Deutschland steht unter Druck: Marode Brücken, überlastete Bahnstrecken und sanierungsbedürftige Straßen erfordern schnelles Handeln. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Die Natur ist dabei wieder mal nur im Weg.
Infrastrukturprojekte – vor allem aber nicht nur im Verkehrsbereich – sollen prioritär behandelt und teils als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Verfahren werden gestrafft, Beteiligungen vereinfacht und Umweltprüfungen in Teilen reduziert. Ziel ist es, milliardenschwere Investitionen effizient umzusetzen. So das offizielle wording.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung – ähnlich, wie wir es gerade beim Bayerischen Jagdgesetz erlebt haben – eine Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Demnach hätten Klagen dann keine aufschiebende Wirkung mehr. Im ungünstigsten Fall könnte also ein Lebensraum zerstört oder ein Feuchtgebiet trockengelegt sein, bevor das Gericht entscheidet, dass diese Naturfläche erhalten werden muss.
Doch genau diese Beschleunigung ruft Kritik hervor. Umweltverbände und Fachleute warnen, dass sie wohl mit einem Abbau von Umweltstandards erkauft werden. Eingriffe in Natur und Landschaft könnten leichter genehmigt, Beteiligungsrechte eingeschränkt und naturschutzrechtliche Prüfungen reduziert werden.
Sogar der Verkehrsclub Deutschland hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, die sich gewaschen hat. Punkt 1 lautet: „Der Gesetzentwurf ist offensichtlich verfassungswidrig, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstuft als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.“
Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen warnt: Wenn anstelle echter, ortsnaher naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen vermehrt Ersatzgeldzahlungen erfolgen, droht eine schleichende Verschlechterung der Lebensräume. Das sieht auch der VCD so und schreibt: „Der Gesetzentwurf setzt die wichtigste Naturschutzregelung für zahlreiche Eingriffe außer Kraft. Die Realkompensation ist mit dem ortsnahen Ausgleich von Eingriffen in die Natur die wirksamste Schutzregelung zur Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ein Ausgleich in unmittelbarer Nähe ist die einzige Möglichkeit, die konkreten Eingriffe in die Natur adäquat auszugleichen und die Ökosysteme vor Ort zu stärken oder eine Verlagerung der betroffenen Arten zu erreichen. Eine reine Geldzahlung kann dies nicht leisten.“
Besonders umstritten ist das geplante Zurückfahren von Klagerechten für Umweltorganisationen. Dabei sind Klagen selten die eigentliche Ursache für Verzögerungen – vielmehr dienen sie als wichtiges Korrektiv, um rechtswidrige Eingriffe zu verhindern, wie man an vielen jüngeren Fällen in Bayern sehen kann.
Die Einstufung von allen möglichen Projekten als „überragendes öffentliches Interesse“ verschärft den Konflikt zusätzlich. Sie führt dazu, dass Naturschutzbelange im Abwägungsprozess an Gewicht verlieren. Gerade beim Ausbau von Straßen drohen so langfristige Folgen wie die Zerschneidung von Lebensräumen, steigender Flächenverbrauch und zusätzliche Emissionen. Als ob wir davon nicht schon genug hätten!
Besonders deutlich fällt die Kritik aus Sicht des Naturschutzes aus. In einem Interview mit dem BUND-Verkehrsexperten Jens Hilgenberg auf klimareporter.de wird das Gesetz sehr deutlich als „Naturzerstörungsgesetz“ bezeichnet. Hilgenberg warnt, dass zentrale umweltrechtliche Schutzmechanismen ausgehöhlt würden. Beschleunigung dürfe nicht bedeuten, dass ökologische Prüfungen verkürzt oder ganz umgangen werden. Stattdessen brauche es bessere personelle Ausstattung der Behörden und eine frühzeitige, sorgfältige Planung, um Konflikte zu vermeiden, anstatt sie zu verschärfen. Landschaftsplaner und Umweltschützer sind sich seit langem einig, dass viele Verzögerungen und Stolpersteine vermieden werden könnten, wenn von Anfang an „mit der Natur“ anstatt ohne oder gegen sie geplant würde. Das wäre ein geeigneter Innovationsschub und eine deutliche Kostenersparnis.
Damit wird die zentrale Konfliktlinie deutlich: Der dringend notwendige Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur stehen dem aus unserer Sicht noch viel dringenderen Schutz von Natur und Landschaft gegenüber. Einigkeit besteht zwar darüber, dass Deutschlands Infrastruktur erneuert werden muss, doch ebenso klar ist, dass natürliche Lebensräume bereits stark unter Druck stehen, dass Arten sterben und ökologische Netzwerke in Auflösung begriffen sind. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz bringt diese beiden Realitäten noch stärker in ein Spannungsfeld.
Für uns vom Wilden Bayern ist klar, dass der Natur nicht noch mehr zugesetzt werden darf. Jeden Tag wird schon jetzt riesiger Schaden angerichtet – seien es Waldrodungen für den Bau von Windkraftanlagen, Lebensraumzerschneidungen für PV-Flächen und unzählige weitere Maßnahmen. Die Natur leidet massiv und geht vor die Hunde – dabei braucht sie ganz sicher nicht noch eine Beschleunigung!
JW, CM und KI
Die Stellungnahme des Verkehrsclub Deutschland VCD finden Sie hier
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz und weiterer Umweltverbände zum Entwurf des Gesetzes finden Sie hier
Weitere Quellen
* Deutscher Bundestag (2026): Infrastruktur-Zukunftsgesetz – Beratung im Plenum
* Deutscher Bundestag (2026): Anhörungen und Stellungnahmen
* Bundesregierung (2025): Kabinettsbeschluss Infrastruktur-Zukunftsgesetz
* Deutschlandfunk (2026): Kritik am eingeschränkten Klagerecht
* Klimareporter (2026): Kritik von Umweltweisen und Verbänden
* Taylor Wessing (2026): Rechtliche Einordnung des Gesetzes
* Haufe (2026): Gesetz zur natürlichen Infrastruktur angekündigt
*BUNDjugend (2026): Infrastruktur-Zukunftsgesetz
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