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Mittwoch, 13. August 2025

Scrollicon
Maximilianeum, Gebäude des Bayerischen Landtags, von der West-Seite gesehen
13. August 2025, 10:00    office@wildes-bayern.de

UPDATE Modernisierung, vierter Streich: Weg mit lästigen Berichten!


UPDATE: Die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag hat am 12. August Beschwerde gegen die neuen Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen laut Drittem Modernisierungsgesetz bei der EU-Kommission eingereicht. Die Beschwerde inklusive Expertenstellungnahme findet Ihr hier 

Kaum haben wir das Dritte Modernisierungsgesetz (nicht) verdaut, ist die Nummer vier auch schon „durch“. Heute endete die Frist für die Stellungnahme von Verbänden zum Vierten Modernisierungsgesetz der bayerischen Staatsregierung. Die Marschrichtung ist unverändert, nur heißt es diesmal: Weg mit lästigen Berichtspflichten, dank denen die Staatsregierung ihren Bürgern Rechenschaft über den Zustand der Natur geben muss!

Dass diese doch besser durch „anlasslose, freiwillige“ Berichte ersetzt werden könnten, spricht der Tatsache Hohn, dass Anfragen von Umweltverbänden ohne Klagen bei Behörden und Institutionen ohnehin kaum noch durchzubringen sind.

So fliegt folgender Artikel aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz raus:
Art. 3a
Bericht zur Lage der Natur (zu § 6 BNatSchG) 
1Die oberste Naturschutzbehörde ist verpflichtet, dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode auf der Basis ausgewählter Indikatoren über den Status und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern zu berichten (Bericht zur Lage der Natur). 2Einmal jährlich ist dem Landtag und der Öffentlichkeit ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen im Sinne des Art. 1a vorzulegen. 
und damit auch Art. 19 Abs. 3:
Die oberste Naturschutzbehörde soll dem Landtag und der Öffentlichkeit jährlich einen Statusbericht über den Biotopverbund vorlegen.
Die Begründung dafür lautet:

Zu Art. 3a
Der Bericht zur Lage der Natur ist weitgehend inhaltsgleich mit dem Umweltzustandsbericht nach Art. 11 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. Nur wenige Bereiche des Berichts zur Lage der Natur sind im Umweltzustandsbericht nicht erfasst und können in diesen inhaltlich integriert werden. Im Interesse des Bürokratieabbaus ist eine nahezu identische Berichtspflicht zu vermeiden.

Zu Art. 19 Abs. 3
Der ohnehin nur als Soll-Vorschrift ausgestaltete Statusbericht über den Biotopverbund kann ebenso als freiwilliger, anlassbezogener Bericht erfolgen, so dass die Vorschrift im Interesse der Deregulierung aufzuheben ist.
Ebenso soll die Berichtspflicht im Klimaschutzgesetz rausfallen:
Klimabericht
1 Der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz unterrichtet den Ministerrat jährlich über
1. die Minderung von Treibhausgasen in Bayern nach Art. 2,
2. Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 4 und
3. den Stand der Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzprogramms und der Anpassungsstrategie nach Art. 5.
2 Der Ministerrat leitet den Bericht dem Landtag zu.
Die Begründung hier lautet sinngemäß: das versteht eh keiner
Besonders nett ist natürlich die geplante Streichung im Staatsforstengesetz:
(4) Die vorbildliche Bewirtschaftung des Staatswaldes und die vorbildliche Jagdausübung werden von der Aufsichtsbehörde insbesondere auf Grund eines von der Bayerischen Staatsforsten zum 31. Dezember eines jeden zweiten Jahres vorzulegenden Berichts überprüft; der Bericht ist erstmals zum 31. Dezember 2006 vorzulegen.
Die Begründung dazu ist einfach entzückend:
Zu § 34 (Staatsforstengesetz – StFoG)
(…) Der in Art. 6 Abs. 4 StFoG gesetzliche vorgeschriebene Pflichtbericht dient der Aufsichtsbehörde zur Überprüfung der vorbildlichen Bewirtschaftung des Staatswaldes und der vorbildlichen Jagdausübung. Der Bericht ist somit wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Bewirtschaftung der Bayerischen Staatsforsten als gesamtes Unternehmen. Die Aufsichtsbehörde ist jedoch auch ohne gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtbericht im Stande, ihren Pflichten nach- zukommen. Ein anlassbezogener Bericht z. B. auf Anforderung der Aufsichtsbehörde ist ebenso geeignet, einen Austausch der erforderlichen Informationen zu gewährleisten und stellt noch dazu sicher, dass überflüssige Bürokratie durch Erstattung des Berichts ohne Vorliegen von berichtenswerten Umständen verhindert wird.
Und natürlich muss auch im Waldgesetz Art 25 der Passus fallen:
Bericht der Staatsregierung
Die Staatsregierung berichtet im Rahmen des Agrarberichts dem Landtag über die Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft im Freistaat Bayern sowie über die zur Förderung der Forstwirtschaft erforderlichen Maßnahmen.
Aus der Begründung:
Zu § 35 (Bayerisches Waldgesetz – BayWaldG)
Siehe allgemein die Vorbemerkung zu § 2. Im Rahmen des Agrarberichts berichtet die Staatsregierung nach Art. 25 BayWaldG über die Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft im Freistaat Bayern sowie über die zur Förderung der Forstwirtschaft erforderlichen Maßnahmen. Dem Sinn und Zweck der Berichtspflicht kann auch im Zuge einer bürokratieärmeren, anlassbezogenen Berichterstattung entsprochen werden, weshalb die gesetzliche Festsetzung gestrichen werden kann.
Wir können die Staatsregierung zu diesen Befreiungsschlägen nur beglückwünschen, die sie noch dazu in einer Zeit debattiert und verabschiedet, in der der Großteil der Bevölkerung gerade in der Sommerpause oder gar im Ausland weilt. Bahn frei! Aber für uns vom Wilden Bayern ist ein Politikstil, bei dem Bürger eher als lästiger Grundballast, denn als Arbeitgeber und „Dienstherr“ angesehen werden, kein Grund zum Jubeln. Es heißt vielmehr, dass unsere Aufgabe als Schnüffelhund und Wadlbeisser (neudeutsch: watchdog) im Auftrag von Wildtieren und Natur wichtiger wird denn je.

 

 

 

Meldung vom 1. August 2025: UPDATE Drittes Modernisierungsgesetz – Trauer um gekenterten Naturschutz

Das Dritte Modernisierungsgesetz ist – gegen die Widerstände von Naturschutzorganisationen und Opposition – beschlossen, und momentan herrscht Stille nach dem Sturm. Der Landtag (und das ganze Land) befinden sich in der Sommerpause, nur unser Landtags-Info-Abo spült immer noch die „Wrackteile“ des mit diesem Beschluss untergegangenen Naturschutzgedankens an. Sie bestehen aus vielen, teils wirklich guten und wichtigen Änderungsvorschläge der Oppositionsparteien, die im Diskussionsprozess alle abgeschmettert wurden. Dazu zählt zum Beispiel ein Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen auf eine Expertenanhörung zu den Auswirkungen des Gesetzes auf Natur und Umwelt. Tatsächlich, finden wir, hätte so eine Anhörung unabdingbar sein müssen!

Dazu zählt auch ein Antrag der SPD darauf, Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Eingriffen in FFH- und Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparken verpflichtend vorzuschreiben, statt den Schwellenwert dafür, wie im Gesetz nun festgehalten, auch noch hochzusetzen. In der Begründung hieß es richtigerweise: „In Nationalparken, Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, deren gesetzlicher Schutzzweck die Bewahrung weitgehend unbeeinflusster Naturprozesse ist, können bereits kleinräumige technische Eingriffe erhebliche Störungen verursachen – etwa durch Bodenversiegelung, Wasserentnahme für Beschneiung oder Erschließung durch Maschinen und Bauverkehr.“ Leider sind die guten Argumente völlig ungehört verhallt.

Die AfD hatte sich zudem gegen die neue Regelung gewandt, dass im Außenbereich ohne Genehmigung kleine Gebäude bis 20 qm errichtet werden dürfen. Das könnte Tür und Tor dafür öffnen, Geräteschuppen einfach ungefragt mitten in die Natur zu setzen. Mit allen Nebenerscheinungen wie häufigeren Anfahrten etc.

Wir vom Wilden Bayern setzen unsere Flaggen auf Halbmast für alle Arten, Individuen und Lebensräume, die unter dem Dritten Modernisierungsgesetz zu leiden haben werden.  Zugleich prüfen wir, wo noch Gegenwehr bzw. ein Anfechten möglich ist.

Den Landtagsantrag auf eine Expertenanhörung zu den Auswirkungen des Dritten Modernisierungsgesetzes auf Natur und Umwelt findet Ihr hier

Den Antrag auf eine Schwelle null für Umweltverträglichkeitsprüfungen in geschützten Gebieten könnt Ihr hier ansehen

Den Antrag auf eine Einschränkung der Verfahrensfreiheit für kleine Bauvorhaben findet Ihr hier

 

Meldung vom 23. Juli 2025

Es gibt schlechte Neuigkeiten: Das Dritte Modernisierungsgesetz der Staatsregierung, das weitere tiefe Einschnitte bei Umweltprüfungsstandards bringt, ist beschlossene Sache. Der Landtag hat ihm heute vormittag zugestimmt.

Infos dazu findet Ihr zum Beispiel hier in der SZ

Die Landtagsdokumente zum Beschluss des Dritten Modernisierungsgesetzes findet Ihr hier

 

Meldung vom 21. Juli 2025

Eine Mure im Tiroler Ehrwald hat am vergangenen Wochenende eine Skipiste und eine Alm zerstört und sich fast zwei Kilometer weit ins Tal geschoben. Ob dieses Ereignis vielleicht den einen oder anderen Politiker noch zum Nachdenken bringt, ob wir wirklich noch mehr Skipisten, künstliche Beschneiung und Seilbahnen brauchen?

Wahrscheinlich nicht. Wahrscheinlich wird der Bayerische Landtag noch diese Woche das Dritte Modernisierungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung beschließen. Wildes Bayern hat zum Teil Sitzungen im Landtag zu diesem Gesetz verfolgt, weil es die Teilhabemöglichkeiten von Umweltverbänden an Bau- und Änderungsvorhaben massiv einschränken soll. Weil es bei diesen Änderungen auch um Skipisten und Lift-/Seilbahnanlagen geht, laufen Umweltverbände unter dem Motto „Rettet die Berge“ Sturm gegen das neue Gesetz. Es gibt Juristen, die die Pläne für nicht verfassungskonform halten.

Im Umweltausschuss wurde explizit betont, dass die bayerische Staatsregierung sich in ihren Umweltstandards an die Standards von Österreich anlehnen möchte – also dem Land, das wegen dieser Standards ein EU-Vertragsverletzungsverfahren an der Backe hat (was Ihr hier nachlesen könnt).

Im gleichen Ausschuss haben SPD- und GRÜNE-Fraktion gegen den Gesetzentwurf gestimmt und Einspruch dagegen erhoben. Und das sogar, obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (also verbindlich für die bundesweite SPD) schon festgehalten ist, dass auf Bundesebene die Umweltstandards und vor allem die Öffentlichkeitsbeteiligung in dieser Legislaturperiode eingeschränkt werden sollen. Die Vorgängerregierung (also SPD und GRÜNE) haben bereits damit gegonnen, diese Öffentlichkeitsbeteiligung über diverse „Beschleunigungsgesetze“ zu reduzieren.

Herzlich gerne teilen wir deshalb hier die Info, dass morgen,

am Dienstag, 22.7.2025, von 11-12 Uhr in München am Marienplatz

eine Demo gegen diese Pläne der Bayerischen Staatsregierung stattfindet.

Wer Zeit hat, sollte sich vielleicht diese kurze Stunde nehmen, um dem Protest der Umweltverbände gegen die gnadenlose Umwandlung unserer Natur Ausdruck zu verleihen. Denn das Modernisierungsgesetz setzt die Schwellen für Umweltprüfungen deutlich herab, was den Bau von Seilbahnen und Beschneiungsteichen erleichtert. Warum das ein Problem ist, erläutert zum Beispiel die Wissenschaftlerin Carmen den Jong in einem Artikel in der Geographischen Rundschau:

„Die künstliche Beschneiung in Skigebieten wird als Anpassungsstrategie an den Klimawandel gesehen, doch der Ausbau von Kunstschneeinfrastruktur, Speicherbecken, Straßen und Pisten führt zu tiefgreifenden, teils irreversiblen landschaftlichen Veränderungen. Lokale Wasserressourcen und Wasserqualität werden zunehmend belastet, Böden erosionsanfällig sowie Biodiversität vermindert. Umweltzertifizierungen und Verfahren sind oft intransparent…“

Wir danken Robert Wörz, dem Allgäuer „Wegbegleiter“ für die Info zur Demo. Er hat den Protest gegen das Modernisierungsgesetz zusammen mit den Infos zum Bündnis „Rettet die Berge“ auf seiner Homepage aktualisiert.

Seine Seite könnt Ihr hier einsehen!

Hier findet Ihr ausführliche Informationen vom Verein zum Schutz der Bergwelt zu diesem Gesetzesvorhaben, unter anderem eine kritische juristische Einschätzung

Hier findet Ihr Infos des Bund Naturschutz in Bayern dazu

Den Beitrag von Carmen de Jong zu den Nachteilen der künstlichen Beschneiung findet Ihr hier

Und hier findet Ihr einen weiteren Beitrag von Carmen de Jong, der die Sache mit den Beschneiungsteichen kurz und knackig auf den Punkt bringt

Aktuelle Informationen



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