Nach der EUGH-Klage ist vor der EUGH-Klage… so lapidar könnte man abtun, was dramatische Folgen für unsere Demokratie und unsere Umwelt haben könnte. Es geht um das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), das aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) novelliert werden muss. Aber der jetzt beschlossene Entwurf macht alles noch viel schlimmer. Darüber berichtet aktuell der Verein Naturschutz-Initiative.
Wenn jetzt ein Entwurf im Bundestag beschlossen wird, dann würde man meinen, er ist besser und wird dem Sinn und Zweck des Gesetzes noch besser gerecht als vorher. Doch was die Regierungs-Koalition am 25. Juni beschlossen hat, steht dem Ziel konträr entgegen. Schon in § 1 werden Verpflichtungen aus dem Europarecht und der Aarhus-Konvention ad absurdum geführt, in dem eine abschließende Aufzählung der Anwendungsbereiche eingeführt wurde. Das ist alles andere als offen und transparent und dürfte sicher zu einer erneuten Rüge des EUGH führen, weil diese Änderung offensichtlich europarechtswidrig ist, wie die Naturschutziniatiative bemängelt.
Auf der Internetseite des Bundestags heißt es zum Ziel der Novelle, sie solle „gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten … beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen“ – auch das widerspricht doch dem Sinn der Sache an sich. Für das Klagerecht seien daher künftig strengere Regeln vorgesehen, lässt der Bundestag wissen: „Laufende Klageverfahren haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Zudem wird eine zehnwöchige Klageerwiderungsfrist eingeführt, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch dürfen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen, wenn ein Vorhaben in ihren “sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich„ fällt. Ferner werden Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen definiert. Die Anerkennung wird zeitlich befristet.“
Die Naturschutz-Initiative schreibt zu diesem Vorgang treffend: „Der Gesetzentwurf der CDU/SPD geführten Bundesregierung setzt damit den schon unter der ehemaligen Ampelregierung (SPD/GRÜNE/FDP) begonnen Weg im Natur-, Umwelt- und Artenschutz fort, Bürger- und Verbandsklagerechte auszuhebeln, zumindest zu beschneiden.“
Der Verein ruft zur Gegenwehr auf: „Bitte protestieren Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten gegen dieses undemokratische und EU-rechtswidrige Vorgehen, die Rechte der anerkannten Verbände und der Zivilgesellschaft zu beschneiden!“
Dem können wir uns aus vollem Herzen anschließen.
Die Details können Sie dem Beitrag hier auf der Internetseite der Naturschutz-Initiative entnehmen.
Die original Berichterstattung und Dokumente zu dem Vorgang des Bundestags finden Sie hier
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