Die Nachricht hat uns pünktlich zum heutigen „Tag des Wassers“ erreicht:
Unser Kampf für die Biber in der Gemeinde Spiegelau hat sich gelohnt!
Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat am 17. März 2022 seinen Bescheid widerrufen, mit dem es eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Biber erteilt hatte. Zuvor hatte Wildes Bayern gegen diesen Bescheid geklagt.
Zur Erinnerung: Im Kurpark machte die Nationalpark-Gemeinde Spiegelau, die mit „unberührter Natur“ und „einzigartigen Naturschauspielen“ für sich wirbt, eine Konfliktsituation geltend, weil die Nager wohl einige Zierbäume beschädigt hatten. Auf einer anderen Fläche war vorgeblich eine Abwasserdruckleitung vom Biberwirken in Mitleidenschaft gezogen – tatsächlich liegt sie aber außerhalb des Bibereinflussbereichs. Auf beiden Flächen leben die Nager schon seit mehreren Jahren.
Wildes Bayern hatte bereits im Dezember 2021 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg gegen den Bescheid des Landratsamts geklagt. Am 10. März nahm die Passauer Neue Presse das Thema auf, stellte auch das Engagement von Wildes Bayern dar und veröffentlichte, dass die Behörde den Bescheid widerrufen wolle, weil der wirtschaftliche Schaden nicht ausreichend dargelegt worden sei.
Jetzt hat auch Wildes Bayern die gute Nachricht vom Widerruf schwarz auf weiß. Die Biber sind gerettet, eine gerichtliche Entscheidung in der Sache wird daher nicht mehr erforderlich sein.
Wir freuen uns sehr, auch über die positiven und unterstützenden Zuschriften aus der Region.
Bildquelle: Wildes Bayern - PM "Biber dürfen leben Biber" Foto: (c)Gerhard Schwab