Im Fall des „Rehkitz-Massakers“ in Lichtenau in Sachsen (s. unten) meldet die Tagespresse jetzt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.
Zum Artikel aus „Tag24“ gelangen Sie hier
Meldung vom 3. Juni 2026
Obwohl doch mittlerweile bei jedem Landwirt und jeder Landwirtin die Information angekommen sein sollte, dass die Mahd einer Grünlandfläche keine Rechtfertigung für die Tötung eines Wildtiers bietet, erreichen uns immer wieder Meldungen von genau solchen Vorfällen:
In Buchloe erstattete die Wildtierrettung Pfaffenwinkel am 29. Mai Anzeige, nachdem ein Landwirt eine Fläche gemäht hatte, ohne das vorherige Angebot einer Absuche per Drohne angenommen zu haben. Er tötete ein Kitz dabei. Wie wir erfahren haben, ist der Beschuldigte offenbar der Pächter der Wiese, aber nicht der Grundeigentümer. Obwohl den Bewirtschafter die volle Verpflichtung zur Jungwildrettung trifft, hatte dieser Mann offenbar niemanden, zum Beispiel den Jagdpächter, vor der Grünlandmahd informiert, der sich um die Kitze hätte kümmern können.
Nach dem Tod des Rehkitzes hat der Jagdpächter Anzeige bei der Polizei in Buchloe erstattet. Die Wildtierrettung Pfaffenwinkel reichte ebenfalls eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kempten ein. Zudem hat sie Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt, wegen Verstoß gegen Artikel 3 Nr. BNatSchG, der Landwirten verbietet, Flächen ab einem Hektar Größe von außen nach innen zu mähen.
Die Organisation hat zudem Anzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft erstattet wegen einem dadurch möglichen Cross Compliance-Verstoß. Cross Compliance schreibt vor, dass Fördermittel an die Einhaltung gewisser Regeln und Standards geknüpft sind – dazu zählen auch Tier- und Naturschutzgesetze. Der neu gewählte Landrat Bernd Stapfner (FW) wurde nach Aussage der Rehkitzrettung ebenfalls benachrichtigt.
Jetzt ermittelt die Polizei, welche sonstigen Maßnahmen der Landwirt möglicherweise durchführte, oder ob ihm ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. In einem solchen Fall drohen Geldstrafen im vierstelligen Bereich.
In Lichtenau in Sachsen rückten mehrere Mähwerke auf einer Wiese an, auf der bekanntermaßen Rehe ihre Kitze setzten. Anwohner hatten die zuständige Firma auch gewarnt – trotzdem wurde ohne vorherige Absuche gemäht, und es kamen elf Kitze grausam ums Leben.
Einer der Anwohner wurde auf das Drama aufmerksam, weil er sah, wie eine Geiß auf der Fläche „mit einem Greifvogel herumalberte“, wie er zuerst glaubte. Dann erkannte er, dass die Rehmutter verzweifelt versuchte, den großen Vogel vom Kadaver ihres zerhäckselten Jungtieres fernzuhalten. Der Mann hat Anzeige gegen das Unternehmen erstattet, das die Mahd durchführte. Über das Rehkitzdrama von Lichtenau berichtete sogar die Bild-Zeitung – hier
Ein weiterer Bericht über diesen Vorfall findet sich hier
Bildquelle: Symbolfoto/privat
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Dieser Schweinerei muss eine hohe Strafe für das Lohnunternehmen folgen.
Ich denke, wenn man schon Kommentare abgibt, sollte man Manns genug sein, und diesen mit seinem Klarnamen schreiben.
Gegen dieses Vorgehen helfen nur hohe Strafen -wie z.B. Geldstrafe und Berufsverbot wie Mäharbeiten von landwirtschaftlichen Flächen.
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