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Mittwoch, 06. Oktober 2021

06. Oktober 2021, 10:13    Webmaster

PM Notbremse gezogen – Wildes Bayern klagt gegen Gamsabschuss!


UPDATE – Weitere Berichterstattungen in den Medien zu diesem Thema

UPDATE 07. Oktober 2021

 

Wir, der Verein Wildes Bayern e.V., haben heute auch Eilantrag auf sofortige Aussetzung des Abschussplans für die Kürnach bei Gericht eingereicht! Wir sind der Meinung, dass Gefahr in Verzug ist. Die Jagdzeit läuft bereits!

Pressemeldung vom 06. Oktober 2021 – Wildes Bayern

Notbremse gezogen – Wildes Bayern klagt gegen Gamsabschuss!

Wildes Bayern hat gegen einen Abschussplan für Gämsen, der den Bestand dieser Wildart in der Allgäuer Kürnach auszulöschen droht, Klage eingereicht.

 

Die westlich von Kempten liegende Kürnach bietet, zusammen mit der angrenzenden Adelegg, einem kleinen Gämsenbestand Heimat und Lebensraum. Über lange Jahre sicherte eine maßvolle Bejagung auf bayerischer Seite und in Baden-Württemberg der kleinen Population das Überleben; gelegentlich tröpfelt auch eine Gams aus den Allgäuer Alpen in die zerklüfteten Schluchtwälder und Almen in den Bestand und sorgt für Durchmischung.

 

Doch seit einigen Jahren ist der Friede zwischen Mensch und Gämse empfindlich gestört.  Zuerst wurden die Abschusspläne massiv übererfüllt. Das heißt statt vier Gämsen, die hätten erlegt werden dürfen, wurden 11 und mehr Tiere geschossen – ohne Konsequenzen für die Reviere. Dann wurden auch die Abschusspläne immer weiter nach oben geschraubt, auf zehn, auf 18 und schließlich sogar auf 28 Gämsen. „Anstatt die Überschreitungen des Abschusses zu ahnden, hat sich die Behörde zum Handlanger der Forstlobby gemacht und immer höhere Abschusszahlen genehmigt“, meint die Vorsitzende des Vereins Wildes Bayern und international renommierte Gamsexpertin Dr. Christine Miller. „Die Jäger in der Region waren entsetzt, als 2019 sogar 28 Tiere getötet werden sollten. Früher waren es zwischen vier und acht Tiere pro Jahr. Wir haben uns auf Bitten der regionalen Bevölkerung eingeschaltet und durch öffentlichen Druck erreicht, dass der Leiter des Staatsforstbetriebs die Gämsen wenigstens nicht auf den großen Drückjagden abschießen ließ.“

 

Der Erfolg dieser „Zurückhaltung“ war offensichtlich: Ohne die drastischen Maßnahmen, durch die ganze Familienverbände bei den Bewegungsjagden eliminiert worden wären, wurden damals tatsächlich nur etwa 3 bis 5 Gämsen pro Jagdjahr zur Strecke gebracht. Inzwischen wurden auch andere Vereine auf die Vorgänge am westlichen Rand des bayerischen Gamsvorkommens aufmerksam. „Während sich die Behörde am Landratsamt Sonthofen weiter weigerte, Daten zum Restbestand des Gamswildes in der Kürnach zu sammeln – wie es das Europarecht vorsieht– wurde ein Monitoringprojekt bei einem renommierten Büro in Auftrag gegeben. Soweit inzwischen durchgesickert ist, wurden nur sehr wenige Gämsen tatsächlich nachgewiesen. Der Bestand ist vermutlich noch kleiner, als die ortskundigen Jäger bereits seit Jahren vermuteten,“ schildert Dr. Miller die Faktenlage. „Ich bin mir der Unterstützung der Jäger bei unserem Vorgehen gegen diesen Abschussplan sicher. Wenn der umgesetzt wird, dann ist das das Ende der Kürnacher Gams!“

 

Nachdem alle Gesprächsangebote von der Behörde abgelehnt wurden, hat Wildes Bayern nun Klage gegen den Abschussplan beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Der Verein lässt sich hierbei durch den Münchner Verwaltungsrechtler und Jagdrechts-Kommentator Dr. Michael Pießkalla vertreten.

 

„Die Gams ist eine international geschützte Tierart. Sie ist nach Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie besonders geschützt und darf nur bejagt werden, wenn der Erhaltungszustand günstig ist, also die Zahl der Tiere mindestens erhalten bleibt. Das setzt eine vorsichtige und selektive Bejagung auf Grundlage eines Monitorings voraus. In Deutschland steht das Gamswild zudem auf der Vorwarnstufe der Rote Liste bedrohter Tierarten. Und da erlässt eine Jagdbehörde gegen alle Einwände einen Abschussplan, den man nur als Ausrottungsplan bezeichnen kann. Dieses Vorgehen ist unserer Ansicht nach rechtswidrig und unanständig!“, empört sich Dr. Christine Miller.

 

Das Gericht muss nun prüfen, ob die Vorgehensweise der unteren Jagdbehörde in Sonthofen mit geltendem Recht vereinbar ist. Wildes Bayern wird zudem einen Eilantrag mit dem Ziel stellen, den Abschussplan auszusetzen. Denn für Naturschützer und Jäger ist klar: Hier ist Gefahr im Verzug!

 

Symbolbild 2 Gamsgeiß mit Kitz im Schnee (M. Baudrexl – Wildes Bayern)

 

Kontakt unter: info@wildes-bayern.de oder 0172 / 5874558 (Dr. Christine Miller) 1. Vors. Wildes Bayern, Hirschbergstr.1 83714 Miesbach

Bildquelle:

Symbolbild 1 Zwei Gämsen im Herbstwald (Naturfoto Hoffmann)
Symbolbild 2 Gamsgeiß  mit Kitz im Schnee (M. Baudrexl / Wildes Bayern)

Nutzung des Bildmaterials nur in Zusammenhang mit der Pressemeldung

 

„Wildes Bayern e.V.“ ist eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung, die sich vor allem dem Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume in Bayern verschrieben hat. Der Verein wurde 2015 unter der Federführung von Herzogin Helene in Bayern zusammen mit Tierschützern, Naturliebhabern und Jägern gegründet und ist heute in Bayern und in den Nachbargebieten Deutschlands und Österreichs aktiv. Er unterstützt Forschung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu Wildtierthemen. Daneben engagiert sich der Verein dafür die Nachhaltigkeit der Nutzung von Wildtieren sicherzustellen, dies auch auf juristischem Weg.

 

 

 

Bildquelle: Symbolbild 1 Zwei Gämsen im Herbstwald (Naturfoto Hoffmann), Symbolbild 2 Gamsgeiß mit Kitz im Schnee (M. Baudrexl - Wildes Bayern)




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