Der Fall der zwei erlegten Rotwild-Muttertiere bei einer Jagd im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald hat jetzt ein juristisches Nachspiel: Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gestellt, damit unter anderem überprüft wird, ob und auf welchen Ebenen der Vorfall womöglich vertuscht werden sollte.
Denn nach unseren bisherigen Informationen müssen wir befürchten, dass hier möglicherweise Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt sowie Verstöße gegen das Jagd- und Tierschutzrecht begangen worden sein könnten. Schließlich handelt es sich bei Muttertierabschüssen um Straftaten, und die wurden hier nach unseren Kenntnissen nicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben. Offenbar sind auch die Körper der erlegten Hirschkühe nicht als Beweismittel gesichert worden.
Damit ist völlig offen, ob die zwei Kälber, die im Nachgang noch erlegt wurden, überhaupt zu diesen Muttertieren gehört haben, oder ob hier einfach zwei Stücke entnommen wurden, damit die Zahlen wieder passen, und die wahren Waisen sind draußen vielleicht elendig verdurstet.
Nachdem in Baden-Württemberg die Untere Jagdbehörde für die Forstbezirke beim Unternehmen ForstBW selbst angesiedelt ist, stellt sich uns vom Wilden Bayern zudem die Frage, wie die vorgesetzten Stellen bis hinauf ins Ministerium zu einer solchen Vorgehensweise stehen. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass sie sie gebilligt oder befördert haben, wäre das für uns ein Grund, unsere Strafanzeige sofort auszuweiten.
Meldung vom 17. November 2025: ForstBW Westlicher Schwarzwald: Fehlplanung und Tierschutzvergehen?
Vor ein paar Wochen hat Wildes Bayern von drei abendlichen Gesellschaftsjagden Ende August im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald erfahren. An deren Ende lagen unter anderem zwei Hirschkühe auf der Strecke, die Jungtiere geführt hatten, und es war ein Hirsch angeschossen, aber nicht gefunden worden.
Forst Baden-Württemberg (Forst BW) hat den Vorgang auf Anfrage unseres Vereins inzwischen bestätigt. Demnach haben die Ansitze jeweils von etwa 18 bis 21.45 Uhr gedauert, es waren je rund 15 bis 20 Schützen dabei, und es wurden insgesamt fünf Tiere geschossen – darunter jene zwei Muttertiere, ohne dass vorher deren abhängige Kälber erlegt wurden.
Wie konnte das passieren? Laut Auskunft von ForstBW wurde vor den Sammelansitzen keine Ansprache gehalten, wie sonst bei Gesellschaftsjagden üblich, sondern die Schützen wurden mit der Einladung über folgende Freigaben informiert: Rehwild, Rotwild, Schwarzwild sowie Raubwild im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Diese umfassen den Muttertierschutz (was bei diesen Schützen offensichtlich einer extra Erwähnung bedurft hätte), ersetzen aber nicht die Erfahrung und wildbiologischen Kenntnisse, die bei der Bejagung von Rotwild unbedingt sichergestellt sein müssen: Gerade in eher streng bejagten Regionen ist klar, dass Hirschkühe beim abendlichen Äsen das Kalb nicht mit auf die Fläche nehmen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein allein austretendes, erwachsenes weibliches Tier also doch Nachwuchs hat, ist so hoch, dass eine Freigabe bei der Jagd aus unserer Sicht einer Aufforderung zum Begehen einer Straftat gleichkommt.
Laut ForstBW mussten im Zuge dieser Jagden insgesamt drei Stücke nachgesucht werden, das heißt, die Schüsse auf sie waren keine tödlichen Treffer. Darunter war der Hirsch, der nach einer abgebrochenen und neu aufgenommenen Nachsuche nicht gefunden wurde und jetzt wahrscheinlich irgendwo im Wald an seiner Verwundung elendig eingeht. Er muss zur Jagdstrecke von fünf noch hinzugerechnet werden.
Nachdem die Jagd bis 21.45 Uhr dauerte, waren längere oder schwierigere Nachsuchen fast von vornherein aussichtslos, was Wildes Bayern als einen weiteren tierschutzrelevanten Planungsfehler ansieht.
Für Wildes Bayern ist darüber hinaus absolut rätselhaft, wieso es bei einem Sammelansitz, bei dem keine Treiber im Einsatz sind und Schützen deshalb auf Hochsitzen ruhig anlegen können, in drei von sechs Fällen zu Fehlschüssen kam. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Uhrzeit: Ende August dürfte das so genannte Büchsenlicht, während dem ein Schuss ohne Nachtzieltechnik noch möglich und erlaubt ist, laut Aussagen regionaler Jäger spätestens um 21 Uhr vorbei gewesen sein. Die Jagd dauerte aber eine Dreiviertelstunde länger. Wildes Bayern geht davon aus, dass die Schützen mit Nachtzieltechnik ausgestattet waren. Ob die Geräte aber schwache Batterien hatten oder wie es zu den absolut mangelhaften Schussleistungen kam, entzieht sich unserer Kenntnis.
Anstatt die Straftaten – denn das ist nach dem Gesetz die Erlegung eines Muttertieres ohne sein dazugehöriges Kalb – bei der Polizei anzuzeigen, scheinen sich die Schützen mit einer entsprechenden Meldung bei der Jagdbehörde begnügt zu haben. Im Fall von ForstBW ist die Untere Jagdbehörde für den Staatsforst allerdings identisch mit dem Forstbetrieb. Weder der Jagdleiter noch die Behörde haben unserer Kenntnis nach Beweise gesichert, zum Beispiel genetische Proben der Alttiere, um sie mit den später erlegten Kälbern abgleichen zu können, und sie haben auch die zuständige Staatsanwaltschaft nicht weiter behelligt.
Wildes Bayern wird die Vorgänge rechtlich prüfen lassen und dann ggf. tätig werden.
Für alle Jäger und insbesondere Jagdleiter bei Drückjagden empfehlen wir dringend den Wild und Hund-Beitrag „Freigabe kein Freibrief“ als tägliche Bettlektüre – Sie können ihn mit freundlicher Genehmigung von Wild und Hund hier abrufen
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Nach den beiden skandalösen Berichten in der PZ im März 2025 nun schon wieder ein derartiger Bericht! Offensichtlich hat die damals vom Land- und Forstwirtschafts- minister Peter Hauk angekündigte „interne Prüfung“ der Vorgänge bei den verantwortlichen ForstBW-Beamten zu keinerlei Verhaltensänderung geführt. Diese Beamten müssen sich jetzt hoffentlich endlich auch vor Gericht verantworten.
I h selbst habe bei ForstBW gegen Herrn Volg ausgesagt und war extra in Tübingen. Bin aber sehr ignorant behandelt worden und wurde ohne Ergebnisse nach Hause geschickt worden. Habe dreißig Jahre bei ForstBW gearbeitet und gejagt, immer im Rotwidgebiet Kaltenbronn. Es herrschten dort katastrophale Zustände.
Skandalös und für den LJV BaWü ist auch die Bestimmung im LJG, nach der Kahlwild und Kälber ganz regulär bis 22.00 Uhr nachts bejagt werden dürfen!!!
Die Bejagungs-Erlaubnis auf Rotwild sollte gesetzlich nur bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang und ab 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang erlaubt werden.
Nach den beiden bereits skandalträchtigen
Berichten in der PZ vom März 2025 nun erneut ein solcher Bericht aus dem „Vorzeige-Betrieb“ von ForstBW!
Die vom Minister Peter Hauk damals angekündigte „Interne Prüfung“ hat offensichtlich nichts bewirkt!
Die verantwortlichen Beamten gehören jetzt endlich vor Gericht gestellt!