Das Verwaltungsgericht Berlin hat den weiteren Abriss von Gebäuden eines alten Remisenhofs untersagt, weil dort Spatzen in 26 Nistkästen und dichtem Efeu siedelten. Darüber informierte der Informationsdienst Umweltrecht IDUR in seinem „Schnellbrief“ vom März/April 2025. Da heißt es:
„Begründet wurde diese Entscheidung mit dem drohenden Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Störungs- und Schädigungsverbot… Bei dem Haussper-
ling handelt es sich um eine besonders geschützte europäische Vogelart…“
Die Vögel zeigten sich durch die bereits begonnenen Abrissmaßnahmen erheblich gestört. „Bereits durch die mit den Abrissarbeiten einhergehenden Lärm- und Staubentwicklungen, Erschütterungen sowie Veränderungen des Mikroklimas wurden die Vögel aus ihren Nistkästen und der als Ruhestätte dienenden Efeuberankung vertrieben.“
Hier sah das Gericht die Behörde als verpflichtet an, Maßnahmen zur Einhaltung des Naturschutzgesetztes zu ergreifen, weil ein künftiger Verstoß gegen den den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand drohte. (Aktenzeichen: 24 L 28/25)
Hier findet Ihr die Information des Gerichts zu der Entscheidung
Hier findet Ihr auch einen Bericht über eine frühere Entscheidung des selben Gerichts zugunsten der Sperlinge
Bildquelle: Symbolbild, Foto: muenstermann/Pixabay.de
Über unser Verhältnis zu Behörden….
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