Das Ringen um den Erhalt der Schonzeit für Rehwild geht weiter. Neben den Landkreisen Altötting und Pfaffenhofen/Ilm, wo Wildes Bayern juristisch erfolgreich eingeschritten ist, hatte auch der Landkreis Regensburg die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe, also einjährige Weibchen, verkürzt. Per Allgemeinverfügung hatte das Landratsamt Mitte März 2022 den Beginn der Jagd in allen Revieren des Landkreises auf den 14. April vorverlegt. Auch in solchen, in denen der Verbiss laut aktuellem Forstlichen Gutachten „tragbar“ war. Die Jagd hätte also mehr als zwei Wochen vor dem gesetzlichen Jagdbeginn am 1. Mai beginnen dürfen.
Die vierseitigen Ausführungen, mit denen das Landratsamt in einem zweiten Anlauf auch den Sofortvollzug der Allgemeinverfügung zu begründen versuchte, erinnern eher an ein forstliches Werbepamphlet für Klimawald und Waldumbau als an ein behördliches Schreiben nach objektivem Ermessen einer Sachlage. Ausführungen zum „öffentlichen Interesse an einer zeitgemäßen waldorientierten Jagd“ haben nichts damit zu tun, ob ein Amt wegen übermäßiger Wildschäden eine Ausnahmeregelung treffen muss. Ähnlich, wie es schon im Landkreis Altötting der Fall war, hat auch das Landratsamt Regensburg keine übermäßigen Wildschäden dokumentiert und belegt, oder sich die Mühe gemacht in den einzelnen Revieren genauer hinzuschauen.
Der Bayerische Jagdverband ist mit einer Klage und einem Eilantrag gegen die Regensburger Allgemeinverfügung vorgegangen – und hatte Erfolg: Nur einen Tag nach Einreichung des Eilantrages durch den Landesjagdverband Bayern wurde die Allgemeinverfügung vom Vollzug ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte praktisch in Lichtgeschwindigkeit über die Allgemeinverfügung geurteilt und erkannte erhebliche formelle und inhaltliche Mängel.
Wildes Bayern befürwortete diese rechtlichen Schritte mit Nachdruck – auch deshalb, weil sich in Regensburg ein einmaliges juristisches Schauspiel vollzog, indem das Landratsamt versuchte, einen rechtswidrigen Bescheid „koste es, was es wolle“ durchzusetzen. Wir gratulieren dem Bayerischen Jagdverband zu dem Erfolg, ein solches Vorgehen unmittelbar unterbunden zu haben.
Die Pressemeldung vom 14. April 2022 sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts findet Ihr hier
Als Mitglied im Bayerischen Jagdverband und ebenso bei Wildes Bayern bin ich froh über diese Entscheidung.
Mein Dank gilt allen, die sich dafür eingesetzt haben.
Frohes Osterfest und Grüße aus Berchtesgaden
Ludwig Fegg