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Dienstag, 01. Juli 2025

01. Juli 2025, 08:46    office@wildes-bayern.de

UPDATE Rheinland-Pfalz: Petition gegens Jagdgesetz


Es gibt etwas, das wir alle tun können, um das wildfeindliche Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz zu verhindern: Bitte unterschreibt die folgende Petition des Hegerings Adenau! Sie besagt Folgendes:

„Die geplante Novelle des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz ist in ihrer aktuellen Form realitätsfern, wildfeindlich und gefährlich.

Sie gefährdet:

  • das bewährte Prinzip des respektvollen Umgang mit dem Wild (Waidgerechtigkeit),
  • die Lebensraumqualität der Wildtiere,
  • die Verantwortung der Jägerschaft als Naturschützer.

Was auf den ersten Blick nach Modernisierung klingt, führt in der Praxis zu:

  • mehr Stress für Wildtiere,
  • mehr Schäden in Wald und Feld,
  • mehr Bürokratie und weniger Hege.

Wir fordern ein Jagdgesetz, das auf Wissen, Erfahrung und Zusammenarbeit basiert – nicht auf Ideologie.“

Ihr findet die Petition gegen das neue Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz hier

 

Meldung vom 19. Juni 2025

In Rheinland-Pfalz tobt ein heftiger Kampf ums Jagdgesetz – die Jagdmedien, aber auch die Tageszeitungen berichten regelmäßig darüber. Auch der rheinland-pfälzische Landesverbandes der Berufsjäger hat sich in einer Pressemitteilung dazu geäußert. Er lehnt das Gesetz in der vorgelegten Fassung ab. Eine entsprechende Resolution haben Verbände unterzeichnet, die rund 90.000 Mitglieder vertreten.

Zusammengefasst bewertet der Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.den Jagdgesetzentwurf als „im Kern tierfeindlich, tierschutzwidrig, nicht gesellschaftsfähig und undemokratisch“. Privatpersonen sollen unter Zwangsandrohungen alles Erdenkliche dafür tun, Ziele zu erreichen, die unsachlich, entgegen jeder wissenschaftlichen Grundlage und biologisch falsch sind.

Der Verband äußert vor allem seine tiefe Enttäuschung über die Verfahrensführung durch die grüne Umweltministerin Katrin Eder. Versprochene Gespräche hätten nie stattgefunden, stattdessen wurde ein erneut überarbeitete Gesetzestext bereits wenige Tage nach seiner Veröffentlichung durch die erste Lesung gepeitscht. „Den 130 Seiten umfassenden Gesetzentwurf kannten vorher weder die betroffenen Verbände noch die Oppositionsfraktionen im Landtag“, so der Verband. Geplant ist wohl „eine Verabschiedung des Jagdgesetzes im Blitz-Verfahren“. Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor, siehe Naturschutzgesetz (Änderungen zur Beschleunigung des Windkraftausbaus)? Es scheint ein grünes „Erfolgsmodell“ zu sein, halbgare Entwürfe schnell durch die demokratischen Abläuft zu prügeln, bevor auch nur irgendein Experte dazu etwas sagen darf…

Der Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. hat nach eigener Aussage soviel Kritik, dass sie eine zig-seitige Lektüre füllen würde, und benennt daraus vor allem fünf Hauptkritikpunkte:

• Forstwirtschaftliche Interessen werden über das Wildtier gestellt. „Die Maßgaben, die das Gesetz anführt, … sehen also eine massive Wildbestandsreduktion auf großen Teilen der Landesfläche vor.“ Das beurteilt der Landesverband für „grundlegend tierschutzwidrig. Sie betreffen im großen Umfang auch sozial lebende, rudelbildende Arten, denen ihr natürliches Sozialverhalten in derart geringen Wilddichten überhaupt nicht mehr möglich sein wird.“
Die Erkenntnisse der landeseigenen Wildforschungsstelle würden rundweg ignoriert.

• Tierschutz kenne das Gesetz grundlegend nicht. Es „finden sich Einzelnormen, die kaum vorstellbare Konsequenzen für die Kreaturen in unserer Umwelt haben werden, wie die Aufhebung von Schonzeiten, die Aufhebung des Bejagungsverbotes zur Nachtzeit und die Aufhebung des Muttertierschutzes. „Im konkreten Bedeuten diese drei Punkte, dass Jäger Elterntiere schießen müssen. Die Jungen dieser Stücke verhungern im Anschluss qualvoll. Die Jäger
müssen dem Wild bei Tag und Nacht ohne Schonzeit nachstellen. Dem Wild wird das letzte Bisschen Ruhe zur Geburt von jungen, zur Aufzucht des Nachwuchses und für ihr Sozialverhalten genommen. Die Jäger müssen in der Konsequenz auch Wild schießen, das erst wenige Tage alt ist, und das für den menschlichen Verzehr überhaupt nicht geeignet ist.“

• Die Artenvielfalt werde gefährdet. Dam- und Muffelwild soll künftig in sogenannte „Duldungsgebiete“ (vormals Bewirtschaftungsgebiete) zurückgedrängt werden. Die Abschussplanung für diese Arten soll komplett aufgegeben werden. „Damit darf jeder Jäger schießen, was er will.“

• „Das Revierjagdsystem wird weiter ausgehöhlt. Die Zerstückelung von Jagdrevieren und die Überflutung mit Begehungsscheininhabern schaden
Grundeigentümern, dem Waldbau und der Jagd.“ Der Jagdgesetzentwurf sieht vor, die Mindestgröße von Jagdrevieren von 250 Hektar auf 150 Hektar abzusenken. Dabei müssen nur noch 75 Hektar bejagbare Fläche enthalten sein. Zudem entfallen sämtliche Regelungen dazu, wie viele Personen die Jagd auf der Revierfläche ausüben dürfen. Die Mindestpachtdauer wird auf fünf Jahre reduziert.

• Die Jagdverwaltung wird neu geordnet, bestehende Strukturen werden durch Zwänge ersetzt. „Das Umweltministerium versucht hier ein Gesetz zu verabschieden, dass einen Freibrief ausstellt, nahezu alle Bereiche des Jagdrechtes per Verordnung zu regeln. Diese Verordnungen wiederum werden ohne Beteiligung des Parlamentes, ohne Verbändeanhörung und ohne irgendein demokratisches Verfahren erlassen.“ Die künftige Auslegung des Jagdrechts werde vollständig in die Hände weniger Personen gelegt, die allesamt forstwirtschaftliche Akteure sind. Die Pressemitteilung des Landesverbands der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. kommt Ihr hier

Die Resolution des Landesverbands der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. findet Ihr hier

Die vollständige, umfangreiche Pressemitteilung dazu findet Ihr hier




Joachim Orbach schrieb:


Was kann man schon von den Grünen anderes erwarten. Hoffentlich erhalten sie einen Denkzettel, der sich gewaschen hat. SPD u. FDP in Rheinland-Pfalz sollten sich schämen, wenn sie dem Entwurf zustimmen.

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