Eine Revierweise Aussage, die „tragbaren“ Verbiss und die vom Schalenwild unbeeinträchtigte Naturverjüngung aller vorkommenden Baumarten bescheinigt – doch ein Staatsforstbetrieb weiß sich in diesem Revier nicht anders gegen Rehwild zu wehren, als die über halbjährige bzw. sogar neunmonatige Jagdzeit auch noch in den wildbiologisch sensiblen April zu verlängern. Selbst das bestätigte Aufwachsen der verbissempfindlichen Vogelbeere ohne Schutzmaßnahmen führt die Förster des Forstbetriebs Nordhalben zu der Überzeugung, dass „starker Verbiss“ droht, den Wald zu entmischen.
Mit Erstaunen haben wir vom Wilden Bayern die Bescheide des Landratsamts Hof gelesen, mit denen dieses zwei privaten und zwei staatlichen Revieren die Jagd auf Rehböcke und einjährige weibliche Tiere schon ab 1. April statt dem gesetzlichen 1. Mai genehmigt hat. Grundsatz für uns bleibt, dass das Rehwild wie die gesamte Natur im April noch eine Schonzeit verdient haben. Bisher haben wir nirgendwo ein plausibles wildbiologisches oder ökologisches Argument gehört, das für eine vorgezogene Jagdzeit spricht.
Nach unseren juristischen Erfolgen gegen Schonzeitverkürzungen bei Rehwild in den vergangenen Jahren hat man sich in Hof offenbar gedacht, viel hilft viel. Die Begründungen der Bescheide lesen sich wie ein ungeordnetes Sammelsurium aller denkbar möglichen Argumente: Zu dichte Begleitvegetation, um Wild ab Mai noch ansprechen zu können, große und kleine Kalamitätsflächen, Borkenkäferarbeiten mit Forstmaschinen, Klimawandel, Trockenheit, nicht funktionierender Einzelschutz und unzumutbare technische Schutzmaßnahmen, drohender Verlust des PEFC-Siegels, erhöhter Energiebedarf der Rehe im April, Vergrämung und Abwanderung des Rehwildes, Schutzwald, Erholungsfunktionen, und so weiter!
Manches davon passt nicht mal zu den beigefügten Dokumenten, wie der Revierweisen Aussage. Wieso zum Beispiel sollte starke Vergrasung den Aufwuchs der jungen Bäume verhindern, wenn die Revierweise Aussage das Vorkommen von dichter Bodenvegetation als Hinderungsgrund für das Aufwachsen in den betreffenden Revieren ausdrücklich verneint?
Die nötigen Informationen zu ihrem Fleißwerk hat die Behörde nur sehr zögerlich preisgegeben. Deshalb hat Wildes Bayern die Bescheide beklagt, um das Ganze einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
Zum Schmunzeln brachte uns auch der formelle Fehler in einem Bescheid, der einen verwaltenden Staatsforstbetrieb als „Eigentümer“ der genannten Flächen bezeichnete – das sind wohl Försterträume!
Jedenfalls haben wir geklagt und damit die verfrühte Jagd in der wildbiologisch sensiblen Winter-Ausgangs-Zeit erstmal gestoppt. Ob die Behörde Eilanträge stellt, bleibt abzuwarten. Möglicherweise überdenkt sie ihr das Vorhaben nochmal. Wildes Bayern bleibt dran und hält Euch informiert!
Über unsere Klage berichtete ausführlich das Fränkische Tagblatt. Zum Bericht (hinter Bezahlschranke) kommt Ihr hier
Bildquelle: Monika Baudrexl
Danke, danke, danke. Ich kann gar nicht sagen, wie froh ich bin , wenn ich lese, dass „Wildes Bayern“ sich FÜR unser Wild einsetzt und unermüdlich gegen diese unsäglichen Aussagen der Förster kämpft. Berbissgutachten, so unnötig wie teuer und jedes Mal wieder ein Aufreger in der Jägerschaft.