Gestern hat Wildes Bayern eine Sitzung des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag besucht. Die Tagesordnung nannte wichtige Themen in Bezug auf unsere Wildtiere und Natur, wie ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter, den Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung in Windkraft-Beschleunigungsgebieten, einen Biotopverbund an Flüssen und Bächen oder den Zustand des Rappenalpbachs. Wir wollten natürlich wissen, was dazu beschlossen wird. Dass allerdings alle betreffenden Anträge aus den Reihen der Opposition kamen, ließ uns schon Schlechtes ahnen.
Was nach guten vier Stunden Ausschusssitzung übrig blieb, hat uns weiter ernüchtert. Drei von 12 Anträgen wurde zugestimmt, alle aus der Feder der Regierungsparteien Freie Wähler und CSU (darunter keiner von unmittelbarer Relevanz für Wildtiere). Dazu muss man wissen: Dem Umweltausschuss im Landtag gehören zur Zeit 18 Abgeordnete an: acht von der CSU, jeweils drei von den Freien Wählern, der AFD, von Bündnis 90/Die Grünen und eine der SPD. Die Stimmenübermacht der Regierungsfraktionen ist also von vornherein gegeben.
Umso mehr muss sich eine Opposition wohl anstrengen, um vielleicht Unterstützung für ihre Anträge zu erringen. Doch trotz reger Argumentation und Diskussion kam es in keinem Fall vor, dass die „Gegenfraktion“ überzeugt werden konnte. Zwar unterstützten die Oppositionsparteien in zwei Fällen die Anträge der CSU/FW, doch diese niemals jene von SPD, Grünen oder gar AfD. Wobei die echte Meinungsbildung ohnehin nicht im Ausschuss stattfindet, so dass die Diskussionen eher ein Schaulaufen waren, weil das Abstimmungsverhalten längst vorher feststeht. Hin und wieder wurde auch gar nicht fachlich dagegen gehalten, sondern mit pauschalen Argumenten, wie dass die Grünen ja immer nur alles verbieten wollten, oder dass die AfD ja sowieso pauschal gegen Windkraft sei.
Zum Antrag „Unnötiges Artensterben durch Rotorblätter verhindern: Umweltverträglichkeitsprüfung in Windkraft-Beschleunigungsgebieten erhalten“ führte der Berichterstatter Gerd Mannes (AfD) an, dass die Fraktion sich gegen einen Ersatz der wichtigen Instrumente des Umweltschutzes, wie einer Verträglichkeitsprüfung, durch deutlich abgeschwächte behördliche Screenings auf Basis vorhandener Daten wendet. Sie setze sich gegen eine Absenkung der Beteiligungsstandards der Öffentlichkeit und für Transparenz ein. Mitberichterstatter Volker Bauer (CSU) argumentierte dagegen, dass es der AfD nicht um den Schutz von Natur- und Artenvielfalt gehe, sondern ums Ausbremsen der Windkraft. Diese „Bremsklotzpolitik“ nehme „Mehrbelastungen“ der Bürger in Kauf und schade Land und Artenvielfalt, so Bauer. Der Antrag wurde von allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.
Zum Antrag „Bundesweites Nachtverbot für Mähroboter“ sagte Berichterstatterin Laura Weber von Bündnis 90/die Grünen gleich zum Einstieg, dass sie „wieder mal“ mit diesem Thema kommen müsse, da hier einfach nichts vorwärts gehe. Es gebe immer mehr einen Flickenteppich an Regelungen durch Gemeinden und Landkreise. Die Grünen fordern eine bundeseinheitliche Regelung.
Ihre „Mitberichterstatterin“ – man könnte eigentlich auch gleich „Gegenberichterstatterin“ sagen – aus den Reihen der CSU, Dr. Petra Loibl, sagte zwar, dass auch ihre Fraktion Igel oder auch Amphibien schützen wolle, sie aber den Weg über ein Nachtfahrverbot als den falschen ansehe. Er habe ja nur „Appellcharakter“, da niemand dieses Verbot überwachen und durchsetzen könne. Man solle also lieber auf „Aufklärung der Anwender, Hersteller und Vertriebler“ setzen, schlussfolgerte die CSU. Das unterstützte auch ihre Kollegin Tanja Schorer-Dremel: die Menschen müssten aus „intrinsischer Motivation“ heraus handeln. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD abgelehnt.
Auch mit dem Antrag „Möglichkeiten der Aufnahme des Bibers in das Bayerische Jagdgesetz..“ machte der Ausschuss kurzen Prozess. Berichterstatterin Christina Gmelch von der AfD hatte erst mit der hohen Population von etwa 30.000 Bibern und der bürokratischen Belastung der Naturschutzbehörden durch das Management dieser Art argumentiert. Später kam sie auf überlaufende Gräben und absackende Straßen in ihrer Heimatregion zu sprechen, um nach kurzer Diskussion zu resümieren: „Der Biber muss weg!“.
Damit stieß sie zwar bei CSU und Freien Wählern nicht gerade auf Granit („Wir sind immer dafür, den Biberbestand zu reduzieren“), doch der Antrag sei überflüssig, so Mitberichterstatterin Marina Jakob von den Freien Wählern, denn es gebe keine weiteren Spielräume mehr, Biber zu entnehmen. Der Biber sei nunmal in Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt, und so lange er nicht, wie der Wolf in Anhang V verschoben werde, gehe da eben nichts. Abgelehnt!
Positiv war, dass zum Beispiel zum Antrag, die Staatsregierung möge zum Rappenalptal berichten, nicht nur diskutiert, sondern auch ein Experte aus dem Umweltministerium angehört wurde. Er berichtete, dass die ersten Rückbaumaßnahmen schon einen natürlichen Erholungsprozess in Gang gesetzt hätten. Ob der Mensch nochmal eingreifen müsse, soll offenbar aktuell bei einem Vor Ort-Termin entschieden werden. Daraufhin zogen die Grünen ihren Berichtsantrag erstmal zurück. Auch wir sind gespannt, die Neuigkeiten aus dem Rappenalptal zu hören!
Wer sich für Drucksachen aus dem Bayerischen Landtag interessiert, findet diese hier. In der Leiste rechts kann man die Filter weiter einschränken.
Informationen speziell zum Umweltausschuss des Bayerischen Landtags finden Sie hier
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