Die Jagd auf die Gams im Bergwald läuft – aufgrund der Schonzeit-Aufhebungsbescheide verschiedener Landratsämter. Wie unten schon angekündigt, hat Wildes Bayern gegen acht von neun Bescheide geklagt, dieser Tage gehen auch die entsprechenden Eilanträge dazu raus.
Wir wir mitkriegen, kommt der Druck auf die Landratsämter offenbar nicht aus den BaySf-Betrieben direkt, auch wenn diese die Anträge für die Schonzeitaufhebungen gestellt haben. Doch ein Betriebsleiter hat kürzlich durchblicken lassen, diese Angelegenheit sei nicht auf seinem Mist gewachsen, sondern man solle sich dazu mit Ministerin Kaniber unterhalten…
Nun ist Frau Kaniber als Forstministerin weder für die Jagd noch für die BaySf-Betriebe zuständig, sondern allein für die Staatsforstverwaltung, also die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr unterstehen weder die Unteren noch die Höheren noch die Oberste Jagdbehörde. Wo bleibt also hier das Einschreiten des zuständigen Jagdministers?
Meldung vom 16. Dezember 2026: Und weiter geht die Schusszeit – dank irrer Argumente
Kurze Gedächtnisminute! Heute wäre der erste Tag der Schonzeit fürs Gamswild in Bayern im Winter 2025/26. Die Tiere sind ausgepowert nach der Brunft, und eiskalte Nächte im Wechsel mit fast krankhaft warmen Tagen bei großem Freizeitdruck durch Skifahrer, Tourengeher und mehr machen ihnen zu schaffen.
Doch in den Alpenlandkreisen wird es wieder unzählige Ausnahmeflächen von der wohlverdienten Jagdruhe geben. Wie wir letzten Freitag ja in unserem Newsletter schon erwähnt haben, haben Mitte Dezember mehrere oberbayerischen Bergkreis-Landratsämter auf Antrag der BaySf-Forstbetriebe hin – und vermutlich mehr oder minder intensivem Druck der höheren Jagdbehörde an der Regierung von Oberbayern – den Abschuss von fast allem Schalenwild auf bestimmten Flächen im Schutzwald fürs gesamte Jahr genehmigt und gleich auch für die kommenden zwei Jagdjahre bis Sommer 2028..
Die Vorlage dafür lieferten die früheren Verordnung der Regierung von Oberbayern, die aber im letztem Jahr vom höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands für gesetzeswidrig erklärt wurde. Aber weil Umdenken offensichtlich weder die Sache der Bayerischen Staatsforsten, noch der Forstverwaltung oder Jagdbehörde ist, versucht der „Forst-Apparat“ nun mit einem Trick trotzdem an den lieb gewonnenen, aber nicht ganz legalen Gewohnheiten festhalten zu können: Dem Abschuss von Gams, Reh- und Rotwild das gesamte Jahr über. Nur die hochträchtigen Muttertiere und die alten Hirsche bekommen ein bisschen Schonzeit zugestanden. Statt das Ganze – wie bisher – per Verordnung von oben zu regeln, stellen nun eben die einzelnen Forstbetriebe des staatlichen Unternehmens BaySf Einzelanträge auf Schonzeitaufhebung für eine Vielzahl der bisherigen Flächen im Bergwald.
In den Begründungen der Anträge heißt es, dass „sich die bisherigen Schonzeitaufhebungen gut bewährt haben und einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Schutzwaldsanierungsmaßnahmen geleistet haben“. Die Anträge haben also das Ziel, „die bisher gegebenen Möglichkeiten weiter zu erhalten“. Heißt aus unserer Sicht im Klartext: Dass die Verordnung rechtswidrig war, ist uns sowas von wurscht!
Natürlich unterstützen auch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF), also die Staatsforstverwaltung, die neuen Anträge mit ihrer „Expertise“. Sie bescheinigen eilfertig, dass durch den Wegfall der Schonzeitaufhebungsverordnung zwischen 1. Februar und 30. April 2025 die „bereits erzielten Erfolge“ wieder zunichte gemacht worden seien. Mal acht Wochen keine Dauerballerei, und schon bricht der Wald zusammen? Wir können hier nicht ganz folgen, wie wir überhaupt langsam durchdrehen angesichts dieses völlig wahnwitzigen, rational nicht mehr erklärbaren Umgangs mit unserer Natur. Ausführlich wird erläutert, dass der Wald eigentlich nur wachsen kann, wenn sich auf den Flächen keine Wildtiere aufhalten. Für uns kommt das einer geistigen Bankrotterklärung der Forstschaffenden gleich, die eigentlich nur noch übertroffen wird von der Rücksichtslosigkeit politischer Verantwortungsträger, die dieses Tun dulden und befördern.
Aber offenbar sind wir nicht die einzigen, die langsam nicht mehr wissen, wo oben und unten ist. So gibt es Anträge zur Schonzeitaufhebung, in denen der Abschuss von Rehkitzen sogar zwischen dem 1. und dem 30. April erlaubt ist. Jeder Jäger weiß, dass das Rehkitz im Jahr nach der Geburt ab 1. April als Schmalreh oder Jährling gilt, während die nächste Generation noch im Mutterbauch ist. Sollen die Kitze jetzt also auch pränatal erschossen werden?
Unsere Anwälte reichen gerade Klagen und Eilanträge gegen die vorliegenden Bescheide ein. Aber selbst das nehmen die Antragsteller und ihre Unterstützer in den beiden Ministerien in Kauf. Denn in den Anträgen und Bescheiden heißt es frech durch die Blume: Wenn da wieder durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgerichtshof geklagt wird, dann können wir wenigsten in der Zwischenzeit alles „lethal vergrämen“ – bis die Bescheide wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden. Für uns ein besorgniserregender Vorgang, wie hier Behörden, BaySF und AELF den Rechtsstaat sehen.
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