Erneut hat das Bundesumweltministerium (BMU) den Umweltverbänden in Zusammenhang mit dem Windkraftausbau gehörig das Kraut ausgeschüttet. Wie unser Partnerverein VLAB in einem Brief an das Ministerium vom 5. Januar beklagt, wurde zum wiederholten Mal eine Stellungnahme der Verbände in einem Zeitraum angefordert, die für diese kaum zu schaffen war und eine solide fachliche Arbeit unmöglich machte.
Konkret geht es um den Referentenentwurf einer Verordnung zu Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des §45 b des Bundesnaturschutzgesetzes (Betrieb von Windenergieanlagen an Land). Es geht dabei um das Vorgehen, wie künftige Standorte von Windkraftanlagen gefunden, geprüft und bewertet werden müssen.
Dieser Entwurf wurde dem VLAB nach eigener Angabe am Freitag, 15. Dezember, nachmittags zugestellt, so dass er in der Geschäftsstelle am Montag vor Weihnachten zur Kenntnis genommen wurde. Als Abgabetermin forderte das Ministerium den 5. Januar 2024 ein – also gerade mal das Ende der Weihnachtsferien. “Wir betrachten die von ihnen gewählte kurze Zeitspanne inmitten der Weihnachtsfeiertage zur Abgabe einer Stellungnahme als eine Geringschätzung unsere Arbeit im Arten- und Naturschutz”, so der VLAB in seinem Schreiben ans Ministerium.
Zumal der Verband schwerwiegende Kritik am Entwurf zu üben hatte: Er bedürfe einer grundlegenden Überarbeitung, da er bei Anwendung zu einer signifikanten Gefährdung streng geschützter Greifvogelarten – verbunden mit einem hohen Aussterberisiko der jeweiligen Arten – führen werde. Dem können wir nur beipflichten!
Die komplette Stellungnahme des VLAB findet Ihr hier
siehe dazu auch den Kommentar im Artikel:
12. Januar 2024, 06:57 Webmaster
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