Hier ein aktueller Beitrag aus dem Garmischer Tagblatt zum Thema „Fallwild“ und was sich dahinter verbirgt.
Meldung vom 23. April 2026
So genanntes Fallwild sind jagdbare Wildtiere, die tot aufgefunden werden und an etwas anderem als der Jagd gestorben sind. Das können Autounfälle, Lawinen, ein wildernder Hund oder zum Beispiel auch ein Riss durch einen Luchs sein.
In Bayern wird Fallwild auf den Abschussplan angerechnet. Das bedeutet: Bei Arten, für die eine Abschussplanung gemacht wird – Rothirsch, Reh, Damwild, Gams, Muffelwild… – wird ein gefundenes totes Tier angerechnet, und dafür muss eins weniger vom Jäger geschossen werden. Stehen also zum Beispiel zehn Gämsen auf dem Abschussplan, es werden aber drei tot gefunden, müssen nur noch 7 geschossen werden.
Aus den Alpen erreicht uns deshalb dieser Tage die berechtigte Bitte an alle Wanderer, Radler und andere Freizeitsportler in der Landschaft, jedes tot gefundene Wildtier an den zuständigen Jagdpächter zu melden. Denn damit kann man das Leben eines anderen Tieres retten, das dafür nicht mehr erlegt werden muss.
Gerade jetzt, nachdem der Schnee in den Bergen wegschmilzt, können in Lawinengraben oder auch neben Steigen, oftmals abgestürzte oder eingegangene Gämsen, Rehe oder Hirsche, gefunden werden. Die meisten Spaziergänger wissen wahrscheinlich nicht, wie hilfreich es ist, diese zu melden, um den Abschussplan zu reduzieren.
Bildquelle: Vivienne Klimke
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