Das Jagdrecht hängt am Grundbesitz. Und wie jedes Eigentum verpflichtet es. Doch ein paar Grundeigentümer in der Geminde Kreuth (Lkr. Miesbach), sehen das mit den Verpflichtungen anders. Sie haben sich zu einer jagdlichen Eigenbewirtschaftung zusammengeschlossen und alle Rotwildfütterungen eingestellt. Wozu hat man schließlich Nachbarn!. Wir, vom Verein Wildes Bayern e.V. haben daher vor einem Jahr Anzeige gegen Jagdleiter Winkler und Jagdgenossenschaft gestellt. Die zuständige Jagdbehörde hat mit viel Geduld ein Fütterungskonzept erstellt. Und ein Grundbesitzer hat auch spontan eine Fläche auf seiner Alm als Fütterungsstandort zur Verfügung gestellt.
Aber es kann “der frömmste Almbesitzer dem Rotwild nicht einmal etwas Gutes tun (und damit die gesetzlichen Verpflichtungen der Eigenbewirtschaftung erfüllen) denn das macht Arbeit und könnte Geld kosten und beides wollen sich der Jagdvorsteher Winkler und seine Jagdgenossen sparen. Schlecht beraten werden sie dabei von Herrn Kramer vom Amt für Landwirtschaft und Forsten. Da wird etwas von “Schutzwald” geredet und vom armen Wald und schon ist das Märchen fertig.
Wir werden jedenfalls darauf drängen, dass auch diese sparsamen Grundbesitzer im “Bergsteigerdorf Kreuth” nicht auf Kosten der Allgemeinheit ihren Sparstrumpf füllen und dabei dem Rotwild die Lebensberechtigung im Tegernseer Tal absprechen.
Bildquelle: (c)Wildes Bayern / Petra Sobinger