Vielleicht erinnern Sie sich noch: Im Sommer 2022 erlegte ein deutscher Jäger in der Vorarlberger Kanisfluh eine Steingeiß, ließ sich dabei filmen und dann vom Hubschrauber abholen – ein Shitstorm sondersgleichen brach damals los.
Auf der Internetseite von „Hunt on demand“ liest sich das so: „Es ging zur Steinbockjagd in der Nordseite der Kanisfluh. Eine Jagd, die Geschichte schrieb. Die Bergjäger sollten nicht nur die ersten sein, die nach vielen langen Jahren in der Nordwand ein Stück Steinwild erlegen konnten. Sie lösten auch eine mediale Welle aus. Die Umstände der Jagd riefen im sehr traditionell gesinnten Vorarlberg auch Kritiker auf den Plan. Der Anfang einer unsachlichen und in weiten Teilen unwahren Berichterstattung.“
Mit Unwahrheit glänzte aber laut einer ORF-Berichterstattung letztlich vor allem der Filmer selbst, gegen den die örtliche Bezirkshauptmannschaft vorging, weil er die Drohne zu niedrig über dem geschützten Gebiet fliegen ließ. Sie verhängte eine Strafe von 1.000 Euro. Der Mann focht den Bescheid an und behauptete in der zweiten Verhandlung – entgegen seinen früheren Aussagen und entgegen den Videos auf den Social Media-Plattformen -, er habe gar keine Drohne dabei gehabt und sei folglich nicht geflogen. Am 19. März hat nun das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bekannt gegeben, dass es das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft für richtig hielt und den Mann in der Sache bereits 2024 zu einer Strafe von 1300 Euro verurteilt hat.
„Durch das Fliegen mit der Drohne wurden ohne zwingenden Grund Lärmstörungen durch die Rotorenbewegungen der Drohne verursacht. Der Beschuldigte startete die Drohne vom Boden aus, flog sie auf eine Höhe von ca. 120 m, filmte von dieser Höhe aus das Wild und brachte die Drohne anschließend wieder zum Landen“, wird das Landesverwaltungsgericht auf der Internetseite des ORF zitiert. Weiter heißt es dort: „Dass er später behauptet hat, er sei nicht geflogen, sei hingegen eine Schutzbehauptung. Der Mann hatte die Jagd in diversen Social-Media-Beiträgen dokumentiert, die mittlerweile gelöscht wurden.“
Den Beitrag auf dem Vorarlberger ORF können Sie hier ansehen
Den Beitrag in der „Krone“ über die Verurteilung lesen Sie hier
Bildquelle: (Symbolfoto) Hans auf Pixabay
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