Der Vorfall ereignete sich schon letztes Jahr, aber das Urteil erging nun mitten in der Mahd- und Kitzrettungssaison 2026: Das Amtsgericht Altötting hat einen Landwirt zu 50 Tagessätzen à 80 Euro, also 4.000 Euro, Strafe verurteilt, weil er keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um Kitze vor dem Mähtod zu schützen. Dadurch wurde ein Jungtier bei der Mahd einer Wiese von den Messern seines Mähwerks zerstückelt. Wildes Bayern hat damals Anzeige erstattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – und wir sehen hier ein Kräfteringen um die grundsätzliche Verantwortung bei der Rehkitzrettung.
Der Landwirt hatte dem Artikel zufolge zwar einen „Piepser“ vorne am Traktor montiert, dessen nervtötendes Geräusch Tiere zur Flucht aus der Fläche bewegen soll, „und das hat bisher funktioniert“, wie er sagte. Er hatte aber, anders als in den Jahren zuvor, offenbar keinem der Jäger oder Drohnenpiloten in seinem Umfeld Bescheid gegeben und die Mahd der Waldwiese angekündigt.
Das Gericht wertete den Vorfall als eine vorsätzliche Tiertötung. In einer Pressemitteilung heißt es: „Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte am fraglichen Tag akustische Wildretter am Mähwerk eingesetzt hatte, die Wildtiere durch die Abgabe eines lauten Tons zur Flucht bewegen sollen. Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie die Absuche der Wiese oder den Einsatz einer Drohne mit Wärmbildkamera, habe er aber nicht durchgeführt. Hierbei sei es ihm jedoch bewusst gewesen, dass sich zur Zeit der Mahd typischerweise besonders junge Kitz in der Wiese befinden, welche durch akustische Signale mangels eines Fluchtreflexes nicht verscheucht werden.“
Wie sehr das Thema die Gesellschaft bewegt, zeigte sich unter anderem am Publikumsaufkommen: Draußen vor dem Gerichtsgebäude protestierten Tierschützer, drinnen im Gerichtssaal drängten sich die Zuschauer, darunter viele Landwirte (einer davon war im Vorjahr in zweiter Instanz vom Landgericht Traunstein wegen des gleichen Delikt verurteilt worden – und wartet nun auf eine endgültige Entscheidung in dritter Instanz).
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung im aktuellen Fall eingelegt. Aus Sicht von Wildes Bayern geht es hier tatsächlich um eine Grundsatzentscheidung. Denn unsere Erfahrung mit solchen Prozessen ist, dass hier die Verteidigung, die nach eigener Aussage sehr oft Landwirte in Tierschutzfragen verteidigt, immer wieder versucht, Urteile zu erwirken, die letztlich die gesetzliche Verpflichtung der Landwirte zur effektiven Kitzrettung unterminieren. Die Staatsanwaltschaft wie auch das Amtsgericht Altötting haben dem eine klare Haltung entgegengesetzt – man muss gespannt sein, wie das in der nächsten Instanz aussieht.
Unsere Pressemitteilung zu dem Vorfall aus dem Juni 2025 finden Sie hier
Bildquelle: privat
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