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Mittwoch, 04. Dezember 2024

04. Dezember 2024, 11:12    Christine Miller

Studie: Wegfall der EU-Brache kostet Artenvielfalt


Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, vier Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Diese Maßnahme ist festgeschrieben als so genannte „GLÖZ 8“, also die Maßnahme 8 der Vorgabe, die Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten“ (GLÖZ).

GLÖZ 8 wurde für die EU-Förderperiode ab 2023 zwar festgeschrieben, im ersten Jahr allerdings gleich mal ausgesetzt. Und für 2024 wurde das Anforderungsniveau so stark reduziert, dass 90 Prozent der Betriebe gar keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität mehr umsetzen müssen. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 jetzt auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen.

Das Thünen Institut hat auf Grundlage von Betriebsdaten ausgewertet, was die neue im Vergleich zur ursprünglichen Regelung bedeutet. Nämlich: Nur noch zehn Prozent der Betriebe müssen zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren. Mit der ursprünglichen Regelung wären es knapp 80 Prozent gewesen.

Damit hätten sich die Brachflächen auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Die Aufweichung, dass Betriebe die Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreichen können, bringt eine massive Einbuße. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ erfolgen muss, ist der Nutzen für die Umwelt geringer als bei einer Brache.

Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten.

Ausführliche Informationen hierzu findet Ihr hier beim Umweltbundesamt




Wendt schrieb:


Danke für die Information. Da werd ich mich gleich mal wieder beim Presserat über den Münchner Merkur beschweren müssen. Denn dieser behauptete kürzlich, dass alle (!) Landwirte nach wie vor die Pflichtbrache einhalten müssen. Somit eine weitere unwahre Behauptung des Merkur, die wohl auch wieder dazu dient, den Bauern gefällig zu sein.

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