UPDATE: Die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag hat am 12. August Beschwerde gegen die neuen Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen laut Drittem Modernisierungsgesetz bei der EU-Kommission eingereicht. Die Beschwerde inklusive Expertenstellungnahme findet Ihr hier
Kaum haben wir das Dritte Modernisierungsgesetz (nicht) verdaut, ist die Nummer vier auch schon „durch“. Heute endete die Frist für die Stellungnahme von Verbänden zum Vierten Modernisierungsgesetz der bayerischen Staatsregierung. Die Marschrichtung ist unverändert, nur heißt es diesmal: Weg mit lästigen Berichtspflichten, dank denen die Staatsregierung ihren Bürgern Rechenschaft über den Zustand der Natur geben muss!
Dass diese doch besser durch „anlasslose, freiwillige“ Berichte ersetzt werden könnten, spricht der Tatsache Hohn, dass Anfragen von Umweltverbänden ohne Klagen bei Behörden und Institutionen ohnehin kaum noch durchzubringen sind.
Zu Art. 3a
Der Bericht zur Lage der Natur ist weitgehend inhaltsgleich mit dem Umweltzustandsbericht nach Art. 11 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. Nur wenige Bereiche des Berichts zur Lage der Natur sind im Umweltzustandsbericht nicht erfasst und können in diesen inhaltlich integriert werden. Im Interesse des Bürokratieabbaus ist eine nahezu identische Berichtspflicht zu vermeiden.
Das Dritte Modernisierungsgesetz ist – gegen die Widerstände von Naturschutzorganisationen und Opposition – beschlossen, und momentan herrscht Stille nach dem Sturm. Der Landtag (und das ganze Land) befinden sich in der Sommerpause, nur unser Landtags-Info-Abo spült immer noch die „Wrackteile“ des mit diesem Beschluss untergegangenen Naturschutzgedankens an. Sie bestehen aus vielen, teils wirklich guten und wichtigen Änderungsvorschläge der Oppositionsparteien, die im Diskussionsprozess alle abgeschmettert wurden. Dazu zählt zum Beispiel ein Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen auf eine Expertenanhörung zu den Auswirkungen des Gesetzes auf Natur und Umwelt. Tatsächlich, finden wir, hätte so eine Anhörung unabdingbar sein müssen!
Dazu zählt auch ein Antrag der SPD darauf, Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Eingriffen in FFH- und Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparken verpflichtend vorzuschreiben, statt den Schwellenwert dafür, wie im Gesetz nun festgehalten, auch noch hochzusetzen. In der Begründung hieß es richtigerweise: „In Nationalparken, Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, deren gesetzlicher Schutzzweck die Bewahrung weitgehend unbeeinflusster Naturprozesse ist, können bereits kleinräumige technische Eingriffe erhebliche Störungen verursachen – etwa durch Bodenversiegelung, Wasserentnahme für Beschneiung oder Erschließung durch Maschinen und Bauverkehr.“ Leider sind die guten Argumente völlig ungehört verhallt.
Die AfD hatte sich zudem gegen die neue Regelung gewandt, dass im Außenbereich ohne Genehmigung kleine Gebäude bis 20 qm errichtet werden dürfen. Das könnte Tür und Tor dafür öffnen, Geräteschuppen einfach ungefragt mitten in die Natur zu setzen. Mit allen Nebenerscheinungen wie häufigeren Anfahrten etc.
Wir vom Wilden Bayern setzen unsere Flaggen auf Halbmast für alle Arten, Individuen und Lebensräume, die unter dem Dritten Modernisierungsgesetz zu leiden haben werden. Zugleich prüfen wir, wo noch Gegenwehr bzw. ein Anfechten möglich ist.
Den Landtagsantrag auf eine Expertenanhörung zu den Auswirkungen des Dritten Modernisierungsgesetzes auf Natur und Umwelt findet Ihr hier
Den Antrag auf eine Schwelle null für Umweltverträglichkeitsprüfungen in geschützten Gebieten könnt Ihr hier ansehen
Den Antrag auf eine Einschränkung der Verfahrensfreiheit für kleine Bauvorhaben findet Ihr hier
Meldung vom 23. Juli 2025
Es gibt schlechte Neuigkeiten: Das Dritte Modernisierungsgesetz der Staatsregierung, das weitere tiefe Einschnitte bei Umweltprüfungsstandards bringt, ist beschlossene Sache. Der Landtag hat ihm heute vormittag zugestimmt.
Infos dazu findet Ihr zum Beispiel hier in der SZ
Die Landtagsdokumente zum Beschluss des Dritten Modernisierungsgesetzes findet Ihr hier
Meldung vom 21. Juli 2025
Eine Mure im Tiroler Ehrwald hat am vergangenen Wochenende eine Skipiste und eine Alm zerstört und sich fast zwei Kilometer weit ins Tal geschoben. Ob dieses Ereignis vielleicht den einen oder anderen Politiker noch zum Nachdenken bringt, ob wir wirklich noch mehr Skipisten, künstliche Beschneiung und Seilbahnen brauchen?
Wahrscheinlich nicht. Wahrscheinlich wird der Bayerische Landtag noch diese Woche das Dritte Modernisierungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung beschließen. Wildes Bayern hat zum Teil Sitzungen im Landtag zu diesem Gesetz verfolgt, weil es die Teilhabemöglichkeiten von Umweltverbänden an Bau- und Änderungsvorhaben massiv einschränken soll. Weil es bei diesen Änderungen auch um Skipisten und Lift-/Seilbahnanlagen geht, laufen Umweltverbände unter dem Motto „Rettet die Berge“ Sturm gegen das neue Gesetz. Es gibt Juristen, die die Pläne für nicht verfassungskonform halten.
Im Umweltausschuss wurde explizit betont, dass die bayerische Staatsregierung sich in ihren Umweltstandards an die Standards von Österreich anlehnen möchte – also dem Land, das wegen dieser Standards ein EU-Vertragsverletzungsverfahren an der Backe hat (was Ihr hier nachlesen könnt).
Im gleichen Ausschuss haben SPD- und GRÜNE-Fraktion gegen den Gesetzentwurf gestimmt und Einspruch dagegen erhoben. Und das sogar, obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (also verbindlich für die bundesweite SPD) schon festgehalten ist, dass auf Bundesebene die Umweltstandards und vor allem die Öffentlichkeitsbeteiligung in dieser Legislaturperiode eingeschränkt werden sollen. Die Vorgängerregierung (also SPD und GRÜNE) haben bereits damit gegonnen, diese Öffentlichkeitsbeteiligung über diverse „Beschleunigungsgesetze“ zu reduzieren.
Herzlich gerne teilen wir deshalb hier die Info, dass morgen,
am Dienstag, 22.7.2025, von 11-12 Uhr in München am Marienplatz
eine Demo gegen diese Pläne der Bayerischen Staatsregierung stattfindet.
Wer Zeit hat, sollte sich vielleicht diese kurze Stunde nehmen, um dem Protest der Umweltverbände gegen die gnadenlose Umwandlung unserer Natur Ausdruck zu verleihen. Denn das Modernisierungsgesetz setzt die Schwellen für Umweltprüfungen deutlich herab, was den Bau von Seilbahnen und Beschneiungsteichen erleichtert. Warum das ein Problem ist, erläutert zum Beispiel die Wissenschaftlerin Carmen den Jong in einem Artikel in der Geographischen Rundschau:
„Die künstliche Beschneiung in Skigebieten wird als Anpassungsstrategie an den Klimawandel gesehen, doch der Ausbau von Kunstschneeinfrastruktur, Speicherbecken, Straßen und Pisten führt zu tiefgreifenden, teils irreversiblen landschaftlichen Veränderungen. Lokale Wasserressourcen und Wasserqualität werden zunehmend belastet, Böden erosionsanfällig sowie Biodiversität vermindert. Umweltzertifizierungen und Verfahren sind oft intransparent…“
Wir danken Robert Wörz, dem Allgäuer „Wegbegleiter“ für die Info zur Demo. Er hat den Protest gegen das Modernisierungsgesetz zusammen mit den Infos zum Bündnis „Rettet die Berge“ auf seiner Homepage aktualisiert.
Seine Seite könnt Ihr hier einsehen!
Hier findet Ihr ausführliche Informationen vom Verein zum Schutz der Bergwelt zu diesem Gesetzesvorhaben, unter anderem eine kritische juristische Einschätzung
Hier findet Ihr Infos des Bund Naturschutz in Bayern dazu
Den Beitrag von Carmen de Jong zu den Nachteilen der künstlichen Beschneiung findet Ihr hier
Und hier findet Ihr einen weiteren Beitrag von Carmen de Jong, der die Sache mit den Beschneiungsteichen kurz und knackig auf den Punkt bringt
„Slow“ Peak Festival Wallberg – viel erreicht, aber mehr ist nötig
Jagdgesetz im Landtag VIDEO UPDATE
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Bitte noch unterschreiben: bis 22.9. engagieren für bessere Schweinehaltung
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