Zum zweiten Mal binnen einer Woche war Wildes Bayern mit einer Klage erfolgreich, weil sich eine Jagdbehörde nicht ausreichend mit vorliegenden Argumenten auseinandergesetzt hat, als sie die Schonzeit für eine Wildart aufgehoben hat. Dank einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf im Landkreis Garmisch-Partenkirchen keine Gams, kein Rotwild und kein Reh mehr abseits der regulären Jagdzeit geschossen werden.
Bildquelle: Monika Baudrexl
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