Rotwildfreie Gebiete
Rotwild darf in Bayern nur in bestimmten Gebieten leben, die von der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz festgelegt sind. Wildes Bayern führt aktuell (2023) eine Kampagne dagegen. Hier findet Ihr Hintergrundinformationen zum Thema.
- AVBayJG: § 17 Rotwildgebiete – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
- AVBayJG: Anlage 3 Rotwildgebiete – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
- Rotwild (bayern.de)