Wildes Bayern hat für die FFH-Art Gams Beschwerde gegen die Zwangsabschuss-Anordnungen der zuständigen Bezirkshauptmannschaften im Höllengebirge eingereicht – und jetzt vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof eine wegweisende Entscheidung erhalten. Dies wird den Umgang mit Gamswild in ganz Österreich entscheidend ändern.
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Bildquelle: Monika Baudrexl
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