Aktuell besprechend die Hegegemeinschaften draußen die neuen Abschusspläne. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Abschusses soll dabei jeweils das Ergebnis des Forstlichen Gutachtens darstellen, in den meisten Fällen garniert mit der so genannten Revierweisen Aussage. So will es auch das „neue“ Jagdministerium unter Hubert Aiwanger, das den Unteren Jagdbehörden sogar den dringenden Rat gibt, sich eng mit den Forstbehörden abzustimmen. Immer mehr (doch leider viel zu wenige) Jäger oder Kreisgruppen kommen aber beim „Durchforsten“ ihres Gutachtens auf den Trichter, wie willkürlich hier vermeintliche Fakten erhoben und verarbeitet werden.
Ein Vorsitzender aus Unterfranken hat sich die Mühe gemacht, die Zahlen der vergangenen „Gutachten“ mal auszuwerten und gegenüberzustellen. Und stellt fest: Das hier ist komplett sinnlos! Nicht nur, dass die den Jägern servierten Prozentwerte an sich schon ein Hohn sind, da sie keinerlei Aussage über die tatsächliche Waldentwicklung zulassen, nein, als Krönung werden diese willkürlichen Prozente dann auch noch völlig willkürlich in Verbissklassen eingestuft, wie man hier sieht:
Hübsch verdeutlicht wird das Problem anhand einer Hegegemeinschaft mit dem Mittelwert 9,7 – die passt hier nämlich in jede einzelne Verbissklasse.
Angeblich sind diese Verbissklassen „objektive Maßstäbe“, um daraus Abschussforderungen abzuleiten. Ganz ehrlich: Überlegen wir doch mal, welches Einsparpotential es im Staatshaushalt gäbe, wenn die verantwortliche Ministerin ihre Heilsteine in den Kaffeesatz werfen würde und darüber ein Tannenpendel kreisen ließe. Die Aussagekraft wäre dann die gleiche (es muss mehr geschossen werden), aber wir würden uns viele Millionen sparen und könnten mit den nun frei gewordenen Fachkräften den Arbeitsmarkt beleben. Manchmal muss man auch etwas aus der Schublade heraus denken dürfen.
Den vollständigen Beitrag der Kreisgruppe Würzburg findet Ihr hier
Das Thema ist nach fast 40 Jahren Vegetationsgutachten allerdings auch nicht mehr neu. Es gibt sogar eine wissenschaftliche Arbeit der Universität für Bodenkultur in Wien, die die Stärken und Schwächen unterschiedlicher Wildeinfluss-Monitoring-Verfahren unter die Lupe genommen hat. Das Bayerische Forstliche Gutachten schneidet dabei nicht gut ab. Im Text heißt es:
„Das Bayerische Verbissgutachten erfüllt aus wissenschaftlicher Sicht das vorgegebene Ziel und auch das in der Anweisung auferlegte Ziel nicht, oder nur zu einem geringen Teil. Im Sinne einer wissenschaftlichen Bewertung, ob Wildschaden vorliegt oder nicht, bleibt es unabdingbar, im Vorhinein konkrete Grenzwerte festzulegen und anhand des Vergleiches mit diesen Werten die Beurteilung durchzuführen. Auch darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Ursache für einen Wildschaden monokausal durch einen hohen Wildbestand bedingt ist.“
Die vollständige Masterarbeit von Georg Josef Kanz über den Methodenvergleich verschiedener Verfahren des Wildeinflussmonitorings findet Ihr hier zum Download
Bildquelle: BJV-KG Würzburg, Georg Josef Kanz
Danke für die geleistete Arbeit und Danke auch an Dr. Holger von Stetten, der sich jahrelang mit dem Vegetationsgutachten befasst hat. Es lässt sich dazu im Netz viel finden und zeigt, dass Recht haben und Recht kriegen oft weit auseinander liegt.
Noch ein Name der genannt werden sollte und der sich sehr für Wald und Wild eingesetzt hat: DIPL. ING. FH DIETER IMMEKUS
Auch er hat sich mit der Thematik sehr genau auseinander gesetzt und Verursacher für Schäden gesucht und gefunden. Und hat festgestellt: Es ist nicht immer das Schalenwild!
Herr Immekus hat hat dazu ein sehr interessantes Buch verfasst.
https://jagdundtrachten.de/products/prugelknabe-schalenwild-von-dieter-immekus-buch?srsltid=AfmBOooWWyD9UC_BoGaLuHAr9HyQOH0CFiNcXdqOIqCvOZMGvTOc2Dne
1.109 Aufrufe 24.06.2017
Götterdämmerung für das wiederkäuende Schalenwild! Seit 1986 gibt es in Bayern alle drei Jahre ein neues Verbissgutachten, das wiederum Grundlage für die Abschussplanung beim Rehwild sein soll. Diesen Gutachten liegen aber zahlreiche systematische Fehler zugrunde, die schon längst erkannt und benannt wurden. So wird beispielsweise ganz bewusst mit Verbissprozenten ohne Bezugsgröße argumentiert, wohlwissend, dass Prozentpunkte ohne Bezugsgröße absolut keinen Aussagewert besitzen.
In diesem Video werden die systematischen Fehler der bisherigen Gutachten klar und deutlich angesprochen und graphisch verständlich dargestellt. Entgegen besserem Wissen werden aus den fehlerhaften Gutachten sogar Abschussempfehlungen für Rehwild abgeleitet, die eindeutig von ökonomischen und nicht von ökologischen Überlegungen bestimmt sind.
Zu einer Verbesserung der Waldsituation durch den Abschuss ist man in über 30 Jahren nicht gekommen, beharrt aber stur und beratungsresistent auf dem eingeschlagenen Weg.
Waidmannsheil
Ludwig Fegg
https://www.youtube.com/watch?v=JUDyFu8Vy2o
Hier der Vortrag von Dr. Holger von Stetten.
Seit 1986 wird das kostspielige, unwissenschaftliche und nicht aussagefähige Vegetationsgutachten erstellt. Nachweisbare systematische und gravierende Fehler im sog. Gutachten wurden schon seit der 90iger Jahren untermauert angemahnt, aber von den Verantwortlichen aber stets mit ministerialer Macht in den Wind geschlagen.Vor einigen Jahren tagte beim BJV eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die seit Jahrzehnten bekannten und angeprangerten Fehler im Verbissgutachten abzumildern.Sämtliche Vorschläge wurden aber vom Bauernverband, Waldbesitzerverband und anderen Natuschutzverbänden in Bausch und Bogen abgelehnt.Ganz im Sinne des ÖJV.
Allerdings scheint es auch denkbar, dass ein nur scheinbar objektives Verfahren sich zu einem administrativen Herrschaftsinstrument entwickelt hat, mit dem der gewollte politische und gesetzliche verankerte Grundsatz „Wald vor Wild“, beliebig begründet werden kann.
Die Jagd ist vielerorts zu einem bloßen Totschießaktionismus verkommen, ohne die Bedürfnisse des heimischen Wildes zu beachten! „Wald vor Wild“ ist kein Freibrief für grenzenlose Verfolgung des Schalenwildes. Ein Waldumbau einseitig auf Kosten Reh, Hirsch, Gams, Auerhahn und Co. ist widersinnig, widernatürlich und gegen die Ökologie.Es geht nicht um die Diffamierung der Forstpartie, sondern es geht um die gerechte Behandlung der Wildtiere.
Minister Brunner wiederholte öffentliche Aussage – „Es kommt nicht darauf an, was verbissen ist, sondern darauf, was durchkommt.
Die Auswertung als Vergleich von Prozentpunkten ohne Bezugsgröße gehen an der Realität völlig vorbei. Untersuchung über den direkten Zusammenhang von Verbissprozenten und Wilddichte verfügt und nicht mit Sicherheit beweisen kann, wer der Verursacher – Rehwild oder Nager ist, sind alle bisher erstellten Gutachten Makulatur. Somit sind die Verbissinventuren als Grundlage für eine Abschussplanung ungeeignet und untauglich.
Im Verbissgutachten wird auch nicht berücksichtigt, dass die Äsungsflächen gewaltig schrumpfen, sie werden von Jahr zu Jahr ständig kleiner durch Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen. Wo soll das Schalenwild seine Äsung noch aufnehmen? Sie müssen in den Wäldern die Nahrung suchen. Daduch muss der Verbiss sich erhöhen!Aber das ist den Jagdminister Hubert Aiwanger viel wichtiger, immer größere Solarparks einrichten, der hohe Flächenverbrauch spiel keine Rolle. Warum müssen die Abschüsse ständig erhöht oder stark erhöht werden?
Der größte Waldbesitzer in Deutschland ist der Forst.
Die wirtschaftlichen Interessen liegen auf der Hand, Holzverkauf und Wildbrettverkauf; mit dem forstlichen Gutachten hat man den Bock zum Gärtner gemacht.
Mittlerweile hat sich der Forst eine weitere Einnahmequelle erschlossen: Das Verpachten von Waldfläche an Windparkbetreiber. Hier geht es jedoch nicht nur um die Flächen um ein Windrad, die dieser Geschäftsidee geopfert werden, sondern auch um die riesigen Flächen für die Erschließung, für den Transport der riesigen Windradbauteile, für den ebenfalls Waldflächen geopfert und Böden auf Jahre verdichtet werden. Alles egal, aber wehe, wehe ein Reh äst neben so einer „Autobahn“ durch den Wald einen jungen Tannentrieb.
Schon mal aufgefallen? Warum geht im Vegetationsgutachten „zu hoch“ von 0,8 bis 47,5 Prozent und „deutlich zu hoch“ von 6,4 bis 37,6%. Ganz einfach! Jede Hegegemeinschaft kann ich nach persönlicher, subjektiver Einschätzung in „zu hoch“einstufen. Ist bei der Spannbreite von 0,8 bis 47,5% kein Problem! Ein Staatsforstamt mit über 40% Leittriebverbiss erreicht aber maximal „zu hoch“ und nicht „ deutlich zu hoch“, da „deutlich zu hoch“ nur bis 37,6% geht. Habt ihr bayerischen Jäger nach fast 40 Jahren jetzt endlich kapiert: Der Forst ist der bessere Jäger- auch mit schlechteren Zahlen! So ist das -Schluss und aus! Das war jetzt bitterer Humor von mir, obwohl bei soviel Absurdität einem das Lachen vergeht. Immerhin ist dieser Schwachsinn die Basis für das Töten von Tieren und damit- ohne jeglichen jagdlichen Aspekt- ethisch nicht vertretbar. Empathieverlust ist der Niedergang der menschlichen und zwischenmenschlichen Kultur!