Presse

Pressemitteilungen
zum Download


Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Vereins chronologisch aufgelistet. Mit einem Klick auf den Download-Button wird die entsprechende Pressemitteilung mitsamt dazugehörigem Bildmaterial auf Ihr Gerät heruntergeladen. Weiteres Bildmaterial zur kostenfreien Nutzung im Rahmen der jeweiligen Veröffentlichungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Für Interviewanfragen u.ä. kontaktieren Sie uns gerne per Mail an presse@wildes-bayern.de.

PM - Anzeige wegen Drückjagd in der Aufzuchtzeit
Am 10. April, also mitten in der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit, hat das Forstamt der Stadt Landsberg am Lech in der Nähe eines Weihers eine Drückjagd veranstaltet - und das offenbar nicht zum ersten Mal. Der Verein Wildes Bayern hat sofort Anzeige erstattet, denn hier könnten Vergehen gegen das Jagd- wie auch das Tierschutzgesetz vorliegen.


Freitag, 11. April 2025
PM - Klage gegen verkürzte Schonzeit im Landkreis Hof Das Landratsamt Hof hat mehreren Inhabern von Jagdrevieren genehmigt, schon im April statt regulär erst im Mai mit der Bejagung von Rehwild zu beginnen. Der Naturschutzverein Wildes Bayern hat gegen die entsprechenden Bescheide geklagt, da wir Zweifel an der Notwendigkeit haben und auch keine ökologische Rechtfertigung dafür sehen.

Donnerstag, 03. April 2025
PM - Verfolgung der Gams auch in Kärnten gestoppt Die Landesregierung von Kärnten hat auf sechs Flächen eine Freihaltung von Gams angeordnet, also die Schonzeit der Gams aufgehoben und klassenlose Abschüsse verfügt. In welchem Zustand sich allerdings die jeweiligen Gamspopulationen in den Gebieten befinden, oder wie sich derart drastische Abschüsse auf die Populationen auswirken, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerden eingereicht, und das Landesverwaltungsgericht hat sämtliche Bescheide aufgehoben.

Freitag, 21. März 2025
PM - Verfolgung der Gams in Tirol gestoppt Der Bezirk Landeck und der Bezirk Innsbruck im österreichischen Bundesland Tirol haben auf Flächen die Schonzeit der Gams aufgehoben und klassenlose Abschüsse verfügt. In beiden Fällen waren angeblich untragbare Wildschäden der Grund. In welchem Zustand sich allerdings die jeweiligen Gamspopulationen in den Gebieten befinden, oder wie sich derart drastische Abschüsse auf die Populationen auswirken, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerden eingereicht und vom Landesverwaltungsgericht in beiden Fällen Recht bekommen.

Freitag, 07. März 2025
PM - Zweite K.O.-Runde für Schonzeit-Verordnung in Oberbayern
Der Verwaltungsgerichtshof in Ansbach hat auch der „neuen“ Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Gams-, Reh- und Rotwild im bayerischen Bergwald vom 13. Dezember 2024 die Rote Karte gezeigt. Nun müssen sich auch Staats- und Bezirksregierung dem gesetzlichen Ablauf beugen und den Ausgang einer Klage abwarten, die Wildes Bayern sofort nach Erscheinen der neuen Verordnung eingebracht hatte.


Freitag, 10. Januar 2025
PM - Wildes Bayern kritisiert neue Schonzeitaufhebung

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig im November die Verordnung zur Schonzeitaufhebung im bayerischen Bergwald während der Jahre 2019 bis 2024 für unzulässig erklärt hatte, hat die Regierung von Oberbayern bereits am 13. Dezember die Nachfolgeverordnung veröffentlicht. Äußerlich ist nicht erkennbar, dass die Behörde das Gerichtsurteil ernst genommen und an den kritischen Punkten nachgebessert hätte. Doch das Vorgehen hat noch andere Haken, und Wildes Bayern kündigt einen Normenkontrollantrag an.



Montag, 16. Dezember 2024
PM - Neue Entscheidung zu Pool-Abschüssen auf Gams in der Kürnach
Die kleine Gamspopulation in der Allgäuer Kürnach wird seit Jahren auf Grundlage eines so genannten „Pool-Abschussplanes“ bejagt. Wildes Bayern e. V. sieht diese Praxis als nicht rechtens an und hat 2021 dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab, doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die Berufung zugelassen – und  Zweifel an der Ursprungsentscheidung angemeldet.


Donnerstag, 14. November 2024
PM - Sensationserfolg: Schonzeitaufhebung nicht rechtens Dem Verein Wildes Bayern ist ein juristischer Erfolg gelungen, der den Umgang mit Rehen, Gämsen und Hirschen im bayerischen Bergwald und darüber hinaus grundlegend verändern wird. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat befunden, dass es nicht rechtens ist, für diese Wildarten die Schonzeit aufzuheben, ohne dabei die Auswirkungen auf Belange des Naturschutzes zu prüfen.

Freitag, 08. November 2024
PM - Wildes Bayern geht gegen Tierleid an "Reusenzaun" vor Bei Unterammergau haben Landwirte einen Wildzaun errichtet, in dem sich immer wieder Rotwild verletzt und qualvoll umkommt. Ein Grund ist die reusenartige Form, in die die Wildtiere wie in eine Falle gehen. Jetzt hat Wildes Bayern e. V. Anzeige dagegen erstattet.

Dienstag, 15. Oktober 2024
PM - Gams nicht länger vogelfrei: Wildes Bayern macht Zwangsabschüssen in Österreich ein Ende Wildes Bayern hat für die FFH-Art Gams Beschwerde gegen die Zwangsabschuss-Anordnungen der zuständigen Bezirkshauptmannschaften im Höllengebirge eingereicht – und jetzt vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof eine wegweisende Entscheidung erhalten. Dies wird den Umgang mit Gamswild in ganz Österreich entscheidend ändern. .

Dienstag, 08. Oktober 2024


ODER SCHREIBEN SIE UNS IN SOCIAL MEDIA


Mitglied werden