Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden – und Wildes Bayern vollauf Recht gegeben. Die Pool-Abschusspläne für Gamswild, die das Landratsamt Oberallgäu in 2021 und den darauffolgenden Jahren bis 2024 immer wieder ausgegeben hatte, waren nicht rechtmäßig (Az. 19 B 24.1898).
Dass diese Entscheidung noch vier Jahre nach unserer ursprünglichen Klage gefällt wurde, obwohl der betreffende Abschussplan natürlich längst nicht mehr gilt, zeigt, dass der Verwaltungsgerichtshof die Thematik für wichtig genug erachtet, um die Sache grundsätzlich zu klären.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zum Einen unserer Argumentation gefolgt, dass ein Pool-Abschussplan einer vom Jagdgesetz eigentlich beabsichtigten artgerechten, die Sozialstrukturen berücksichtigenden Abschussplanung entgegen steht. Das gilt auch für andere Wildarten, wie Muffel- oder Rotwild. Er hat zum Anderen die Tatsache bestärkt, dass ein Naturschutzverband bei jagdlichen Vorgängen klagebefugt ist, da diese eine Umweltinformation darstellen.
Wir sind sehr froh, dass wir mit unserer Klage und Hartnäckigkeit dem Recht der Wildtiere doch noch zum Durchbruch verhelfen konnten!
Auch hier unter diesem Link nachzulesen:
https://www.pirsch.de/news/sieg-gericht-manche-gams-abschuesse-rechtswidrig-waren-42433
Meldung vom 14. November 2024
Die kleine Gamspopulation in der Allgäuer Kürnach wird nach den seit Jahren praktizierten großzügigen Abschussplänen des Landratsamts Oberallgäu auf Grundlage eines gemeinsamen „Pool-Abschussplanes“ bejagt.
Das Landratsamt Oberallgäu hat damit indirekt den Wünschen des Sonthofener Staatsforstbetriebs (BaySF) nach massiven Abschusserhöhungen in der Kürnach entsprochen. Pool-Abschüsse bedeutet, mehrere Reviere der Hegegemeinschaft Buchenberg dürfen Abschüsse in einen gemeinsamen „Topf“ melden, der für insgesamt acht Jagdreviere gilt. Der wesentliche Punkt: Nur durch den gemeinsamen „Pool“ sind genug Tiere zum Abschuss frei, um sie auf den vom Forstbetrieb durchgeführten Drückjagden frei zu geben.
Aus Sicht von Wildes Bayern ist das das Gegenteil der gesetzlich vorgesehenen revierweisen Abschussplanung, da diese dazu dienen soll, auf Grundlage des Wildbestandes in einzelnen Jagdrevieren gezielt Exemplare nach Alter oder Geschlecht zu entnehmen. Gerade bei kleinen Populationen ist es aus wildbiologischer Sicht von großer Bedeutung, nicht wahllos oder zu viele Tiere zu erlegen.
Deshalb hat Wildes Bayern e. V. schon 2021 gegen den betreffenden Gams-Abschussplan geklagt – siehe unsere Meldung dazu hier. Die Klage scheiterte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Augsburg in erster Instanz, doch der für seine Hartnäckigkeit bekannte Verein stellte Antrag auf Zulassung der Berufung.
Jetzt hat mit dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) die nächste Instanz eröffnet, und dies mit einer bemerkenswerten Begründung: Das Berufungsgericht hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Ausgangsentscheidung angemeldet. Unter anderem ist auch der VGH – wie Wildes Bayern – der Meinung, dass geklärt werden müsse, ob Pool-Abschüsse dem Bayerischen Jagdgesetz entsprechen.
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Danke, Danke! Willkürlichkeit gegen Wildtiere ist in Bayern leider Gang und Gäbe. Und in angrenzenden Ländern leider auch…. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg!
Danke und Gratulation an Christl Miller und ihre Mitarbeiter/innen.