Erneuerbare Energien sind unverzichtbar, aber ihre Planung entscheidet darüber, ob sie Klima und Natur helfen oder neue Schäden verursachen. Für unsere Arbeit bei Wildes Bayern ist das keine theoretische Frage, sondern tägliche Praxis: Immer häufiger sehen wir Regionalplanungen, in denen Wind- und Solarprojekte mitten in oder in direkter Nachbarschaft zu Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und SPA-Vogelschutzgebieten vorgesehen werden.
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III will die EU den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent erhöhen, mit einem „Best‑Effort“-Ziel von 45 %. Dazu gehören auch sogenannte „Beschleunigungsgebiete“, in denen Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie deutlich verkürzt und vereinfacht werden sollen. Das weckt Begehrlichkeiten auf Gebiete, die sonst nicht verfügbar wären.
In der Planungspraxis erleben wir, dass dieser Beschleunigungsdruck direkt in sensible Räume hineinwirkt: Vorrang- und Eignungsgebiete werden in Landschaftsschutzgebiete verschoben, überlagern FFH-Lebensraumtypen oder fallen mit SPA-Gebieten zusammen, die eigentlich dem strengen EU-Vogelschutz dienen sollen.
Aus wildtierökologischer Sicht ist klar: Es macht einen enormen Unterschied, wo eine Anlage steht.
Gerade in Bayern werden viele der letzten Rückzugsräume bedrohter Arten bereits durch Freizeitnutzung, Verkehr und Siedlungsexpansion belastet. Wenn in solche Räume zusätzlich großtechnische Energieinfrastruktur gestellt wird, kippt das System: Aus Rückzugsräumen werden Problemräume für Arten, die ohnehin am Rand ihrer Überlebensfähigkeit stehen.
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Vor diesem Hintergrund ist für uns klar: Eine fachlich verantwortbare Energiewende braucht klare Ausschluss- und Prüfmaßstäbe. Dazu gehören aus unserer Sicht mindestens:
Die eigentliche Weichenstellung passiert nicht in Brüssel, sondern in den Regionen: in Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Ausweisungen von Vorrang- und Eignungsgebieten. Wenn hier die fachliche Sicht des Naturschutzes zu spät einfließt, werden Konflikte in FFH-, SPA- und LSG-Gebieten später kaum noch korrigierbar.
Darum ist es für Wildes Bayern als Naturschutz- und wildtierökologische Organisation zentral, jede neue Regionalplanung kritisch zu begleiten: Wir prüfen, ob gesetzlich geschützte Biotope, Zugkorridore, Brutzentren und störungsempfindliche Lebensräume ausreichend berücksichtigt werden und widersprechen dort, wo der Ausbau erneuerbarer Energien die letzten Rückzugsräume gefährdet.
Die Botschaft ist einfach: Erneuerbare Energien ja, aber nicht auf Kosten von FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, die die letzten sicheren Räume für Bayerns Wildtiere sind. Eine Energiewende, die Artenvielfalt zerstört, ist nicht nachhaltig – und sie verstößt gegen genau jene Umweltziele, die Europa und die Alpenstaaten sich selbst gesetzt haben.
EK
Weitere Infos zu den genannten Punkten finden Sie unter folgenden Links:
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Urteil: Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet rechtswidrig
Fatal attraction: Windkraftanlagen als Magnet für Fledermäuse
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UPDATE Windkraft Öttinger Forst: Vortrag von Christine Miller
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Photovoltaik – die ungenutzte Chance für die Biodiversität – UPDATE
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