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Donnerstag, 24. Februar 2022

24. Februar 2022, 13:31    Webmaster

Wildes Bayern beschreitet juristisches Neuland für Wildtiere


Können Abschusspläne und jagdliche Maßnahmen, die ökologische Zusammenhänge missachten, künftig auf den Prüfstand gestellt werden? Diesen Schluss legt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22. Februar nahe. Es hat über die Klage von Wildes Bayern gegen den Abschussplan für Gämsen in der Kürnach entschieden. Die schlechte Nachricht: Die Klage wurde abgewiesen. Die mögliche gute Nachricht: Die Abweisung ist wohl nur inhaltlich begründet. „Wir gehen fest davon aus, dass die 8. Kammer des Gerichts dem Verein die Klagebefugnis zugesprochen hat“, so Dr. Michael Pießkalla, Prozessvertreter des Vereins. Das würde bedeuten, dass Wildes Bayern e. V. grundsätzlich Abschusspläne und jagdliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen könnte.

Ein erster großer Erfolg unserer Klage war, dass das Landratsamt seine Abschussplanbescheide für 2021 außer Vollzug setzte und den Abschuss stoppte. Zwölf Gämsen wurden vor dem Abschuss bewahrt, und die Population bekam mal eine Atempause, auch wenn das Gericht letztlich gegen unsere Klage entschied.

Bemerkenswert fanden wir allerdings die Ausführungen des zuständigen Berufsjägers des Forstbetriebs Sonthofen im Prozess. Man habe früher auf Drückjagden „unabsichtlich“ zu viele Gämsen geschossen,
teilte er mit, daher wolle man heute ein großes Kontingent, damit bei den Drückjagden bedenkenlos Gämsen freigegeben werden könnten.

Bedenkenlos Gämsen freizugeben halten wir aus zwei Gründen für keine gute Idee: Aus wildbiologischer Sicht muss die kleine Population in der Kürnach, die auf bayerischer Seite realistisch auf deutlich unter 60 Stück geschätzt werden muss, äußerst zurückhaltend und sensibel bejagt werden – zumal deren Struktur unbekannt ist. Und die Sichtweise des Forstbetries lässt aus unserer Sicht befürchten, man wolle so viele Gämsen wie möglich loswerden.

Ob Wildes Bayern e.V. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht, wird nach Vorlage der Urteilsbegründung entschieden.

Bildquelle: (c)Naturfotografie Hofmann - Pressemeldung Wildes Bayern




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