Ein aktueller Anlass hat unseren Blick auf ein Interview des Bayerischen Vereins für Heimatpflege mit dem Dresdener Wildökologie-Professor Dr. Sven Herzog gelenkt, das gängige Ansichten zu Beutegreifern, Naturschutz und Jagd sehr interessant gegen den Strich bürstet.
Der aktuelle Anlass: An einem viel begangenen Wanderweg in der Nähe von Lam wurde kürzlich ein vermeintlich erschossener Wolfswelpe gefunden. Einen Bericht des Bayerischen Rundfunks dazu finden Sie hier
Wilderei? Wolfshasser? Jäger mit Beuteneid? Diesen Spekulationen ging am 6. November 2025 die Sendung Quer nach.
Oder vielleicht ganz andersherum: Jemand, dessen Anliegen der Schutz der großen Beutegreifer ist, und der vielleicht sogar sein Geld damit verdient, dass es diesen Arten schlecht geht und sie vermeintlich verfolgt werden?
Bayern steht kurz vor einer Jagdgesetzänderung, bei der neu auch der Wolf in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen werden soll. Es gibt Naturschutzverbände, die klar dagegen sind, und die die vermeintliche Tötung des Jungwolfes (noch ist nichts bewiesen!) schon jetzt instrumentalisieren, um die Bedrohtheit der Art in den Vordergrund zu rücken.
Das Interview mit Prof. Sven Herzog fand vor diesem Vorfall statt, trifft aber zufällig den Nagel auf den Kopf, weil es auch um die Rolle der Großen Beutegreifer für verschiedene Gesellschaftsgruppen geht. Der Wildökologe spricht unter anderem ganz offen davon, dass geschützte Tierarten ein „Geschäftsmodell“ sein können. Er sagt:
„Nehmen wir den Wolf. Solange sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet –, oder vermeintlich befindet – wird natürlich sehr viel Geld dafür ausgegeben, den Wolf in einen günstigen Erhaltungszustand zu bekommen. Das heißt also, es fließen nur Gelder, solange es der Art (noch) schlecht geht. Dann werden Stellen geschaffen, es werden Monitoring-Aufträge vergeben und so weiter. Das sind erkleckliche Einnahmen für viele Akteure…“
Er legt den Finger in die Wunde, dass Naturschutz oft nicht so funktioniert, wie er könnte und wie es am sinnvollsten wäre. Die Jagd wird oft als Sündenbock betrachtet, nach seiner Ansicht im öffentlichen Diskurs aber auch falsch bewertet.
„Das Jagdrecht ist zu einem sehr großen Anteil ein Artenschutzrecht, wenn man es richtig anwendet. Es ist auch ein Tierschutzrecht, indem man bestimmte Jagdmethoden zulässt und andere nicht zulässt, wie das brutale Tellereisen zum Beispiel. Das Jagdrecht ist ein wunderbares Instrument, das auch für gefährdete Arten sehr gut geeignet ist. In den letzten 100 Jahren ist keine Art, die dem Jagdrecht unterlag, ausgestorben. Die meisten bejagten Arten haben sich positiv entwickelt. Das ist für das Naturschutzrecht ganz anders – viele geschützte Arten gibt es nicht mehr.“
Das spannende Interview des Landesvereins für Heimatpflege mit Prof. Dr. Sven Herzog finden Sie hier
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