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Mittwoch, 06. Mai 2026

Scrollicon
An einem Berghang stehen eine Hirschkuh und ihr gepunktetes Kalb, die Hirschkuh wendet sich nach ihrem Kalb um und schaut in Richtung des Betrachters
06. Mai 2026, 16:02    office@wildes-bayern.de

Rotwildantrag im Bundestag – so lehnten ihn die Parteien ab


Schon im Februar wurde im Deutschen Bundestag ein umfassender und ausführlich begründeter Antrag behandelt, der zum Ziel hatte, die Lebensräume des Rotwildes zu schützen, indem man Rotwildgebiete auflöst und den Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickelt. Da der Antrag von der Fraktion AfD gestellt wurde, haben ihn alle anderen Parteien geschlossen abgelehnt.

Bei der Debatte im federführenden Agrarausschuss wurden zur Begründung natürlich die jeweiligen Positionen sehr klar und unverblümt dargelegt. Für uns eine gute Gelegenheit, unseren Lesern nochmal vor Augen zu führen, wie die einzelnen politischen Parteien ganz konkret zu Rotwildgebieten und deren Auflösung stehen (wir zitieren aus dem öffentlichen Bericht).

CDU/CSU:

Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass die pauschale Auflösung aller Rotwildbezirke unweigerlich zu größeren Verbissschäden im Wald führen würde, die im Zuge eines klimagerechten Waldumbaus zu vermeiden seien. Besser sei, Lösungen mit allen Beteiligten zu finden. Querungshilfen, Grünbrücken und Wilddurchlässe sollten nur dort gebaut werden, wo sie notwendig und sinnvoll seien. Im Übrigen liege die Zuständigkeit für die meisten im Antrag geforderten Maßnahmen bei den Ländern.

SPD:

Die Fraktion der SPD hob hervor, dass sie Rotwild als größte heimische Wildtierart schützen wolle. Seit 1960 habe sich die Zerschneidung der Wildgebiete durch Infrastrukturmaßnahmen und dichte Besiedelung verdoppelt. Das Rotwildmanagement und die Anpassung von Landschaftsrahmenplänen lägen in der Zuständigkeit der Länder. Auf Bundesebene würden das Bundesprogramm Wiedervernetzung, die nationale Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz für eine bessere Vernetzung der Lebensräume für Rotwild und die Förderung der Biodiversität sorgen.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wandte ein, dass der Rotwildbestand in Deutschland zu groß sei, was zu Waldschäden führe. Insofern seien Anpassungen im Jagdrecht und im Bestandsmanagement erforderlich. Den Antrag lehne die Fraktion daher ab.

 

Die Linke:

Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass mit dem vorliegenden Antrag der Artenschutz gegen klimafreundliche Energieerzeugung ausgespielt werden solle, wenn darin die Einzäunung von Solarparks, ebenso wie der Herdenschutz als belastende Maßnahme für Rotwild bezeichnet würden. Wildbrücken oder ähnliche Querungshilfen seien bei Straßenneubaumaßnahmen aktuell schon üblich.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/3836 abzulehnen.

 

Den Antrag im Bundestag bezüglich der Rotwildvernetzung können Sie hier ansehen

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses, aus denen wir oben zitiert haben, können Sie im Original hier ansehen

Bildquelle: Monika Baudrexl




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