläche des Nationalparks ist seit Jahren die Rehwildjagd eingestellt.In den angrenzenden Staatswäldern liegt der Abschuss unter 2 Stück/ 100 ha.
Daher gibt es im Bayerischen Wald eine stabile Luchspopulation und geringe Verbissprozente,die einen gemischten Wald ohne Schutzmassnahmen wachsen lassen. Was will man mehr?

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