Das Landratsamt München hat in einer Allgemeinverfügung die Jagd auf Rehböcke und einjährige Weibchen in einer kompletten Hegegemeinschaft schon am 19. April statt am 1. Mai beginnen lassen. Wildes Bayern hat dagegen geklagt, jetzt prüft das Gericht.
Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier - PM Wildes Bayern SchonzeitverkürzungMuc
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