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Freitag, 15. November 2024

15. November 2024, 12:57    Christine Miller

Rechtsstaatliche Kontrolle und Naturschutz? Weg damit, macht nur Ärger!


Dass der Naturschutz dem neuen Windkraftausbau nur im Weg ist und deshalb gekappt werden muss, das kennen wir bislang eigentlich vor allem von den Grünen, die gemeinsam mit der SPD im Bund eifrig damit beschäftigt waren, die Errungenschaften des Naturschutzes und demokratischer Teilhabe mit diversen „Beschleunigungsgesetzen“ und anderen Gesetzestricks zu beenden (siehe z. B. unsere Blogbeiträge hier und hier). Teile des Bundesnaturschutzgesetz sind dadurch zur Unlesbarkeit verkommen.

Jetzt lassen aber offenbar auch die Freien Wähler die Maske fallen: Im Bayerischen Landtag hat die Fraktion der Freien Wähler gemeinsam mit einigen Abgeordneten der CSU den Antrag eingebracht, das Verbandsklagerecht bei Energievorhaben wie Windkraft und Solarparks einzuschränken. Zitat:

“Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Anpassung der Aarhus-Konvention und dadurch für eine Einschränkung, zumindest aber ein dreijähriges Aussetzen des Verbandsklagerechts für Infrastrukturvorhaben insbesondere im Energiebereich einzusetzen, um dadurch den im überragenden öffentlichen Interesse stehenden Ausbau der Energienetze und der Erneuerbaren-Energie-Anlagen verlässlich und zügig voranzutreiben.”

Und in der Begründung heißt es unter anderem:

“Insbesondere die Möglichkeit zur Verbandsklage im Umwelt- und Naturschutzrecht führt hier nach wie vor zu erheblichen Verzögerungen beim Ausbau der Energieinfrastruktur und konterkariert die durch die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses intendierte Beschleunigungswirkung.”

Was für ein entsetzliches und abscheuliches Déjà-vu an politischem Ungeist.

Den vollständigen Landtagsantrag könnt Ihr Euch hier anschauen

Bildquelle: EU




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