Warum Wild in
der Schonzeit bejagt wird
Es gehört zu den Besonderheiten der bayerischen Forstpolitik, dass in den Forstbetrieben im Alpenraum Wild auch in der Schonzeit bejagt werden muss, damit die Förster ihre forstlichen Ziele umsetzen können. Dieses Vorgehen trifft vor allem die Gams. Denn sind in erster Linie ihre Überwinterungsgebiete, in denen massiv im Hochwinter und im Frühjahr eingegriffen wird. Andere, geschützte Mitbewohner im Bergwald und Latschengürtel sind dabei Kollateralschäden.
Deshalb haben wir gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern, die Schonzeit in den Überwinterungsgebieten des Gams-, Birk- und Auerwildes aufzuheben, eine Klage eingereicht. Die Deutsche Wildtier Stiftung unterstützt uns in diesem Vorhaben.
Über den Fortgang des Verfahrens werden wir jeweils aktuell berichten.
Bilder: (c)M. Baudrexl
Schonzeit-Gebiete
Alle Vorkommnisse während der Schonzeit in den Gebieten (weiß umrandet) können an uns gemeldet werden. Denn jede unnötige Störung, die auch geschützte Vogelarten betrifft, freilaufende Hunde und anderes mehr, müssen dokumentiert werden, damit wir gegen diesen naturfeindlichen Anachronismus in Bayern vorgehen können.