Jedes Jahr ziehen Millionen von Zugvögeln auf ihrer Reise nach Afrika auch über Malta. Der wichtige Rastplatz bietet für viele jedoch eine tödliche Falle. Denn obwohl die EU mit ihrer Vogelschutzrichtlinie eigentlich einen hohen Schutz für die Artenvielfalt vorschreibt, ist es auf Malta weiterhin per Gesetz erlaubt, Zugvögel abzuschießen. Wie kann das sein, und was sind die Hintergründe?
Malta gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die die Jagd auf Zugvögel im Frühling noch immer erlauben, legalisiert als „Tradition“. Besonders betroffen sind Turteltauben und Wachteln, für die laut den maltesischen Behörden bis zu etwa 11.000 Abschüsse jährlich genehmigt werden. Die tatsächlichen Zahlen liegen im Dunkeln, denn Kontrollen sind offensichtlich schwierig.
Schon die gemeldete Strecke sprengt den Rahmen dessen, was unter „geringe Mengen für traditionelle Zwecke“ fällt, wie sie das EU-Recht billigt. Naturschutzorganisationen wie BirdLife sprechen von einer Katastrophe für bedrohte Arten. Die Turteltaube galt früher als Allerweltsvogel, doch mittlerweile ist sie europaweit stark im Bestand zurückgegangen und steht zum Beispiel in Deutschland mit nur noch rund 30.000 Brutpaaren auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel.
In ganz Europa werden zwar jährlich noch größere Stückzahlen erlegt (1,4-2,2 Millionen Vögel), aber der Abschuss von 11.000 Tieren allein auf Malta, einem kleinen Land mit einer besonders hohen Jagdintensität entlang sensibler Zugrouten, wiegt schwer. Gerade weil diese Jagd auch während des Frühjahrszugs erfolgt, gelangen so viele Vögel nicht mehr in ihre Brutgebiete. Kein anderer EU-Staat, in dem Turteltauben bejagt werden dürfen, erlegt die Vögel noch vor der Brutzeit.
Der Eingriff in die Populationen wiegt im Frühjahr viel schwerer als bei einer Bejagung auf dem Rückzug in die Winterquartiere. Denn im Herbst fliegen mit den Altvögeln auch bis zu zwei Jungvögel wieder in das Winterquartier (eine Brut mit niemals mehr als zwei Eiern pro Paar). Wird ein Vogel erlegt, dann können trotzdem theoretisch wieder genauso viele Brutvögel im nächsten Frühjahr zurückkommen. Die Frühjahrsjagd dagegen verringert direkt die Zahl der Brutvögel.
Die EU-Kommission hat mehrfach Verfahren gegen Malta eingeleitet. So erklärte der Europäische Gerichtshof 2024 den Fang von mehreren Finkenarten als illegal. Doch für die Turteltaube eröffnete Malta 2022 erneut die Frühjahrsjagdsaison. Die Regierung ignoriert dabei gezielt die ökologische Bedeutung der Vögel weit über die Landesgrenzen hinaus.
Es stellt sich also die Frage: Was nützen europaweit gültige Artenschutzgesetze, wenn einzelne Staaten sie mit fadenscheinigen Begründungen so offensichtlich umgehen können?
Was das Beispiel in Malta aber sehr deutlich zeigt: Bei der Jagd auf Zugvögel braucht es einen großen, verlässlichen Datensatz, der es erlaubt, die Eingriffe in einem Land (z. B. die Jagd) auf die Entwicklung der Brutpopulationen im ganzen Vorkommensgebiet realistisch zu bewerten. Das betrifft nicht nur die Turteltaube und die Mittelmeerzieher, sondern auch Gänse und Enten, die aus nördlichen und östlichen Vorkommen in Mittel- und Westeuropa überwintern.
Wer gute Daten und Monitoring liefert, kann auch Ausnahmen, z. B. von der Frühjahrsjagd erwirken. Aber nur, wenn das betreffende Land glaubhaft belegen kann, dass der Eingriff keine Auswirkung auf die gesamte Population hat und durch viele Begleitmaßnahmen sogar den lokalenPopulationen hilft. Aus diesem Grund können in manchen EU-Mitgliedsstaaten auch Raufußhühner im Frühjahr bejagt werden.
Von Malta sind dagegen weder Daten noch Schutzmaßnahmen bekannt. Der Skandal um die Zugvogeljagd auf Malta zeigt beispielhaft, wie nationale Eigeninteressen und mangelnde Kontrolle internationale Artenschutzbemühungen konterkarieren können. Es braucht dringend eine konsequente Durchsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie mehr öffentlichen Druck aus Politik und Gesellschaft in Europa.
Mehr Informationen findet Ihr hier in einem Beitrag der Riffreporter
Auf der Webseite von Birdlife Malta (in Englisch) hier https://birdlifemalta.org/information/hunting/
Turteltauben, die kleinsten heimischen Tauben, sind bei uns typischer, aber heimliche Brut- und Sommervogel in milden, warmen, trockenen, landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Ihr kompliziertes Balzverhalten mit gegenseitigen Verbeugen, „Überreichen“ von Nistmaterial, Picken und Schnäbeln hat ihnen den Ruf als „Liebesvögel“ eingebracht.
Sie kommen erst spät aus den Winterquartieren am Mittelmeer und südlich der Sahara in die europäischen Brutgebiete und fliegen auch rasch wieder ab. Mehr als eine Jahresbrut können sie dazwischen nicht großziehen. Da sie nachts ziehen und auch sonst sehr scheu sind und weiträumig umherziehen, ist es schwierig einen Überblick über die Turteltaubenbestände in Mitteleuropa zu behalten.
Dass immer weniger Turteltauben bei uns brüten, ist gewiss. Die Gründe dafür sind jedoch nicht bekannt. Es könnten Dürren in den Überwinterungsgebieten dafür verantwortlich sein, Lebensraumverluste in den Brutgebieten oder Ausfälle auf dem Zug, nicht nur durch die Jagd in Rastgebieten sondern heute auch zunehmend durch Windkraftanlagen, die, bevorzugt in windreichen Zugkorridoren platziert, vor allem Nachtzieher zehnten.
In Mitteleuropa hat die Jagd jedoch keinen Einfluss auf die Taubenbesätze, aber sehr wohl die Aufmerksamkeit, die wir diesen unscheinbaren, aber verblüffenden Vogelarten schenken. Nahrungsangebot, Klimawandel, Nistmöglichkeiten, Krankheiten, Umweltgefahren und Gifte verändern die Lebensbedingungen aller Taubenarten – und auch darauf sollte guter und effektiver Vogelschutz ein waches Auge haben.
Die EU hat sich schon vor einigen Jahren einen Aktionsplan gegeben, um Turteltauben wieder von der Rote Liste zu bringen. Das Vorgehen von Malta wirkt dem frontal entgegen.
Hier findet Ihr den Aktionsplan (in Englisch)
Bildquelle: HeungSoon/Pixabay.de
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