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Mittwoch, 19. Juni 2024

19. Juni 2024, 17:03    office@wildes-bayern.de

Abschusspläne nach der Katastrophe UPDATE UPDATE


Die Sendung Quer hat am Beispiel der Fische darüber berichtet, wie sich die Hochwasserkatastrophe langfristig auf die Tierwelt auswirkt. Absolut sehenswert!

Zur Sendung in der ARD-Mediathek kommt Ihr hier (es ist gleich der erste Beitrag in der Sendung)

 

Meldung vom 19. Juni 2024

Hier ein Bericht über das Hochwasser und seine Folgen aus der Günzburger Zeitung vom 18.6.2024. Wir danken Jörg Sigmund für die Veröffentlichungsrechte!

 

Meldung vom 13. Juni 2024

Wie angekündigt, haben wir die Landratsämter, die nach Dauerregen und Überflutungen Katastrophenalarm ausgerufen hatten, angeschrieben und gebeten, die Jäger auf Hilfsmaßnahmen für die Wildtiere aufmerksam zu machen. Das Jagdgesetz schreibt dies sogar vor: Entsprechend §15 Abs.3 AVBayJG stellen die angeführten klimatischen Verhältnisse und ihre biologischen Auswirkungen zum Beispiel Bedingungen dar, bei denen der Abschussplan von der Behörde zu ändern ist. Mit den bis jetzt erlegten Tieren müssten die Abschusspläne für das Jagdjahr 2024/25 somit als bereits erfüllt gelten.

Für Arten, die nach der FFH-Richtlinie geschützt sind, müssen darüber hinaus artspezifische Notfallpläne entwickelt werden, die drohende Verluste von lokalen Teilpopulationen verhindern.

Wildes Bayern hat deshalb bei den Landratsämtern beantragt:

  • die sofortige und vollständige Einstellung der Bejagung von Wildtieren, auch des Niederwilds, bis zum Beginn der regulären Schonzeit in den betroffenen Überschwemmungsgebieten
  • das Aussetzen der Abschusspläne auf die abschussplanpflichtigen Wildarten, soweit Überschwemmungsflächen in den Revieren liegen
  • die Evaluierung des Populationszustands, der zu erwartenden, bzw. erfolgten Zuwachsraten im Frühjahr 2025 und der Fallwildverluste bei den abschussplanpflichtigen Wildarten vor Bestätigung bzw. Festsetzung von Abschussplänen für das Jagdjahr 2025/26.

Leider gibt es Jagdbehörden, die ihre Aufgabe offenbar nicht begriffen haben oder auch schlicht nicht bereit sind, für Jagd und Jäger einen Finger zu krümmen. So erhielten wir aus dem Kreis Augsburg die Antwort, dass man davon ausgehe, dass das Jagdgesetz alles geregelt habe, so dass man nichts mehr zu tun brauche. Man vertraue vollkommen auf die Jäger. Fallwild, also jagdbare Wildarten, die nicht durch die Jagd ums Leben kommen, sei ja ohnehin auf den Abschussplan anzurechnen, deshalb sehe man auch keine Notwendigkeit, diesen auszusetzen. Und – man höre und staune – einer Evaluation des Populationszustands sei ja durch das Forstliche Gutachten genüge getan.

Was haben wir gelacht!

Die meisten Wildarten werden ja nicht vom Abschussplan erfasst, landen dort also auch nicht als “Fallwild” zum “Anrechnen”. Siehe Feldhase, eine Art, die ohnehin ums Überleben kämpft und in diesem nassen Frühjahr sicher riesige Einbußen hinnehmen musste. Man müsste gesondert schauen, wie es um sie steht, denn wenn im Herbst wieder regulär gejagt wird, könnte das ihre Bestände bedrohen – und das wiederum verbietet das Jagdgesetz.

Es war uns beinahe unangenehm, die Behörde darauf hinweisen zu müssen, aber: Der entscheidende Einfluss von Katastrophen wie einem Hochwasser auf die Tierwelt ist nicht, dass einzelnen Tiere durch die Gewalt der Elemente zu Tode kommen, anstelle durch Menschenhand (Jäger). Sondern dass sowohl die Reproduktion des laufenden Jahres entscheidend beeinträchtigt wird, wie auch die Reproduktionsleistung (Zuwachsrate) der kommenden Jahre. Wenn zum Beispiel Rehgeißen ertrinken, können von diesen auch in den nächsten Jahren keine Kitze mehr gesetzt werden. Wir hatten geglaubt, dass eine Jagdbehörde – vielleicht im Gegensatz zum Jäger selbst – diesen Weitblick beweisen und die entsprechenden Maßnahmen in die Wege leiten würde.

Am skurrilsten jedoch war aus unserer Sicht die Äußerung, dass das Forstliche Gutachten etwas zur Evaluation des Populationszustands beitragen könne.

Uns ist auch nach gründlichem Studium der Arbeitsanleitung zur Erstellung des „Forstlichen Gutachtens“ kein Hinweis aufgefallen, dass dieses Aufnahmeverfahren irgendeine Aussage über Größe und Zustand zum Zustand verschiedener Wildtierpopulationen (auch der abschussplanpflichtigen) enthält. Auch nach Rücksprache mit verschiedenen Forstwissenschaftlern und Wildbiologen versicherten uns diese, dass das „Forstliche Gutachten“ in Bayern keine Aussagen zum Populationszustand oder der Populationsgröße von pflanzenfressendem Wildwiederkäuern enthält. Wir müssen daher annehmen, dass im Kreis Augsburg bzw. im Regierungsbezirk Schwaben ein anderes Verfahren, das ebenso „Forstliches Gutachten“ genannt wird, zur Anwendung kommt und diese tatsächlich Aussagen zum Populationszustand z.B. von Rehen erhebt. Wir haben die Behörde um Zusendung dieser Aufnahmen gebeten.

 

 

Meldung vom 5. Juni 2024

Der nicht enden wollende Regen in Teilen Oberbayerns und Schwabens am Wochenende vom 1. Juni hat in einigen Landkreisen den Katastrophenfall ausgelöst. Das hat auch unsere Tierwelt stark betroffen. In einem Zeitungsbericht schildert ein Feuerwehrmann, dass er und Kollegen beim Befüllen von Sandsäcken stundenlang Kitze gehört hätten, die um ihr Leben schrien. Es sei ihnen durch Mark und Bein gegangen und sei eine große psychische Belastung gewesen, so der Helfer. Nur zwei konnten die Feuerwehrler retten, die übrigen waren zu weit entfernt und ein Einsatz zu gefährlich.

Wildes Bayern wird die betroffenen Landratsämter anschreiben und die Aussetzung der Abschusspläne einfordern. Das Jagdgesetz sieht in Überflutungen ausdrücklich einen entsprechenden Notfall, der einen Bejagungsstopp rechtfertigt. Wir bitten auch alle betroffenen Jagdpächter, sich mit diesem Anliegen an ihre UJB zu wenden, um die Wildbestände zu entlasten.

Ein ähnliches Anliegen hatten wir auch nach den großen Windwürfen vom vergangenen August geäußert. Damals fand unser Aufruf leider wenig Unterstützung, allerdings haben Berichten zufolge viele Jagdpächter inzwischen zu spüren bekommen, welche gravierenden Folgen die Naturkatastrophe auf ihren Wildbestand hatte.

Unser Anschreiben an die Landratsämter nach der Hochwasser-Katastrophe findet Ihr hier

 

Ursprüngliche Meldung vom 3. Juni 2024

Regen und kein Ende – auch unsere Wildtiere leiden! 

Die dauernde Nässe und Kälte setzt der Tierwelt draußen massiv zu. Nicht nur das Jungwild, das in den Äckern und Wiesen jetzt buchstäblich im Wasser sitzt, ist in seinem Überleben gefährdet, sondern zum Beispiel auch Vögel. Greifvögel tun sich schwer, noch an Nahrung zu gelangen, sie verbrauchen dabei viel Energie, kühlen durch die Nässe zusätzlich aus und sterben unter Umständen an dieser Schwäche.

Wir bitten alle Bürger, sich jetzt – wenn überhaupt – besonders aufmerksam in der Natur zu bewegen. Gehen Sie nicht in die Nähe von Wildtieren, die in Not zu sein scheinen, wenn sie diese nicht auch retten können! Bewegen Sie sich z. B. nicht auf Rehe oder Hasen zu, die sich in überschwemmten Bereichen auf Inseln gerettet haben – wenn sie flüchten, haben Sie sie damit vielleicht in ihren Tod getrieben.

Es ist auch wichtig, dass Rehgeißen in den durchnässten Wiesen jederzeit Zugang zu ihren Kitzen haben, um diese säugen und trockenlecken zu können. Lassen Sie sie also unbedingt in Ruhe und beobachten Sie ggf. aus sicherer, für die Tiere nicht einsehbarer Entfernung weiter.

Wenn ein Tier wirklich Hilfe braucht und Sie es aufnehmen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Fachexperten in Verbindung. Ansprechpartner dazu finden Sie unter anderem auf unserer Seite Wildtierhilfe. Gerade bei Vögeln gibt es überlebenswichtige Hinweise zu beachten, jede Art ist u. U. anders zu handhaben.

Die Vogelklinik in Oberschleißheim gibt zur Bewertung der Situation von Vögeln grundsätzlich folgende Hinweise:

Hilfebedürftige Tiere erkennen Sie unter anderem an folgenden Anzeichen:

  • Der Vogel bewegt sich über einen längeren Zeitraum nicht von der Stelle, sitzt aufgeplustert auf dem Boden, hat seinen Kopf im Gefieder
  • Der Vogel ist in Seitenlage oder krampft
  • Es sind offene Wunden oder Blut erkennbar
  • Ein Bein oder ein Flügel hat einen „Knick“
  • Der Vogel kneift seine Augen mandelförmig zusammen
  • Aufnahmezeiten für erkrankte Wildvögel:
    Mo bis So von 9-11 Uhr
  • telefonische Anmeldung der erkrankten Wildvögel:
    unter der Nummer: 0170 472 94 99
  • Notfall-Rufnummer für erkrankte Vögel: 0162 256 86 42

Weitere Informationen der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und  in Oberschleißheim findet Ihr hier

 

Bildquelle: privat, Günzburger Zeitung vom 15.6.2024




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