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Montag, 20. April 2026

Scrollicon
Ein Windrad vor einem abendlichen Himmel, im HIntergrund ein Wolkenband über einer Waldsilhouette
20. April 2026, 08:56    office@wildes-bayern.de

Urteil: Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet rechtswidrig


Der Verein Naturschutzinitiative (VI) ist erfolgreich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald vorgegangen. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung und damit wegweisend in der zukünftigen Rechtsprechung.

Hier die Pressemitteilung des Vereins dazu:

„Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald (Hümmerich, Landkreis Altenkirchen) mit Urteil vom 16.04.2026 aufgehoben und für nicht vollziehbar erklärt, da diese rechtswidrig sei.

Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sahen, hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht.

Die von der Genehmigungsbehörde beim Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den Rotmilan in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit nur sechs Wochen und für Fledermäuse sind viel zu kurz und genügen nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

„Wir konnten es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Genehmigungsbehörde ist ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nachgekommen. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung und damit wegweisend in der zukünftigen Rechtsprechung“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte die Genehmigungsbehörde im Februar 2024 ausdrücklich verpflichtet, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies ist aber in der erfolgten Genehmigung nicht der Fall, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).“

Die Initiative hat in Kürze weitere Detailinfos angekündigt, diese finden sich dann hier

 

Bildquelle: Vivienne Klimke




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