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Montag, 03. November 2025

Scrollicon
Ein totes Kitz liegt in einem Gebüsch
03. November 2025, 17:17    office@wildes-bayern.de

In zweiter Instanz: Landwirt für zermähtes Kitz verurteilt


Am 10. Juni 2024 hatte Wildes Bayern die Presse und die Öffentlichkeit über einen grausigen Fall informiert: Im Landkreis Mühldorf hatte vermutlich ein Landwirt einem Kitz bei der Wiesenmahd die Beine abgeschnitten, nachdem er zuvor Wildrettern mit Drohne abgesagt hatte. Offenbar arbeitete der Mann einfach weiter. Wer das schwer verletzte Kitz in eine nahegelegene Hecke legte, ohne für eine tierschutzgerechte Tötung zu sorgen, blieb offen. Wildes Bayern erstattete damals Anzeige.

Der Fall kam im April 2025 vor das Amtsgericht in Mühldorf. Damals wurde der Landwirt freigesprochen.

Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, weil sie die Maßnahmen des Bauern, der eine Drohnensuche erst anberaumt und dann wieder abgesagt hatte, um  allein mit einem Warnpiepser zu mähen,  als „völlig ungeeignet“ erkannte. Nun wurde der Mann Ende Oktober 2025 vom Landgericht Traunstein zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Laut BGLand24.de sagte der Richter unter anderem: „Am Vorabend die Wiese absuchen und dann mit dem Piepser langsam fahren reicht nicht.“

Tatsächlich zeigen Studien, dass viele Maßnahmen der Kitzrettung zwar helfen, aber nicht allein den Mähtod verhindern können. Warnpiepser, wie der Landwirt einen montiert hatte, können zum Beispiel nur fluchtfähiges Wild vertreiben. Im Mai sind die meisten Kitze wie auch Hasen aber noch sehr jung und drücken sich, statt zu flüchten.

Die Absuche von Wiesen mit Infrarot-Kameras ist nach Erkenntnis von Wildes Bayern das Non-plus-Ultra, wobei die Drohne als Träger der Kamera durch ihre hohe Flächenleistung und die Möglichkeit, systematische Flugbahnen zu programmieren, unangefochten vorne steht.

Den Bericht auf BGLand24.de können Sie hier kaufen

Unseren Beitrag über die Vorkommnisse im Juni 2024 können Sie hier nochmal nachlesen (nach unten scrollen bis zum 10. Juni 2024)




Ninja Winter schrieb:


Wenn das doch überall so durchsetzbar wäre! Schön, dass die Staatsanwaltschaft mal „E…“ hatte! Danke an euch!

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Starflinger Roland schrieb:


Auch wir in unserem Dorf und in unserer Jagd waren sehr bemüht um die Kitzrettung. Einer von uns Jägern machte einen Drohnenflugschein und kaufte sich eine Drohne für ca. 10.000 Euro. Wir boten unsere Dienste an und machten auf das Problem aufmerksam. Alles was wir zu hören bekamen waren Aussagen wie: „das muss man den Landwirten schon selber überlassen „. Leider nimmt so gut wie keiner das Angebot der Drohne war und wenn mal ein Landwirt mäht, heißt es maximal einen Abend im Voraus, trommelt mal Leute zusammen und sucht mal am nächsten Tag. Und das ganze natürlich ohne die Hilfe von den Landwirten. Ich selber habe als Polizist hierüber schon mal in einer schriftlichen Ausführung über die rechtliche Situation der Landwirte berichtet und wurde von Landwirten bei uns im Dorf genötigt, nicht mehr darüber zu reden, da eine nächste Wahl des zuständigen Jägers schließlich von den Landwirten abhängig ist. Aus diesem Grunde finde ich das Strafmaß für den Landwirt in Mühldorf für gerechtfertigt. Dies müsste viel öfter geschehen.

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