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Freitag, 06. Februar 2026

Scrollicon
Ein kleiner Fisch mit langer, flacher Nase liegt auf einer Handfläche
06. Februar 2026, 14:52    office@wildes-bayern.de

Diese Fische brauchen den Schutz der Bonner Konvention!


Die so genannte Bonner Konvention ist ein internationales Abkommen, das seit 1979 gezielt dem Schutz wandernder Tierarten dient. Doch offenbar wird eine Tiergruppe darin nicht ausreichend berücksichtigt: Die Süßwasserfische. Das zeigt eine Studie eines internationalen Forscherteams, zu dem auch Mitglieder des Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) gehörten.

Süßwasserfische gehören laut der Weltnaturschutzorganisation IUCN zu den am stärksten bedrohten Tiergruppen. Rund ein Viertel von ihnen ist laut der Roten Liste der IUCN sogar vom Aussterben bedroht. Das hat gerade erst eine weitere aktuelle Studie aufgezeigt, die Sie hier nachlesen können. Diese Studie legt ein Hauptaugenmerk auf die Ursachen. Zu diesen zählt der Lebensraumverlust, zum Beispiel dadurch, dass über ein Drittel der Flüsse weltweit nicht mehr in ihrer vollen Länge frei fließen. Doch trotz dieses erhöhten Schutzbedarfs gibt es insgesamt wenig Daten zu Süßwasserfischen, bemängeln die Autoren beider Studien. Betroffen sind laut dem IGB beispielsweise der Atlantische Lachs, der Maifisch, die Nase, der Atlantische wie auch der Europäische Stör oder das Flussneunauge – einige davon sind Namen, die wir aus den Alarmrufen unserer heimischen Fischereiverbände nur zu gut kennen.

Das IGB schreibt dazu: „Erstens fehlen umfassende Bewertungen darüber, wie viele Fischarten im Süßwasser und über nationale Grenzen hinweg wandern, um ihren Lebenszyklus zu vollenden. Zweitens sind etwa ein Drittel aller beschriebenen Süßwasserfischarten auf der Roten Liste als „Nicht bewertet“ oder „Daten unzureichend“ eingestuft. Ohne belastbare Basisdaten ist es aber schwierig festzustellen, welche Arten die Kriterien der grenzüberschreitenden Wanderung und eines schlechten Erhaltungszustands gemäß Bonner Konvention erfüllen. Drittens sind viele Länder mit grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten – insbesondere in Asien und Nordamerika – keine Vertragsparteien des Abkommens. Das verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Arten aus diesen Regionen vorgeschlagen und in die Anhänge aufgenommen werden.“

Die Wissenschaftler schlagen angesichts dieser unbefriedigenden Situation Alarm, denn für die Bestände wandernder Süßwasserfische, für die es ein Monitoring gibt, ist in den vergangenen rund 50 Jahren ein Rückgang von über 80 Prozent dokumentiert worden. Die Bonner Konvention hätte ein großes Potenzial, diese Situation vielleicht zu ändern. Davor muss allerdings ausführliche Forschung stehen, für die es die entsprechenden Mittel braucht.

Für die anstehende Konferenz der Unterzeichner der Bonner Konvention (CMS COP 15) haben die Wissenschaftler ein Dokument mit Vorschlägen für 30 Top-Prioritäten für Wanderfische, die noch in die Bonner Konvention aufgenommen werden sollten, erarbeitet. Die Vorschläge sind priorisiert aufgrund ihres Vorkommens und Wanderverhaltens über die Grenzen der Mitgliedsstaaten der Bonner Konvention hinweg sowie gemäß ihrem Gefährdungsstatus laut der Roten Liste der IUCN, wie man auf Seite 16 nachlesen kann.

Die Pressemitteilung des IGB zu der Studie können Sie hier lesen

Die original Studie zu den Süßwasserfischen in der Bonner Konvention in englischer Sprache ist (gegen Gebühr) hier erwerbbar

Die Studie der IUCN zur Gefährdung der Süßwasserfauna insgesamt können Sie hier nachlesen

Hier finden Sie das Dokument für die COP15 mit den konkreten Vorschlägen der Wissenschaftler (sehr komplex und in englischer Sprache…)

Anmerkung: Unser Aufmacherbild zeigt symbolisch einen Baltischen oder Ostsee-Stör. Diese Art ist bereits in der Bonner Konvention gelistet.

 

Bildquelle: Marco Prosch




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