Über 45.000 Bürger haben sich der Petition „Rettet die Berge“ angeschlossen, die auch Wildes Bayern mitgetragen hat. Damit haben sie gegen den übermäßigen Ausbau von Infrastruktur in den bayerischen Alpen, insbesondere im Allgäu, protestiert. Trotzdem wurde die Petition im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags abgelehnt.
BR-Berichte zu der Debatte und Entscheidung finden Sie hier und hier
Die Pressemitteilung der CIPRA finden Sie hier
Eine Berichterstattung der Augsburger Allgemeine dazu finden Sie hier
Die Pressemeldung des LBV zu voreiligen, illegalen Rodungen am Fellhorn finden Sie hier
Meldung vom 15. April 2026: Ausbau an Fellhorn & Co.: Massiver Umweltprotest
Morgen, Donnerstag den 16. April, befindet der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags über die Petition „Rettet die Berge“, die im vergangenen Jahr mit knapp 50.000 Überschriften von Umweltverbänden übergeben wurde. Seither ist allerdings kein Innehalten oder Stop bei den Ausbauten von Liftanlagen und Ski-Infrastruktur in den Oberallgäuer Bergen feststellbar gewesen.
Im Kampf gegen die rücksichtslose Zerstörung teils geschützter Alpennatur hat Wildes Bayern sich jetzt mit CIPRA Deutschland und weiteren Umweltverbänden zusammengetan. Gemeinsam haben sie am 14. April eine Pressemitteilung herausgegeben.
Der geplante Ausbau von Skiliften, Pisten und Beschneiungsanlagen am Fellhorn steht exemplarisch für eine besorgniserregende Entwicklung im Alpenraum: Naturschutzrechtliche Standards werden durch „Entbürokratisierung“ und „Beschleunigung“ übergangen und Beteiligungsprozesse eingeschränkt. Mit dem Argument eines „überragenden öffentlichen Interesses“ wird der Bau von Freizeitanlagen über den Schutz von hochsensiblen Ökosystemen der Alpen gestellt.
Ermöglicht wird dies durch das 3. Modernisierungsgesetz (über das wir hier schon mehrfach berichtet haben). Damit wurden Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) angehoben. Das hat dazu geführt, dass solche Eingriffe nicht mehr umfassend geprüft werden.
Im konkreten Fall am Fellhorn in den Allgäuer Alpen wurde ein Gesamtprojekt aus Liftbau, Pistenerschließung und Beschneiungsinfrastruktur in Einzelmaßnahmen aufgesplittet, wodurch eine ganzheitliche Bewertung und die Beteiligung der Öffentlichkeit umgangen werden.
„Hier wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen“, warnt Axel Doering, Präsident der CIPRA Deutschland. „Wenn Projekte dieser Größenordnung ohne vollständige Umweltprüfung und trotz Lage in Schutzgebieten umgesetzt werden können, droht eine Entwertung des Naturschutzes im gesamten Alpenraum.“
„Besonders kritisch ist, dass Teile des Projekts in Natura2000-Gebieten sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten liegen. Lebensräume seltener Arten – darunter das stark störungs-empfindliche Birkhuhn – sind unmittelbar bedroht“ betont Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.
„Ganze Populationen besonders geschützter Tierarten und ihre Lebensräume werden gefährdet“, bekräftigt Dr. Christine Miller vom Verein Wildes Bayern.
„Die betroffenen Gebiete zeichnen sich durch eine einmalige, herausragende, Naturausstattung aus und sind von unschätzbarer ökologischer Bedeutung“ so Dr. Sabine Rösler vom Verein zum Schutz der Bergwelt „nach Gefahrenhinweiskarten liegt zudem fast das gesamte Skigebiet Fellhorn im Gefahrenhinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen.“
Alarmierend ist der bereits angeordnete Sofortvollzug für Teile des Projekts. Rodungsarbeiten wurden unmittelbar nach Genehmigung begonnen, obwohl zentrale naturschutzrechtliche Fragen ungeklärt sind. „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig“, kritisiert Helmut Beran vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz. „Daher haben wir einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp gestellt. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass Umweltbelange umfassend geprüft wurden“.
„Wenn vorweg vollendete Tatsachen geschaffen werden, läuft der Naturschutz insoweit ins Leere“ rügt Christine Eben vom Landesverband Bayern der Naturfreunde
Die Genehmigung der Maßnahmen stützt sich maßgeblich auf die Einstufung als„überragendes öffentliches Interesse“. Diese Bewertung ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar: Es handelt sich um Freizeitinfrastruktur, nicht um kritische Versorgungseinrichtungen.
Neben nationalen Naturschutzgesetzen werden durch die Genehmigung auch internationale Verpflichtungen aus der Alpenkonvention missachtet, in der sich die Alpenländer zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums verpflichten. Wie im Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention festgelegt, sind Pistenbau und -planierung in labilen Gebieten ausgeschlossen. (Art.14 (1))
CIPRA Deutschland und die unterstützenden Organisationen fordern daher:
Die Alpen sind ein einzigartiger Natur- und Lebensraum von europäischer Bedeutung. Sie erfüllen zentrale Funktionen für Biodiversität, Klimaschutz und menschliche Erholung. Ihre zunehmende technische Erschließung und Eventisierung stehen im klaren Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung.
„Wir wollen, dass Menschen in den Alpen Berg- und Wintersport betreiben. Aber es gibt Grenzen! Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus unserer Sicht mehr als notwendig, um den Berg- und Wintersport auch zukünftigen Generationen ermöglichen zu können.“Sagt Mats Mosel, General Manager bei POW Germany e.V.
„Gerade in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise braucht es mehr Schutz – nicht weniger“, betont Axel Doering, Präsident CIPRA Deutschland. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, diesen Präzedenzfall zu stoppen und ein klares Signal für den Schutz der Alpen zu setzen.“
Unterstützende Verbände:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
Mountain Wilderness Deutschland e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V.
POW Germany e.V.
Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V.
Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Vereinigung für Stadt- Regional- und Landesplanung e.V.
Wildes Bayern e.V.
Die original Pressemeldung von CIPRA finden Sie hier
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