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Dienstag, 03. März 2026

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Allgäuer Hochalpen
03. März 2026, 09:12    office@wildes-bayern.de

Oberallgäu: Nebelhornbahn zieht Antrag zurück


Gestern erreichte uns eine großartige Nachricht: Die Nebelhornbahn-AG hat ihren Antrag auf Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung am 27.02.2026 zurückgenommen! Der erweiterte Nachtfahrbetrieb ist damit vom Tisch.

Wir danken den Oberallgäuer Naturschützern, insbesondere Robert Wörz, für seine beständige Initiative gemeinsam mit Wildes Bayern, die womöglich mit den Ausschlag gegeben hat für diese Entscheidung. Widerstand im Dienste von Natur und Wildtieren lohnt sich immer.

Meldung vom 12. Februar 2026

Neben allen Erweiterungsplänen an Fellhorn- und Kanzelwandbahn an der Oberallgäuer Kanzelwand hat jetzt auch die Nebelhornbahn im etwas östlich davon liegenden Oberstdorf den Antrag gestellt, ihre Betriebszeiten deutlich auszudehnen – und wir befürchten das Schlimmste angesichts einer Landrätin, die für die Natur bisher nur Verachtung übrig zu haben schien, und die womöglich vor der anstehenden Kommunalwahl gerne noch ein paar Tatsachen schaffen möchte.

Der Antrag der Nebelhornbahn-AG vom 23.01.2026 sieht vor, den bisher genehmigten Tagesfahrbetrieb mit Gästetransport von aktuell 7.30 bis 17.30 Uhr auf künftig 6 bis 22 Uhr zu erweitern. Auch ein Nachtfahrbetrieb in den Zeiten dazwischen soll für bis zu 10 Tage pro Jahr ermöglicht werden.

Aus unserer Sicht ist dieser Nachtbetrieb nicht genehmigungsfähig, weil durch die Emissionen, also Lärm und direkte Störungen, die Schutzobjekte im SPA- Gebiet beeinträchtigt werden, das sich hufeisenförmig um die Bahntrasse zieht. Eine FFH-Vorprüfung dürfte hier nicht zu vermeiden sein, und deren Ergebnis kann unserer Meinung nach nur lauten: Gefährdung nicht zweifelsfrei auszuschließen und daher nicht genehmigungsfähig. Zudem hat doch der Verwaltungsgerichtshof München erst 2022 ganz klar festgehalten, dass „eine Befreiung von der naturschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Nachtfahrten einer Seilbahn .. nur aus überwiegenden öffentlichen Interessen zulässig“ ist. Das Urteil finden Sie unten verlinkt.

Den vollständigen Antrag der Nebelhornbahn können Sie hier einsehen

Das Gerichtsurteil zur Unzulässigkeit von Nachtfahrten von Seilbahnen in der Nähe von Naturschutzgebieten finden Sie hier

 

Meldung vom 2. Dezember 2025

Wir freuen uns, dass offenbar nun auch der LBV aufgewacht ist und sich in der unten dargestellten Angelegenheit mit einer Klage einbringen möchte. In der Süddeutschen Zeitung heißt es online am 28. November 2025: „Bei aller Kompromissbereitschaft, da wird eine rote Linie überschritten. Das werden wir nicht akzeptieren“, so Schäffer. Durch das Projekt werde insbesondere der Lebensraum des Birkhuhns, des Steinadlers und anderer seltener Vogelarten massiv beeinträchtigt.“

Zum Bericht in der SZ kommen Sie hier

 

Meldung vom 17. November 2025

Der Wildes Bayern-Lieblingslandkreis Oberallgäu hat offenbar gerade eine Testphase gestartet, um mal zu schauen, wieviel Umweltschutz sich mit dem Dritten Modernisierungsgesetz in Bayern so vermeiden lässt. Das ist jedenfalls unser Eindruck, nachdem wir erfahren haben, dass in Oberstdorf direkt neben und in  einem Schutzgebiet ein Zweier- in einen Sechser-Sessellift umgebaut werden soll, ohne eine Umweltprüfung durchzuführen.

Nun liegt ausgerechnet in diesem Landkreis, und zwar direkt angrenzend an die Scheidtobelbahn, um die es hier geht, einer der wichtigsten Schwerpunkträume der Biodiversität in Deutschland, nämlich das Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und SPA-Gebiet Allgäuer Hochalpen. Im fast 200 Seiten dicken Managementplan für diese außergewöhnliche und streng geschützte Region heißt es: „Die Allgäuer Alpen stellen den an Flora und Fauna artenreichsten Teil der bayerischen Alpen dar, bei vielen Arten auch mit den deutlich größten Populationen. Eine ganze Reihe alpiner Floren- und Faunenelemente kommt in Bayern ausschließlich hier vor und der Anteil zentralalpiner Artvertreter ist nirgends so hoch.“

Die Experten des Landesamts für Umwelt, die den Managementplan verfasst haben, hielten aber schon 2019 fest, dass von den direkt ans Schutzgebiet angrenzenden Pisten immer wieder zahlreiche Variantenfahrer am Scheidtobel und an den Katzenköpfen ins Schutzgebiet vordringen. Im Sommer bringen die Bahnen Bergtourengeher ins Gebiet. Im Managementplan heißt es:

„Weite Abschnitte einzelner Gebirgsstöcke sind frei von touristischen Aufstiegshilfen und alpwirtschaftlicher Erschließung und damit sehr beruhigte und abgeschiedene Gebietsteile, was v.a. wildbiologisch existentielle Bedeutung hat (u. a. Gebiet Wildengundkopf, Fürschiesser). Dem stehen die den Siedlungsräumen nahen und intensiv erschlossenen Bergflanken, beispielsweise von Fell- und Nebelhorn gegenüber, deren touristischer Ausbau und immense Frequentierung in direktem Kontakt zum FFH-Gebiet für Flächenzerstörung, größere Störungen und Flächenbeeinträchtigungen sorgt (starke winterliche Störung von Wild durch Variantenfahrer, Flächendruck im Sommer in den angrenzenden Wandergebieten, Paragliding). (…)“

Hier geht es also darum, einen von Bayerns größten und wichtigsten Naturschätzen vor zerstörerischen Einflüssen zu schützen.

Aber Glückwunsch, wenn wir ausgerechnet unsere ökologische Kronjuwelen in die Hände von Menschen legen, die in Natur bloß ein lästiges Hindernis sehen. Die Oberallgäuer Landrätin hat jedenfalls klargemacht, dass die Umweltverbände schon kommen müssen, wenn sie was wissen wollen, und dass die zuständigen Fachbehörden selbst über die nötige Expertise verfügten, um Umweltbelange angemessen zu prüfen, wie der BR in einem Beitrag schreibt. Nun ja, mit dieser „Expertise“ hat Wildes Bayern jahrelange gerichtliche Erfahrung.

Die erneuerte Bahn am Scheidtobel soll laut Medienberichten nur ein knappes Stück kürzer werden als die Schwelle von 1500 Metern Länge, ab der eine Umweltprüfung nach dem Dritten Modernisierungsgesetz noch vorgeschrieben wäre. So weit, so miserabel. Aber auch wenn das bayerische Kabinett seiner Missachtung unserer Heimat mit einem Gesetz zur Durchsetzung verhelfen kann, dann ist es doch noch lange nicht dazu befähigt, auch die EU-Gesetzgebung auszuhebeln, die hier ihren strengen Schutz über das Gebiet legt.

Wildes Bayern stimmt sich deshalb gerade mit anderen Umweltverbänden über das weitere Vorgehen in dieser Sache ab. Wir sind uns sicher, dass dieser Testlauf im Landkreis Oberallgäu zugunsten des EU-Naturschutzes ausfallen wird.

Hier finden Sie den Bericht des BR über das Thema

Infos vom Auszeitbegleiter Robert Wörz zu dem Seilbahnausbau finden Sie hier

Den umfangreichen Managementplan des FFH- und SPA-Gebiets Allgäuer Hochalpen können Sie hier einsehen

 




Wendt schrieb:


Wird Zeit, dass die Oberallgäuer Landrätin, nebst ihren Alpöis, die mit Hilfe von Indra Baier-Müller den Rappenalpbach und mit ihm alle tierischen Bewohner dem Erdboden gleich gemacht haben, endlich dorthin verschwindet, wo sie hingehört, nämlich in die Versenkung. Die Oberallgäuer Landrätin ist charakterlich genauso wie die Kaniber. Beide eint, dass sie vor ihrer Stammwählerschaft, Bauern, Investoren, usw., kuschen und deshalb, genauso wie ihre Stammwähler, keine Skrupel haben, Natur und Arten rigoros zu vernichten, wenn daraus wieder jemand Profit schlagen kann. Würden Kaniber und Baier-Müller nicht ständig ihren Wählern gefällig sein, würde sie eh keiner mehr wählen, der nur ein bisschen Hirn hat. Dass der LBV endlich wieder aus der Versenkung aufgetaucht ist, wundert mich. Denn genauso wie der Bund Naturschutz scheint es beim Bienenvolksbegehren zur Verbrüderung mit der Bauernlobby gekommen zu sein. Denn seit diesem Zeitpunkt wird in jedem Pressebericht zum Artensterben verschwiegen, dass die intensive Landwirtschaft der Hauptverursacher ist. Stattdessen wird für den dramatischen Insekten- und infolge Artenschwund entweder der Klimawandel, zu viel Wind oder die Vogelflugroute aus den Überwinterungsgebieten zu uns verantwortlich gemacht. Weder beim vielfachen Mord der geschützten Saatkrähen, weil die Bauern ihnen das Korn neiden, dass sie fressen, noch beim geplanten Fischotter-Abschlachten muckt der LBV auf. Klar, könnte ja ein Bauer oder Teichwirt verärgert werden. Das geht gar nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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