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Dienstag, 08. Oktober 2024

08. Oktober 2024, 10:19    Webmaster

UPDATE Gams im Höllengebirge – Riesen Erfolg für Wildes Bayern


Im Höllengebirge in Oberösterreich durfte vor allem dem Gamswild über Zwangsabschuss-Anordnungen viele Jahre lang gnadenlos nachgestellt werden (s. unsere Meldung von 2023 unten!). Wildes Bayern hat schon im vergangenen Jahr Beschwerde gegen die „Ketten-Bescheide“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaften eingereicht – und jetzt vom Verwaltungsgerichtshof eine wegweisende Entscheidung erhalten, die die Bedingungen für die Wildtiere grundlegend ändern dürfte!

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist nämlich den Argumenten von Wildes Bayern e. V. gefolgt und hat einen angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild in einem Revier für rechtswidrig erklärt. Solche Dezimierungsmaßnahmen sind ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen nicht ohne weiteres mit dem EU-Recht vereinbar, so das Gericht.

Gamswild ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführt. Jeglicher Umgang mit dieser Art muss deshalb stets sicherstellen, dass die Populationen nicht gefährdet und der Erhaltungszustand in der Region günstig ist. Das kann nur über ein Monitoring geschehen – was im vorliegenden Fall offenbar nicht durchgeführt wurde.

„Das Urteil ist für uns eine Sensation, weil es endlich dem FFH-Schutz der Gams gerecht wird“, freute sich Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller nach der Beschlussverkündung.

„Bisher können in fast allen Bundesländern die Behörden auf Zuruf von Grundeigentümern und Forstverwaltung die Gams für vogelfrei erklären. Von Vorarlberg bis Kärnten gibt es derartige Möglichkeiten, auf bestimmten Flächen jede Gams zu jeder Zeit zu eliminieren. Egal, wie hoch die Winterverluste waren, egal, wie notwendig der jeweilige Lebensraum für die Population ist. Mit dem Urteil haben wir nun ein Schwert in der Hand, um derartige Missstände zu bekämpfen.“

Als weitere wichtige Klarstellung hielt der VwGH übrigens fest, dass Umweltorganisationen grundsätzlich auch Entscheidungen anfechten können, die sich auf Tiere des Anhangs V der FFH-Richtlinie, wie die Gams, beziehen. „Das ist eine wichtige Weichenstellung, auf deren Basis wir nun weitere Bescheide in ganz Österreich beklagen werden“, kündigt Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller an.

Die PM des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs findet Ihr hier

 

Ursprüngliche Meldung vom 2.1.2023

Das Höllengebirge im Salzkammergut hat seinen Namen vermutlich von seinen schroffen und karstigen Lebensräumen erhalten. Seit einigen Jahren macht der größte Flächenverwalter dort, die Österreichischen Bundesforste, dem Namen jedoch alle Ehre. Denn den Gämsen in der Region um das Weißenbachtal zwischen Attersee und Traunsee bereiten die Förster dort wahrlich die Hölle auf Erden. Früher war dieser Bergstock ein jagdliches Schatzkästlein und diente dem österreichischem Kaiserhaus als exklusives Jagdgebiet. Ähnlich exklusiv und feudal agieren nun die neuen „Herren“ in dem Gebiet: die Förster, die den Wald der Österreicher verwalten dürfen, fühlen sich vermutlich eher wie die feudalen Herren und haben in den großen Revieren das Szepter in die Hand genommen.

In den Fichten geprägten Forsten, die einst zur Produktion von Salinenholz intensiv genutzt wurden, entstanden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder kleine und größere Freiflächen durch Windwürfe und Käfer-Kalamitäten. Das war der Anreiz hier  das prestigeträchtige „Höllengebirgsprojekt“ aus der Taufe zu heben, das größte Schutzwaldprojekt der österreichischen Bundesforste. Nun ist in einem ausgeprägten Karstgebirge der Waldbau nicht ganz einfach – umso weniger je schneller und je radikaler und naturferner die neuen „Forstziele“ erreicht werden sollen. Ohne Rücksicht auf die dort lebenden Rauhfußhühner soll der übliche Laub-Mix-Wald aus dem dünnen Boden gestampft werden (Ja, kundige Waldbauern und Ökologen werden hier aufhorchen!). Der forstliche Zauberstab, der dieses Märchen wahr werden lassen soll hat, vermutlich einen Lochschaft und ein großes Magazin. Denn das grün-braune Glaubensbekenntnis besagt, dass der Weg zum „Klimawald“ über einen dicken Teppich toter Tiere führt.

In diesem Sinne beantragten die Förster der Bundesforste den sogenannten „Zwangsabschuss“ auf alle Huftiere am Berg und die Förster in der Regionalverwaltung genehmigten dies auch umgehend. Seit ein paar Jahren darf, nein muss nun auf alles Schalenwild geschossen werden, das es wagt, seinen Huf auf die dürren Freiflächen zu setzen. Das Rotwild wird im Winter noch in einem Wintergatter gefüttert. Die Gämsen jedoch trifft es am Schlimmsten. Denn die Winter-Überlebensräume sind dort in erster Linie die südseitigen, etwas tiefer liegenden, lichten Waldgebiete. Sie müssen sich dorthin zurückziehen, wenn die Nordhänge und die Latschenfelder im Gipfelbereich nicht mehr zugänglich sind. Und dort warten dann die Abschusstruppen! In dem angehängten Bericht aus den Salzburger Nachrichten (SN) – der leider nur im Abonnement in Gänze zu lesen ist – schildern Einheimische, welches Elend und welche Tierquälerei dort am Berg stattfindet. Weil in den österreichischen Jagdgesetzen explizit Tierschutzvorgaben bei der Jagdausübung nicht gelten, ist es den Angestellten und willigen Helfern der ÖBf erlaubt, im Rahmen des „Zwangsabschusses“ auch Geißen zu schießen und die Kitze dann am Berg verrecken zu lassen. Auch der Schuss auf hochträchtige weibliche Tiere im Frühjahr ist den Schützen nicht grundsätzlich verboten.

Die Bundesforste rechtfertigen ihr Tun, wie die SN berichtet, mit folgenden Worten: „Leider ist es aufgrund von hohem Wildverbiss seit 2077 nicht gelungen, einen klimafiten Mischwald, der seine Schutzfunktion ausreichend erfüllen kann, heranzuziehen. Vor allem die jungen Triebe der Weißtannen sowie jene von Laubbäumen wie Bergahorn oder Rotbuche werden meist von Gämsen abgebissen. Die jungen Bäume können dann nicht mehr weiter wachsen und verkümmern.“  Wer auch nur ein bisschen etwas von Ökologie und Waldbau versteht, ist wahrscheinlich sprachlos über soviel zu Tage tretendes Unvermögen. Die Gämsen müssen das jetzt leider ausbaden.

Wir haben die Behörde aufgefordert, uns sofort die Unterlagen zu diesem Vorgehen zu übermitteln. Sobald wir diese in den Händen halten, werden wir das weitere Vorgehen prüfen – und vermutlich unverzüglich gegen dieses Verbrechen gegen Natur und Artenvielfalt gerichtlich vorgehen.

Zu dem vollständigen Beitrag in den Salzburger Nachrichten kommt Ihr über diesen Link…

 

 

 

Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexel - Gamsbock




Dominik Sobota schrieb:


Freue mich auf viele Spannende Beiträge

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