UPDATE: Das unten beschriebene Urteil mit dem Aktenzeichen Az. B 1 K 24.362 ist inzwischen rechtskräftig!
Und hier finden Sie einen Bericht des Landesjagdverbands Thüringen, der der Entscheidung des VG Bayreuth grenzüberschreitende Bedeutung zumisst.
Meldung vom 24. Juni 2026
Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit einem Urteil vom 2. Juni der Schonzeitaufhebung und Nachtjagd auf Rotwild in drei Staatsjagdrevieren im Landkreis Kronach klar die Rote Karte gezeigt. Damit ist es einer Klage von Wildes Bayern gefolgt, das sich gerichtlich gegen die Jagd auf junge Rothirsche und weibliche Tiere im Mai und bei Nacht gewehrt hatte.
Im Kern sah das Gericht keine wirkliche Begründung dafür, warum eine Bejagung im Mai stattfinden sollte und nicht konsequent und zielgerichtet im Rahmen der regulären Jagdzeiten erledigt werden könnte. Die Juristen, die sich offenbar sehr sorgfältig in die Materie eingearbeitet hatten, stellten dem Jagdkonzept für die Reviere die Beurteilung „nicht nachvollziehbar“ aus. Unter anderem war für sie nicht erkennbar, wie die Schonzeitverkürzung helfen sollte, übermäßige Verbiss- oder Schälschäden durch Rotwild zu verhindern – zumal die Verbissbelastung laut Vegetationsgutachten in den betroffenen Revieren tragbar war und es keine Anzeigen für einen überhöhten Rotwildbestand gab.
Auch in Bezug auf die Nachtjagdgenehmigung äußerten sie ihr Unverständnis darüber, warum die regulären Bejagungszeiten nicht ausreichen sollten. Sie bemängelten eine fehlende nachvollziehbare Begründung dafür, von dem absoluten Ausnahmefall einer Nachtjagd Gebrauch zu machen.
Obwohl die Klage sich gegen Bescheide aus dem Jahr 2024 richtete, die bereits ausgelaufen sind, wurde sie vom Gericht als Fortsetzungsfeststellungsklage behandelt, weil die Gefahr einer Wiederholung gesehen wurde. Dank der profunden Argumentation im Urteil ist diese Gefahr nun hoffentlich auf längere Sicht gebannt und das Rotwild, das von Thüringen nach Bayern einwandert und den dringend notwendigen Genaustausch aufrecht erhält, wird endlich vom Joch dieser unfairen Jagdmethoden befreit!
Bildquelle: Monika Baudrexl, Armin Hofmann/Naturfoto Hofmann
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Die Frage ist, ob ein nicht rechtskräftiges Urteil nach 2 Jahren (!) ein Erfolg ist? Genetische Verarmung, amerikanischer Riesenleberegel mit angedachtem Wanderverbot aus den Rotwildreservaten, Drückjagden in der Notzeit- was muss das Rotwild noch aushalten? Man sagt die Hoffnung stirbt zuletzt – ich glaube das Rotwild stirbt vorher! Bin gespannt,wie sich dann alle Beteiligten rausreden.
Ich habe da auch meine Bedenken, dass das Rotwild in den meisten Rotwildgebieten noch zu retten ist –
die meisten Reviere haben es eh schon komplett verloren. Wenn dann die Untere Jagdbehörde weiß, dass
in es in einem Gemeinschaftsjagdrevier nur noch Wechselwild gibt und diese trotzdem 5 Stück Rotwild im
Abschussplan durchgehen lässt oder Abschusspläne akzeptiert, in denen keine Wildzählung eingetragen ist, dann weiß man ehrlich nicht, für was die Herren und Damen der Unteren Jagdbehörde eigentlich da sind. Daneben erzählen dann Revierpächter/innen den Ferienkindern was sie im Sinne der Wildhege und dem Naturschutz leisten, obwohl ihre einzige Tätigkeit ist, am Kirrhäufchen zu sitzen, weil die Notzeitfütte-rung macht ja der Staat und die Bayer. Staatsforsten machen gleich nebenan auf ihrer Fläche auch ein Apfeltrester-Häufchen und lenken das Rotwild eigentlich von der Winterfütterung weg in den Privatwald.
Für die Schäden im Privatwald ist natürlich das Wild schuld, nicht die Jagdausübenden.
Hoffen wir, dass für das immer mehr zum Vorschein kommende Weisstannensterben jetzt mal nicht dem Wild die Schuld gegeben wird – die Mitschuld liegt hier sicher im „ökologischen“ Waldbau, der die Weisstanne massiv gefördert hat (um im Vegetationsgutachten auf das böse Wild verweisen zu können?)
Der Honigbiene kann´s recht sein, wie bekannt verursacht die Überwinterung auf Tannenhonig Ruhr im
Bienenvolk und die wollige Tannentrieblaus ist gar kein bienenrelevanter Honigtauerzeuger (obwohl es
wohl doch eher ein Pilz ist, der die Nadelrotverfärbungen verursacht (also kein Wildeinfluss !). Aber die
Ursache können ja die Diplom-Forstwirte jetzt erforschen, bevor diese wieder Wildtierforschung machen mit Apfeltrester als scheinbar natürliche Nahrungsquelle im Bergwald.