Die kleine Gamspopulation in der Allgäuer Kürnach wird nach den seit Jahren praktizierten großzügigen Abschussplänen des Landratsamts Oberallgäu auf Grundlage eines gemeinsamen „Pool-Abschussplanes“ bejagt.
Das Landratsamt Oberallgäu hat damit indirekt den Wünschen des Sonthofener Staatsforstbetriebs (BaySF) nach massiven Abschusserhöhungen in der Kürnach entsprochen. Pool-Abschüsse bedeutet, mehrere Reviere der Hegegemeinschaft Buchenberg dürfen Abschüsse in einen gemeinsamen “Topf” melden, der für insgesamt acht Jagdreviere gilt. Der wesentliche Punkt: Nur durch den gemeinsamen “Pool” sind genug Tiere zum Abschuss frei, um sie auf den vom Forstbetrieb durchgeführten Drückjagden frei zu geben.
Aus Sicht von Wildes Bayern ist das das Gegenteil der gesetzlich vorgesehenen revierweisen Abschussplanung, da diese dazu dienen soll, auf Grundlage des Wildbestandes in einzelnen Jagdrevieren gezielt Exemplare nach Alter oder Geschlecht zu entnehmen. Gerade bei kleinen Populationen ist es aus wildbiologischer Sicht von großer Bedeutung, nicht wahllos oder zu viele Tiere zu erlegen.
Deshalb hat Wildes Bayern e. V. schon 2021 gegen den betreffenden Gams-Abschussplan geklagt. Die Klage scheiterte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Augsburg in erster Instanz, doch der für seine Hartnäckigkeit bekannte Verein stellte Antrag auf Zulassung der Berufung.
Jetzt hat mit dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) die nächste Instanz eröffnet, und dies mit einer bemerkenswerten Begründung: Das Berufungsgericht hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Ausgangsentscheidung angemeldet. Unter anderem ist auch der VGH – wie Wildes Bayern – der Meinung, dass geklärt werden müsse, ob Pool-Abschüsse dem Bayerischen Jagdgesetz entsprechen.
Danke, Danke! Willkürlichkeit gegen Wildtiere ist in Bayern leider Gang und Gäbe. Und in angrenzenden Ländern leider auch…. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg!